Moselhafen Brodenbach angeln erlaubt?

schamu2

Petrijünger
hallo zusammen,

ich war seit längerem mal wieder an der Mosel... und zwar in Brodenbach (Hafen) wollte dort mal versuchen ein paar barsche zu fangen aber war ziemlich überrascht...

anstatt der (wie früher üblich) 60-70 Angler war keine Menschenseele vor ort!
Habe im Kiosk nachgefragt und die Dame hat berichtet das seit sommer 2014, der Hafen zu einem Betriebsgelände erklärt wurde und sich seit dem nur noch wenige dahin zum Angeln trauen.
Das ist auch mit einem Schild gekennzeichnet usw. "Betriebsgelände, Zutritt ist wasserschutzpolizeilich verboten" Es ist aber nichts abgesperrt oder so, ist komplett "frei zugänglich".
Die Dame war sich aber auch sehr unsicher und konnte sich nicht 100% festlegen ob es nun verboten ist oder nicht... weil im Schein für 2015 ist kein Verbot für den Hafen (wie z.B. für den in Senheim) festgeschrieben.

Weiß denn jemand wie da die Lage nun genau ist?


Danke
 
Solange keine Schilder am Ufer stehen, im Schein oder in den geltenden Gesetzen nichts vermerkt ist...

Aber das Gerücht hält sich hartnäckig, auch bei uns im Laden wird da immer wieder drüber geredet. Einfach mal den Berufsfischer für diesen Bereich kontaktieren.
 
ok, das ist mir klar das solange keiner was sagt dann ... aber was ist denn wenn?

ich hab leider 40km bis zur Mosel und kenne auch keine Berufsfischer... dachte das es hier im Forum einige Personen gibt die direkt von der Mosel kommen und sich auskennen
 
Da hat doch der Berufsfischer auch gar nichts mit am Hut. Wenn ich mir eine Hafenkarte für Duisburg kaufe, dann darf ich dort auch fischen. Wenn aber
angrenzendes Gelände privat ist, dann darf ich dies auch nicht betreten und somit dort auch nicht fischen.
Der Sachverhalt ist für mein Verständnis ganz klar geregelt.
Fischen ist erlaubt, aber da ich das Gelände nicht betreten darf, leider auch wieder nicht.
 
hallo,
da es mir keine ruhe galassen hat, habe ich mal recherchiert ...
dies ist die Antwort von der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel:
"für die Verwaltung des Hafengeländes ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zuständig. Das eigentliche Betriebsgelände des WSA ist eingezäunt und darf nicht betreten werden. Die übrigen Flächen können zur Ausübung des Fischfanges begangen werden"
 
Da hat doch der Berufsfischer auch gar nichts mit am Hut.

Eben doch - weil er der Pächter und der Fischereiberechtigte in diesem Bereich ist und die Erlaubnisscheine ausgibt bzw. an seine Ausgabestellen ausgibt.

Klar standen da früher ewig viele Leute die Eimerweise den Fisch weggeschleppt haben - aber nach ein paar Kontrollen und Strafanzeigen war dann Ruhe.
Und das Angeln ist dort teilweise immer noch erlaubt - es ist nichts auf dem Merkblatt das es zum Schein dazu gibt, vermerkt.
 
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