Tommy80
Blechschwinger
Jetzt stellt sich mir jedoch die Frage, ob ich dort hätte angeln können. Zum einen habe ich ja ein Uferbetretungsrecht laut angekarte, zum anderen ist es semi-öffentliches Gelände auf Grund der Fahrschule und das Tor stand ebenfalls offen. Der ältere Herr hatte vermutlich auch gar nichts zu sagen dort sondern war wohl auch nur ein Anlieger.
Vereingelände = Privatgelände.
Zudem ist es nicht ohne Grund so, dass in sehr vielen Häfen Angelverbot herrscht. Wo das nicht der Fall ist, wird das auch noch kommen...