Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
Meinst du gebietet oder verbietet?

Ich meine "verbietet",genau wie Du Du sagtest!
Ich hatte aber schreiben wollen: "Das Entnehmen gebietet" Also es vorschreibt.
Für eventuelle Iritierungen bitte ich mal ganz allgemein um Nachsicht, danke.
Danke für´s Aufmerksam machen, hab etwas länger fürs Fehler enddecken gebraucht !
Ich stelle also, wie Du, die Frage

Gegenfrage: "Wo steht, dass das verboten ist?"
 
Zuletzt bearbeitet:
...und täglich grüßt das Murmeltier... :)

Ich würde mich auch freuen wenn jemand mal genau sagt welches Gesetz , mit Link oder Quellenangabe, das entnehmen maßiger Fische gebietet.
Das bayerische Fischereigesetz. Siehe dazugehörige Ausführungeverordnung:
http://www.lfvbayern.de/media/files/AVBayFiG_200710.pdf §11, Abs. 8

Hier gibts noch einen Kommentar zum Gesetz aus dem Landwirtschaftsministerium:
http://www.lfvbayern.de/media/files/Zuruecksetzen_gefangener_Fische.doc


Seit neuerem ist in Schleswig Holstein "Trophäenfischen" (C&R) verboten.
http://www.schleswig-holstein.de/Um...erungen_LFischG/Aenderungen_LFischG_node.html
Siehe §39


Dass man gegen das Tierschutzgesetz verstößt, wenn man den beim Aalangeln
gefangen Wels entnimmt, obwohl man ihn nicht verwerten kann, stimmt nicht.
Wenn überhaupt, dann verstößt man dagegen, wenn man angeln geht,
ohne jeden denkbaren Fisch verwerten zu können.


C&R ist (für mich), wenn man mit dem Vorsatz angelt, keinen Fisch mitzunehmen.
Vielleicht sollte man sich an das SH-Fischereigesetz halten und lieber von Trophäenfischen reden,
dann wird auch der Charakter von C&R deutlicher.

C&R ist (für mich) nicht, auf Aal zu angeln und die dabei gefangenen Brachse zurückzusetzen.

In diesem Sinne: Ich bin gegen das Trophäenfischen.
 
:tocktock::frusty:
Mehr fällt mir hier nicht mehr ein, einige sollten mal darüber nachdenken das Hobby zu wechseln.

Das ist wirklich mehr als scheinheilig, warum geht ihr angeln. Manchen Vorbeter hier möchte ich gern mal beim angeln sehen...
Manchmal ist hier wirklich ein Hobbywechsel ratsam.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...und täglich grüßt das Murmeltier... :)

Kenn ich.
Zunächst mal die Frage ob dieses Gesetz in einem weiteren Bundesland als nur in Bayern "Gültigkeit" hat?
Es kamen ja keine weiteren Antworten.
Wenn es denn nur in Bayern gültig ist, bzw existiert, was mich nicht wundern würde, dann erklärt das bereits einiges.:augen

Zu diesem Gesetz und seiner Fragwürdigkeit wird in diesem lustigen Interview einiges gesagt.

http://www.anglerpraxis.de/ausgaben...n-braun-erklaerungen-zum-11-des-avbayfig.html

Interessant vor allem die Frage:
Redaktion:
Ist es richtig, dass der §11 vorrangig zur Vermeidung der strittigen Praxis des catch & release erlassen wurde, und dass dieser § 11 mit Unterstützung und/oder Zustimmung der Anglerverbände erlassen wurde?

Liesst man die Frage dann noch im Kontext mit folgender Frage, nebst Antwort... :

Redaktion:
Sind für die Umsetzung und Einhaltung des § 11 besondere Maßnahmen oder Anweisungen an die Fischereiaufsicht ergangen, oder sind solche geplant.

Herr Braun:
Spezielle Anweisungen an die Fischereiaufsicht bezüglich der Einhaltung des § 11 Abs. 8 AVBayFiG sind bisher nicht ergangen und derzeit auch nicht geplant


Dann frage ich mich wieder und wieder ob die eifrigen Anwender dieser "Gesetze" diese nicht eher als Legitimation für ein Verhalten Nutzen das von der Mehrheit der Angler abgelehnt wird oder mindestens kritisch gesehen wird.

Alle Diskussion um Fischleiden hin oder her, fragt mal einen Karpfen oder ein Rotauge ob er, ein weiteres Fangen in naher Zukunft einkalkulierend lieber wieder schwimmen möchte, oder um der Gefahr eines weiteren unsäglichen Leides des Gefangen werdens zu entgehen, sich in den Suizid in Form eines Gesetzes flüchten möchte.


.
Dass man gegen das Tierschutzgesetz verstößt, wenn man den beim Aalangeln
gefangen Wels entnimmt, obwohl man ihn nicht verwerten kann, stimmt nicht.


Warum nicht?


.
Wenn überhaupt, dann verstößt man dagegen, wenn man angeln geht,
ohne jeden denkbaren Fisch verwerten zu können.

Verstehe ich das richtig?
du meinst, wer nicht alles abknüppelt was entnommen werden darf ist ein Tierquäler?

Gut das ich nicht in Bayern wohne und angle.
Zudem wünsche ich allen bayrischen Fischen das sie im Fall eines gefangen werdens an einen Angler geraten der in der Lage ist auch zwischen den Zeilen von Gesetzestexten noch sinnvolles herauszulesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst mal die Frage ob dieses Gesetz in einem weiteren Bundesland als nur in Bayern "Gültigkeit" hat?
Ja. Fischereigesetzgebung ist Ländersache.
Ob das aber so bleibt?
Nach dem bayrischen Rücksetzeverbot kam das Schleswig-Holsteinische C&R-Verbot.

Ich sehe da schon einen Trend, in 10 Jahren könnten (!) entsprechende Paragrafen auch in anderen Fischereigesetzen auftauchen.


Herr Braun:
Spezielle Anweisungen an die Fischereiaufsicht bezüglich der Einhaltung des § 11 Abs. 8 AVBayFiG sind bisher nicht ergangen und derzeit auch nicht geplant

Das ist doch deutlich: Das Gesetz ist eine Art Notwehr gegen C&R.
Mit dem Paragrafen im Rücken kann man jeden Trophäenfischer direkt wegen einer Ordnungswidrigkeite belangen.

Normale Angler werden (noch!) nicht belangt. Ich hoffe, das bleibt auch so!
Ich habe nämlich meine eigenen Vorstellungen, welche Fische ich mitnehme und welche nicht.

Schade, dass diese Leute (die Trophäenfischer) allen Anglern so einen extremen Paragrafen eingebrockt haben.


Dann frage ich mich wieder und wieder ob die eifrigen Anwender dieser "Gesetze" diese nicht eher als Legitimation für ein Verhalten Nutzen das von der Mehrheit der Angler abgelehnt wird oder mindestens kritisch gesehen wird.
Wo ist das Problem? Wer angelt und Fische mitnehmen will, kann das mit oder ohne den fraglichen Paragrafen tun.
Ich brauche doch keine Rechtfertigung, Fische zu essen!

Die Situation draußen am Wasser nach meiner (!) Erfahrung sowieso anders. C&Rler sind mehrheitlich im Internet zu finden, am Wasser sind die Angler, die Fische essen wollen, weit in der Mehrheit.

du meinst, wer nicht alles abknüppelt was entnommen werden darf ist ein Tierquäler?
Nein, wie kommst du denn darauf?

Das für mich zuständige Fischereigesetz verlangt, dass ich jeden gefangenen Fisch entnehme (Schonbestimmungen außen vor).
Das Tierschutzgesetz wiederum verlangt, dass ich ein Tier nicht ohne Grund Töte.
Also muss ich doch in der Lage sein, jeden denkbaren Fisch auch verwerten zu können. Was bleibt mir übrige, zurücksetzen darf ich ihn ja nicht.

Ein bisschen hilft dagegen, dass ich zielgerichtet angle, also so dass ich Beifänge so weit als möglich vermeide. Immer geht das nicht, klar.

Wenn die Beute ein 60kg Waller ist, müsste ich eben so lange das Angeln sein lassen, bis das Vieh aufgegessen ist.
Schade, wo ich doch so gerne angle...


Zudem wünsche ich allen bayrischen Fischen das sie im Fall eines gefangen werdens an einen Angler geraten der in der Lage ist auch zwischen den Zeilen von Gesetzestexten noch sinnvolles herauszulesen.
Und ich wünsche allen deutschen Anglern, dass sie wegen ihrer extremistischen Kollegen nicht
mit weiteren Gesetzen geplagt werden, die keiner will.
 
Wird so ein schwachsinn mit der Entnahme überall "Pflicht" werde ich wohl das Angeln aufgeben müssen.
Geht mir nicht in Kopf wie man so eine Schei*** veranlassen kann und es dann sogar noch Leute gibt die sich daran halten.

Mir fehlen dazu echt die Worte sry.... einfach nur kein Verständnis für!
Manche Leute sollte man auch mal fragen ob sie lieber laufen oder sterben wollen.
Mal angenommen man prügelt sich, sollte man seinen Gegner dann auch töten ?? Vllt bekommt er ja irgendwann nochmal eine und das womöglich Grundlos. Davor sollte man ihn wohl eher schützen und gleich umlegen!!


Bis das Vieh aufgegessen ist... Naja das zeigt ja schon die Wertstellung der Fische !!
 
Das ist doch deutlich: Das Gesetz ist eine Art Notwehr gegen C&R.
Mit dem Paragrafen im Rücken kann man jeden Trophäenfischer direkt wegen einer Ordnungswidrigkeite belangen.

In Bayern vielleicht.
Allerdings hätte auch dort jemand mit dem Argument der fehlenden Verwertungsmöglichkeit oder "Willen" allerbeste Chancen, Gegenbeispiele sind mir willkommen, solange diese belegbar sind.
Ich erkenne allerdings in keinster Weise eine "Notwehr gegen C&R!
Vielmehr sehe ich eine nach aussen gerichtete Legitimation des Angels indem es per Gesetz zur Nahrungsbeschaffungsmassnahme gemacht wurde. Das eine gewachsene Gegebenheit wie das Angeln nicht per gesetzlicher Definition in den Köpfen der Angler die Bedeutung ändert sollte jedem klar sein. Warum dann aber ein Gesetz das kein Angler braucht, noch weniger aber die Fische?
Wer mit gefangenen Fischen posiert setzt sich dem Missfallen der Öffentlichkeit aus. Das müssen nicht nur Peta Leute sein, ich verstehe jeden der sich über gewisse Ausuferungen aufregt. Um dagegen vorzugehen bedarf es aber keiner Entnahmepflicht, diese verfehlt doch ihr Ziel völlig.
Das bestehende Tierschutzgesetz greift hier schliesslich.


Die Situation draußen am Wasser nach meiner (!) Erfahrung sowieso anders. C&Rler sind mehrheitlich im Internet zu finden, am Wasser sind die Angler, die Fische essen wollen, weit in der Mehrheit.

Ne, sorry, aber mehr Quatsch auf einmal geht kaum.
Es leuchtet zwar ein das du dich in der Minderheit befindlich fühlst, aber von einem Gefühl auf die Realität zu schliessen zeigt das du deine Erfahrungen diesbezüglich nur im Netz gemacht haben kannst.

Nein, wie kommst du denn darauf?
Na, darum:

Wenn überhaupt, dann verstößt man dagegen, wenn man angeln geht,
ohne jeden denkbaren Fisch verwerten zu können.

Vielleicht sprechen wir ja nicht die gleiche Sprache, für mich ist die Aussage aber erstmal unzweifelhaft.


Das für mich zuständige Fischereigesetz verlangt, dass ich jeden gefangenen Fisch entnehme (Schonbestimmungen außen vor).
Das Tierschutzgesetz wiederum verlangt, dass ich ein Tier nicht ohne Grund Töte.
Also muss ich doch in der Lage sein, jeden denkbaren Fisch auch verwerten zu können. Was bleibt mir übrige, zurücksetzen darf ich ihn ja nicht.

Demnach gehst du nur angeln wenn du hunger hast?
Skurile Vorstellung. Und du angelst erst wieder wenn der 60 Kg Wels aufgegessen ist? Das nenne ich konsequent.:augen


Schade, wo ich doch so gerne angle...

Ich frage mich wieweit du das wirklich meinst was du hier zum besten gibst.
Insgesammt ist dein letzer Post ein schönes Beispiel für "Zurückrudern"
Und du hast, natürlich, eine Frage unbeantwortet gelassen, vielleicht erklärst du uns grad noch was es mit dieser Behauptung:

Dass man gegen das Tierschutzgesetz verstößt, wenn man den beim Aalangeln
gefangen Wels entnimmt, obwohl man ihn nicht verwerten kann, stimmt nicht.

auf sich hat.
 
Wenn man das hier liest bekommt man teilweise echt anfälle!!!

Mal ein kleines Beispiel meinerseits.

In meinen Vereinsgewässern ist es seit letztem Jahr pflicht einen Wels egal welcher Größe zu entnehmen!

Nun gibt es die, die sich penibel daran halten und alles vor den Kopf hauen was nur annährend wie ein Wels aussieht.

Aber mal ganz ehrlich gesagt. ICH persönlich egal ob Wels, Karfpen oder was weiß ich nicht was werde ich einen Teufel tun und einem Fisch der etliche Jahre auf dem Buckel hat was vor den Kopf hauen.

Völlig egal welches Gesetz oder wer auch immer das gerne so hätte!!!

Mfg
 
....was mich bei der ganzen C&R Diskussion mal interessieren würde:

Wieviele Angler, die C&R gezielt betreiben, sind im VDSF organisiert?

Hintergrund: Der VDSF selbst spricht sich in seinen Gesetzen GEGEN C&R aus!

Was dann wieder zu der Frage führen würde:
Warum gehen Angler in einen Verband, gegen dessen Vorschriften sie mit Absicht verstoßen?
 
Traurig zu sehen wir Ihr über euch herfallt!Wenn bei uns Anglern bei diesem Thema überhaupt keine Toleranz herscht dann gute Nacht!Für mich trifft jeder Angler,der einen Angelschein gemacht hat,die Entscheidung selber was er mit seinen gefangenden Fisch macht!
 
Wenn man das hier liest bekommt man teilweise echt anfälle!!!

Mal ein kleines Beispiel meinerseits.

In meinen Vereinsgewässern ist es seit letztem Jahr pflicht einen Wels egal welcher Größe zu entnehmen!

Nun gibt es die, die sich penibel daran halten und alles vor den Kopf hauen was nur annährend wie ein Wels aussieht.

Aber mal ganz ehrlich gesagt. ICH persönlich egal ob Wels, Karfpen oder was weiß ich nicht was werde ich einen Teufel tun und einem Fisch der etliche Jahre auf dem Buckel hat was vor den Kopf hauen.

Völlig egal welches Gesetz oder wer auch immer das gerne so hätte!!!

Mfg

Schon mal auf die Idee gekommen, dass der Verein sich dabei etwas gedacht hat???....


...Ach was, vergiss das, mit dem Denken, einfach. Und, ähem... ein bißchen mit den Anfällen aufpassen, man verletzt sich ja so leicht.:confused:

VFA
 
Schon mal auf die Idee gekommen, dass der Verein sich dabei etwas gedacht hat???....


...Ach was, vergiss das, mit dem Denken, einfach. Und, ähem... ein bißchen mit den Anfällen aufpassen, man verletzt sich ja so leicht.:confused:

VFA

Vor allem vor Jahren........da wurde Massenweise mit dem Tierchen besetzt :hahaha:

Heute lässt man dann halt alles abknüppeln.
 
Traurig zu sehen wir Ihr über euch herfallt!Wenn bei uns Anglern bei diesem Thema überhaupt keine Toleranz herscht dann gute Nacht!Für mich trifft jeder Angler,der einen Angelschein gemacht hat,die Entscheidung selber was er mit seinen gefangenden Fisch macht!


Auch wenn sein eigener Landesverband z.B. C&R verbietet würde?
Wie scheinheilig ist das denn?
 
Was dann wieder zu der Frage führen würde:
Warum gehen Angler in einen Verband, gegen dessen Vorschriften sie mit Absicht verstoßen?

Ganz einfach:
Ich sehe Wasser, Ich will dort fischen, Verein läuft über VDSF, ich geb nix drauf, will nur angeln, trete ein.
Funktioniert noch min. genau so gut, bis sie pro Angler einen Aufseher daneben stehen haben...

Thats it.
 
Vor allem vor Jahren........da wurde Massenweise mit dem Tierchen besetzt :hahaha:

Heute lässt man dann halt alles abknüppeln.

Hallo Spaik,

nun über die Kurzsichtigkeit menschlicher Handlungen gerade im Zusammenhang mit ökologischen Systemen brauchen wir uns nicht zu unterhalten.
Das können aber auch durchaus "Einzeltäter" gewesen sein, bei uns im Verein der das Gewässer seit gut 25 Jahren bewirtschaftet, gibt es keinerlei Hinweise auf einen Welsbesatz und trotzdem gibt es einen starken Besatz und folgerichtig eine Entnahmepflicht.

Gruß Fairbanks
 
Des langt ja auch Bild machen und wieder rein ! Was glaubst wie schnell der leer wäre wenn jeder Fisch mitnimmt. Finde die gut die bestimmung.
 
Ganz einfach:
Ich sehe Wasser, Ich will dort fischen, Verein läuft über VDSF, ich geb nix drauf, will nur angeln, trete ein.
Funktioniert noch min. genau so gut, bis sie pro Angler einen Aufseher daneben stehen haben...

Thats it.

Tageskarte wäre eventuell sinnvoller...
Wenn mehr Leute mit der Einstellung im VDSF sind, muß man sich nicht wundern, dass er trotz seiner seltsamen Regeln, so groß geworden ist > das Problem wird also von Leuten die es wie Du machen praktisch selbst gemacht....
 
Tageskarte wäre eventuell sinnvoller...

Du hast da was missverstanden.
Es gibt Vereine die im Vdsf organisiert sind. Möchte ich hier an meinem Wohnort in egal welchem Gewässer angeln sollte ich Mitglied eines Vereins werden wenn ich nicht für jeden Tag eine Gastkarte kaufen will. Bin ich dann Mitglied, bin ich automatisch und ohne mein Zutun und auch ohne gefragt zu werden im Vdsf organisiert. Selbst dann wenn ich auf das was der verband so von sich gibt shice. Alles klar?
 
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