DAFV - Landesfischereiverband Westfalen und Lippe wehrt sich gegen Vorwurf der Staatsanwalts

FM Henry

Super-Profi-Petrijünger
Nach Beratung durch den Fachausschuss Natur- und Tierschutz der Fischerei- und Wasserrechtskommission des Deutschen Angelfischerverbandes und des Deutschen Fischerei-Verbandes hat der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe ein Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm verfasst, in dem das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Münster zu einem Gemeinschaftsfischen in Gescher kritisiert wird.

Hier das Schreiben

Gruß Henry

 
Bin erfreut, zu sehen, daß sich mal ein Dachverband ernsthaft zur Wehr setzt. Der Verband argumentiert völlig richtig: eine Einstellung des Verfahrens ist kein Freispruch. Ein Freispruch kann nur erfolgen, wenn eine Schuld nicht besteht oder nicht nachweisbar ist. Eine Einstellung jedoch setzt voraus, daß ein strafbares Verhalten zwar vorliegt, aber von der StA als zu geringfügig angesehen wird, um es weiter zu verfolgen. Da der Verband keinerlei strafbares Verhalten erkennt und dies auch belegt, ist das Ersuchen an die Generalstaatsanwältin m. E. der richtige Weg. Da kaum anzunehmen ist, daß trotzdem ein strafbares Verhalten festgestellt oder konstruiert werden kann, dürfte der Generalstaatsanwältin eigentlich nichts anderes übrig bleiben, als die Einstellung in einen Freispruch umzuwandeln. Damit würde, was Hegefischen betrifft, endlich eine Rechtssicherheit bestehen.
Gruß
Eberhard
 
Hallo
die große Frage, die sich mir da stellt: Warum muß ein Landesverband da intervenieren???
Wozu, verdammt, gibt es diesen jetzigen DAFV?????
Der interessiert sich einen Schaixxxx um sowas, der geht dem aus dem Weg!
Ich finde es zum K.......zen.
Und trotzdem ziehe ich den Hut vorm Landesverband!
Zieht das durch und gebt den Knallköpfen von Petra u.ä. "Organisationen" was " auf`s Dach"
Wird Zeit, das denen mal die Meinung gegeigt wird!

der prinz
 
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