Bundesgesetze -  Durchfahrt für Anlieger

Bernd Gutsche

Super-Profi-Petrijünger
Hätte mal eine Frage die mir seit langem unter den Nägeln brennt.Darf man wenn das Schild "Anlieger frei" steht mit seinem PKW zum Angelgewässer durchfahren ?Gibt bestimmt genug Sportfreunde die nicht in der Lage sind das Angelzeug 100-200 Meter zu schleppen.
 
Schweyers Text gibt es eindeutig her: Kommst du nicht anders an das Gewässer heran, ja. Gibt es eine andere Zufahrtsmöglichkeit, nein. Ob du dein Angelzeug 50m oder 500m schleppen musst, ist dabei unerheblich. Das ist meine Auslegung, denn als Angler habe ich eine rechtliche Beziehung zu diesem Gewässer. Ich darf dort angeln. Genau erklärt es dir der Richter vor Gericht, wenn du es darauf ankommen läßt. Der entscheidet letztendlich. Nicht ich, nicht die Polizei.
 
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Ob du dein Angelzeug 50m oder 500m schleppen musst, ist dabei unerheblich , Zitat Fuerstenwalder
Das mag vielleicht für dich gelten , wenn ich auf Ansitz gehe ist das schon ein bisschen anders . Mein Rücken und das li. Bein ist so geschädigt , daß ich nicht umsonst Rentner bin und das mit 46 . Ich muss mir schon überlegen wie weit ich gehe , damit ich noch was vom Angeltag hab. Nun zum eigentlichen Thema
wie es bei schweyer schon steht , rein zum angeln darfst du nicht durchfahren außer der See gehört dir , sonst müsste noch ein Zusatzschild ( z.B.Angler frei od. bis See frei...)hin.
 
Ob du dein Angelzeug 50m oder 500m schleppen musst, ist dabei unerheblich , Zitat Fuerstenwalder
Das mag vielleicht für dich gelten , wenn ich auf Ansitz gehe ist das schon ein bisschen anders . Mein Rücken und das li. Bein ist so geschädigt , daß ich nicht umsonst Rentner bin und das mit 46 . Ich muss mir schon überlegen wie weit ich gehe , damit ich noch was vom Angeltag hab. Nun zum eigentlichen Thema
wie es bei schweyer schon steht , rein zum angeln darfst du nicht durchfahren außer der See gehört dir , sonst müsste noch ein Zusatzschild ( z.B.Angler frei od. bis See frei...)hin.
Es geht bei einer Bewertung eines solchen Falles darum, ob es dem Angler zuzumuten ist, seine Ausrüstung 500m zu tragen und nicht, ob der Angler Rentner mit kaputtem Rücken ist, der Mühe hat, seine Ausrüstung so weit zu tragen. Wenn du in rechtlichen Diskussionen derartige Sätze persönlich nimmst, bist du im falschen Thread ;-) :prost
Sollte nur noch der Begriff "Fischereiberechtigte" definiert werden.:)
Wieso? Da steht was von Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten und als Angler mit gültigem Schein für den See habe ich Uferbetretungsrecht. Ich darf das Grundstück sozusagen benutzen. Entscheidend könnte vielleicht doch sein, wie weit das Ufer von dem Punkt entfernt ist, wo die Straße mit Anliegerschild beginnt... Dann aber ist wiederum unerheblich, welche körperliche Beeinträchtigung der Angler hat... Bernd, probier es aus oder geh zum Verkehrsrechtsanwalt *g*
 
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Ist ein Weg nur mit dem Anlieger Frei Schild geregelt, dürfen Angler diesen auch benutzen, wenn diese einen gültigen Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässerinhaber besitzen.

Gibt es nur ein Schild / Land.- und Forst Verkehr frei, dann dürfen diese Wege nicht befahren werden.

Ob man behindert ist, oder 5t schleppen muß, tut doch nichts zur Sache.
 
Hallo Bernd,

Anlieger ist der wohl am weitesten gefasste Begriff in der StvO. Gilt fast für alles/ alle. Besucher, Bewohner, Besucher von Besuchern, Lieferverkehr u.s.w. also für jeden der ein Anliegen (welcher Art auch immer ) hat. Eigentlich ausgeschlossen ist durch das Zusatzschild "Anlieger frei" nur der Durchgangsverkehr und Leute die einen Parkplatz suchen.
Du wärst übrigens auch Anlieger, wenn Du an dem See nur spazieren gehen willst...oder eben angeln.
Anders sieht es beim Zusatz Anwohner, Lieferverkehr oder Besucher aus. Hier gilt das betreffende Schild nur für die angegebenen Nutzergruppen.

Freie Fahrt wünscht Gofi.
 
Schweyer, da muss ich Dir Recht geben. Soweit geht der Begriff "Anlieger" dann doch nicht- in einem Erholungsgebiet.


M.f.G. Gofi
 
Hallo !
War heute mal mit einem befreundeten Fahrlehrer Kaffee trinken und hab ihn dazu befragt .
Seine Aussage : In eine solch beschilderte Strasse ( Anlieger frei ) dürfen alle rein fahren die in dieser Strasse ein anliegen haben . Gilt es nun dem Besuch eines Anwohners dort , einer Lieferung einer Ware oder die fahrt zum See zum Angeln . Es muß aber , der Polizei oder den Ordnungsbeamten , ersichtlich sein das man ein Anliegen , in diesem Fall das Angeln , hat . Diese Ersichtlichkeit erfolgt dann dur vorlage der gültigen Angelerlaubnis .
Keinesfalls darf man in solch eine Strasse fahren um ein Weg schneller von Punkt A nach Punkt B abzukürzen . Auch darf man in dieser Strasse nicht sein KFZ nur mal abstellen um irgendwo anderes etwas zu erledigen .
Für Behinderte mit einem Behindertenausweis kann es eine andere Regelung geben , diese ist beim zuständigen Verkehrsamt bzw Polizei / Ordnungsamt nachzufragen .

MfG
 
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Was sagt denn der Tageskarten ausgeber der kennt doch nicht selten die Regeln, ev. darf man ja als Angler auch reinfahren zum be und entladen.
 
Was sagt denn der Tageskarten ausgeber der kennt doch nicht selten die Regeln, ev. darf man ja als Angler auch reinfahren zum be und entladen.

Was sind denn oft diese Ausgabestellen? Tankstellen, Ladenbesitzer, Angelläden, und meißten kennen die sich nicht mal mit unserem Hobby aus, wie ist es da zu verlangen, das sie noch die STVO kennen.
Existiert dieses Zusatzschild nicht, mußt du schleppen.

Das es auch anders geht, zeigt unser Verein (leider gilt folgendes nur für Mitglieder)
Für die Forstwege beantragt unser Verein ca 10 Fahrerlaubnisse beim Forstamt. 5 davon sind für den Vorstand, Gewässer und Gerätewart usw. die anderen 5 für unsere behinderten Angler.
Für alle anderen Angler, hängt unter dem Fortschild am Weg, noch das Anlieger frei Schild und der Zusatz Bis zur Fischerhütte.
 
Was sagt denn der Tageskarten ausgeber der kennt doch nicht selten die Regeln, ev. darf man ja als Angler auch reinfahren zum be und entladen.

Hallo !
Wie schon gesagt darf man auch als Angler , in die Strasse mit dem Schild Anlieger frei , mit einer gültigen Angelerlaubnis reinfahren . Und dort am See auch Parken . Man muß halt nur bei einer Kontrolle durch die Polizei / Ordnungsamt diese Angelerlaubnis den Beamten vorzeigen . Ein Zusatzschild wo draufsteht zum Be-und Entladen frei ist in einer solchen Strasse überflüssig , weil wenn du etwas Entladen möchtest bist du damit auch ein Anlieger .
Wie Wolfi schon sagt , würde ich mich nicht auf die Aussagen anderer Leute in diesem Fall verlassen , da man nicht erwarten kann das diese Leute die StVO Gesetze alle kennen .
Was Wolfi´s Verein in diesem Fall macht ist sehr Vorbildlich .

MfG
 
Ein "Anliegen" ist in diesem Sinne ein Grundstück und kein "Grund".

Hallo !
Diese Aussage ist Falsch . Bei dem Wort " Anliegen " geht es nicht um ein Grundstück sondern um das Anliegen selbst .
Und in diesem Sinne habe ich als Angler ein anliegen , denn ich möchte an diesem See angeln .
Genauso wie z.B. die Möbelfirma oder die Müllabfuhr oder aber auch die/das Polizei/Ordnungsamt hat .
Hierbei liegt das Anliegen darin Möbel zu liefern , den Müll abzuholen oder in der Strasse für Recht und Ordnung sorgen .
Und wenn mit dieser Aussage nicht zufrieden bist , dann vielleicht damit das ich als Angler ja auch ein Anlieger bin .
Weil der See gehört ja einem Pächter , Verein oder der Stadt . Und wenn ich mir nun für diesen See eine Erlaubniskarte hole , bin ich ab diesem Zeitpunkt ja auch Anlieger . Da ich mir mit dieser Karte das Recht erwerbe in diesem See zu Angeln und somit habe ich auch das Recht in dieser Strasse zu Parken . Du siehst also das daß Wort " Anlieger Frei " in diesem Sinne alle beiden aspekte abdeckt .

MfG

PS : Es gibt noch ein Grund das ich in dieser Strasse zum Anlieger werde . Wenn in dieser Strasse eine Videothek oder ein Geschäft ist .
 
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Und in diesem Sinne habe ich als Angler ein anliegen , denn ich möchte an diesem See angeln .
Genauso wie z.B. die Möbelfirma oder die Müllabfuhr oder aber auch die/das Polizei/Ordnungsamt hat .
Hierbei liegt das Anliegen darin Möbel zu liefern , den Müll abzuholen oder in der Strasse für Recht und Ordnung sorgen .
Und wenn mit dieser Aussage nicht zufrieden bist , dann vielleicht damit das ich als Angler ja auch ein Anlieger bin .
Ich garantiere dir, dass die Polizei ein Anliegen an dir (oder dich) hat, wenn es mehr als eine Zufahrtsstraßen zum See gibt und du genau diese nimmst, die mit dem Zusatzschild "Frei für Anlieger" eingeschränkt wurde. Die siehst also, dass das Wort "Anlieger" eben nicht so freizügig ausgelegt werden kann, wie du es gerade tust. ;-)
 
Ich garantiere dir, dass die Polizei ein Anliegen an dir (oder dich) hat, wenn es mehr als eine Zufahrtsstraßen zum See gibt und du genau diese nimmst, die mit dem Zusatzschild "Frei für Anlieger" eingeschränkt wurde. Die siehst also, dass das Wort "Anlieger" eben nicht so freizügig ausgelegt werden kann, wie du es gerade tust. ;-)

Hallo !
Um diese Sache mal zu klären habe ich vorhin mit einem Polizisten den Fall erläutert .
Dieser sagte mir das ich in sehr wohl in eine solch beschilderten Strasse fahren darf . Auch wenn ich nur um den See spazieren gehen möchte , darf ich dort reinfahren und auch Parken ( Wenn es denn erlaubt ist und nicht durch Parkverbotsschilder verboten wird ) .

Hiermal ein kleiner Textauszug :

Unter Anliegerverkehr ist zu verstehen der Fahrzeugverkehr der Anlieger und der Verkehr mit Fahrzeugen zu diesen Anliegern, oder allgemeiner: der Verkehr von und zu den in der gesperrten Straße liegenden Grundstücken und Geschäften. Anlieger ist dabei jeder, der rechtliche Beziehungen zu den an die gesperrte Straße angrenzenden und nur von dort her betretbaren Grundstücken oder den auf ihnen errichteten Anlagen gleich welcher Art hat (Eigentümer, Mieter, Pächter wie Grundbesitzer, Geschäftsinhaber, Jagdpächter, Fischereiberechtigte). Unter den „Verkehr mit den Anliegern“ fallen die Besucher der Anlieger im weitesten Sinne: private Besucher, Lieferanten, Angestellte usw.

So damit ist dieser Fall für mich abgeschlossen . Ich werde zum Angeln , sollte ich jemals in solche Situation kommen , in solch eine Strasse fahren und dort auch Parken . Es sei denn das dies , augrund anderer aufgestellter Schilder , untersagt ist . Solltet andere dies nicht machen , weil sie angst haben mit dem Gesetz in konflikt zu geraten , wünsche ich nur frohes Schleppen .

MfG
 
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