siggi0411

Fishermans Friend
Hallo in die Runde,
Vielleicht kann mir jemand mal helfen um bei den Berechtigungen zum Angeln an der Spree durchzusehen.
Kurz gesagt: Ich wollte mir gern die Zusatzkarte "Müggelspree" holen. Darin steht. Müggelspree Sievers Lake bis Neu Zittau und Große Tränke bis Mönchwinkel.
Nun habe ich aber herausgefunden das ein Abschnitt der Spree zu Fischerei Löcknitz gehört. Diese Karte soll dann unter anderem das beinhalten: Müggelspree von Bretterscher Graben bis Neu-Mönchwinkel,
Überschneiden sich die Abschnitte da nicht? Oder sehe ich das falsch? :confused:

Für eure Mithilfe vorab besten Dank.:)
 
Antwort Müggelspree

Hi...ich hatte mir 2015 bei der Fischerei Löcknitz eine Jahreskarte geholt...die beinhaltet die Müggelspree von Bretterscher Graben ( Landesgrenze Berlin-Brandenburg) bis Neu-Mönchwinkel, Wernsdorfer See und den Karutzsee Preis 45 €. Dann kannst du dir bei den Fischer noch eine Müggelspreeangelkarte für 5 € holen wenn du DAV Mitglied bist...mit der kannst du aber nur ein kleines Stück die Spree beangeln...( von wo bis wo die Karte reicht weiß ich aber nicht).

Hoffe ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen...Guten Rutsch
 
Jo danke dann setzt sich das Puzzle langsam zusammen.
Aber vielleicht weißt du welche davon bei der Spree Höhe Freienbrink gilt. Theoretisch müsste das dann ja Löcknitz sein ?! Weil Neu Mönchwinkel ist ja weiter hinten Richtung Fürstenwalde oder wie siehst du das?

Es is doch eine Quälerei mit den Karten.....
Guten Rutsch zurück

siggi
 
Hallo in die schon ältere Runde, kann mir jemand sagen ob die Angelkarte vom Fischer Löcknitz auch in Höhe Spreewerder gilt??? Mich macht das Naturschutzgebiet auf der Maps etwas unsicher. Wir wollen da mal einen Angelausflug machen aber ich habe per Mail noch keine Antwort vom Fischer erhalten. Vielen Dank für Infos
 
http://www.landesanglerverband-bdg....eder-des-landesanglerverbandes-brandenburg-ev

guck mal, wenn du dir die beiden Karten für Spree und müggelspree ansiehst steht da genau drin für welche Abschnitte. Und die die fehlen sind dann Löcknitz .

Die Angaben von Löcknitz sind leider fehlerhaft. Denn da steht von Bretterscher Graben bis Neu Mönchwinkel. Das stimmt so nicht. Da der Abschnitt „ Sieverslake bis Straßenbrücke Neu Zittau über den LAV zu beziehen ist. Für Vollzahler nur 5 Euro pro Jahr.
gruss siggi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Leute,
:help::help::help::help:
ich hab noch mal ne Frage zu den Angelkarten für die Müggelspree. Auch wenn ich eigentlich alles Verstanden habe.
Vollzahler bekommen beim LAVB eine Karte für den Abschnitt Sieverslake bis Neu Zittau. Ok soweit so gut der Rest
wäre dann Fischerei Löcknitz. Das heißt ich brauche 2 Karten um Müggelspree beangeln zu können. Wenn ich mir die
Karte der Fischerei Löcknitz für 45 Euro kaufe was dann. Angeblich sind die Angaben der Fischerei falsch wie hier
schon beschrieben wurde. Wenn aber jemand nicht im DAV-LAVB ist und sich die Karte der Fischerei Löcknitz holt sollte
er doch auch die Strecke Neu Mönchwinkel bis Bretscher Graben mit der Karte beangeln dürfen vorausgesetzt der Fischereischein mit Fischereiabgabe ist vorhanden. Warum brauche ich dann als DAV Mitglied eine Extrakarte
vom LAVB wenn beim Fischer 45 Euro für den Gesamtabschnitt bezahlt worden sind. Macht doch irgendwie nicht
wirklich Sinn auch wenn Sieverslake bis Neu Zittau Verbandvertragsgewässer ist. Für mich heisst das doch eigentlich
nur dass man als Mitglied des DAV -LAVB verbilligt auf diesem Abschnitt angeln darf. Der rechliche Besitz bleibt doch
bei der Fischerei Löcknitz und somit sollte ich mit der Löcknitzkarte alles beangeln können nicht nur den genannten Teilabschnitt oder sehe ich das falsch.

Gruß
Detlef
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

du siehst das richtig. Die Jahreskarte der Fischerei ist an der gesamten Strecke gültig, also von Neu-Mönchswinkel bis Bretscher Graben. Wenn du die hast, ist die Zusatzkarte des LAVB unnötig.

Wenn du allerdings keine extra Jahreskarte kaufen willst, dann kannst du dir für 5 Euro die Karte vom LAVB holen, mit der Einschränkung, dass du nur das mittlere Stück von der Sieverslake bis zur Straßenbrücke Neu-Zittau befischen darfst. Dafür dann aber eben nur für 5 Euronen.

Gruß
 
Moin,

du siehst das richtig. Die Jahreskarte der Fischerei ist an der gesamten Strecke gültig, also von Neu-Mönchswinkel bis Bretscher Graben. Wenn du die hast, ist die Zusatzkarte des LAVB unnötig.

Wenn du allerdings keine extra Jahreskarte kaufen willst, dann kannst du dir für 5 Euro die Karte vom LAVB holen, mit der Einschränkung, dass du nur das mittlere Stück von der Sieverslake bis zur Straßenbrücke Neu-Zittau befischen darfst. Dafür dann aber eben nur für 5 Euronen.

Gruß

Hallo Jens

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich bin im DAV-LAVB habe mir aber vor kurzem die Jahreskarte von Löcknitz
gekauf. Wollte nur noch mal sicher gehen falls kontrolliert wird nicht Gefahr zu laufen ohne gültige Angelberechtigung
da zu sitzen. Nochmals Danke

Gruß Detlef:danke:
 
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