Landesfischereigesetze -  Verstößt der Fischereischein gegen EU-Recht?

also, wie gesagt ich finde die Deutsche strenge Regelung mit Fischereischein persönlich sehr gut…

Aber ich denke dass der Deutsche Fischereischein innerhalb der EU nicht mehr lange Bestand hat. Denn er schränkt alle EU-Bürger ohne Fischereischein stark ein und das könnte man als "Diskriminierung" werten. Ich glaube dass eine Klage durchaus sehr gute Chancen hätte. Nur hat vermutlich noch niemand dagegen geklagt.

Wäre sehr interessant wenn sich ein Jurist hierzu meldet und seine Meinung abgibt.

ja in Brandenburg und einigen anderen Bundesländern gibt es solche Ausnahmeregelungen für Angler aus dem Ausland. Dies wiederum stellt eine Diskriminierung aller Angler mit Deutschem Fischereischein da.

Wieso muss ich als Einheimischer denn einen zeit- und kostenaufwendigen Kurs und Prüfung machen wenn alle anderen einfach so ohne Schein fischen dürfen? das ist äußerst unfair.

VG Max
 
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In Mecklenburg gibt es den Touristen-Fischerreischein,der keine Prüfung benötigt.Dieser Schein ist für 28Tage gültig,die Erstbescheinigung kostet 23Euro,jede Verlängerung jeweils 13 Euro.Wie ich finde eine gute Sache,wäre wünschenswert wenn da andere Bundesländer nachziehen.
Grüße Micha.
 
ja in Brandenburg und einigen anderen Bundesländern gibt es solche Ausnahmeregelungen für Angler aus dem Ausland. Dies wiederum stellt eine Diskriminierung aller Angler mit Deutschem Fischereischein da.
Wieso muss ich als Einheimischer denn einen zeit- und kostenaufwendigen Kurs und Prüfung machen wenn alle anderen einfach so ohne Schein fischen dürfen? das ist äußerst unfair.
Die Frage musst du deinen in Bayern zuständigen Behörd stellen. Wir in Brandenburg und unsere Gäste benötigen zum Angeln nicht zwingend einen Fischereischein. Haben wir keinen, dürfen wir aber nur mit einer Friedfischangel angeln. Deshalb ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso mein Brandenburger Fischereischein dadurch diskriminiert wird? Ich hätte die Prüfung nicht ablegen müssen, denn auch ohne geht es.

Andersrum ist es reichlich bescheuert, immer gleich von Diskriminierung oder Schlechterstellung zu reden. Bei einer derartigen Denkweise müsste man die Gesetze aller Länder vereinheitlichen und, z.B. für Motorboote, eine europaweite Regelung schaffen. Wenn ich dagegen immer lese (nicht nur hier), dass die EU sich zu viel in Länderbelange einmischt und allgemein zu viel vorschreibt (siehe Abmessungen einer Banane), dann ist deine Denkweise ein wunderbarer Anachronismus.

Leute, die gegen Angelprüfungen sind, sind einfach nur zu faul mal in die Bücher zu gucken. Etwas leichteres als eine Angelprüfung gibt es fast nicht.
 
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Hi Fürst,

Leute, die gegen Angelprüfungen sind, sind einfach nur zu faul mal in die Bücher zu gucken. Etwas leichteres als eine Angelprüfung gibt es fast nicht.

hast du den Widerspruch bemerkt? Aber ich stimme dir vollständig zu was die Einordnung der Fischereischeinprüfung angeht. Nur, warum dann so ein Eiertanz um diese Prüfung?

Gruß Thorsten
 
Wir wissen dochz alle, dass es letztendlich nur ums Geld geht. Gutes Beispiel: Man kann z.B. als Sachse einem (DAV-) Verein in Brandenburg beitreten, die Fischereiprüfung in Brandenburg machen und sich den Fischereischein in seiner Heimatbehörde ausstellen lassen (soweit geht die Freiheit noch bzw. das lässt sich gesetzlich anscheinend nicht von den Sachsen verhindern) aber dann muss man mal versuchen die Sachsenkarte zu bekommen - da sind die sächsischen Vereine dann anscheinend eingeschnappt, dass ihre Grenzgänger nicht die teuren Kurse besuchen und in die sächsischen Vereine beitreten und dann gibts schön die Retourkutsche, in Form von Nichtausgabe der Sachsenkarte.

Es wäre echt sinnvoll, in einem kleinen Land wie Deutschland diese Extrawürste der einzelnen Bundesländer abzuschaffen. Das betrifft ja nicht nur die Fischerei. Mit dem Föderalismus haben uns die Alliierten damals echt ein schönes Ei ins Nest gelegt. Die wussten genau wie sich die verwaltungsgeilen Deutschen damit selbst ausbremsen würden. Ist noch ne bessere Strafe als die Mauer und hält länger ;)
 
so eine "Ausnahmeregelung" wie in Brandenburg ist ein gutes Beispiel für die Problematik. Entweder machen alle Bundesländer es so wie die Brandenburger oder Brandenburg macht es wie der Rest. Beides geht nicht… Und auf die EU übertragen gilt das gleiche.

Nochmal, ich persönlich finde das strenge Deutsche Modell gut, aber die Problematik mit der "Diskriminierung" bleibt und ich denke dass sich da auf kurz od. lang etwas ändert. Allerdings sind das "Probleme" die ganz weit hinten auf der Agenda stehen, von daher kanns wohl noch ein paar Jahre dauern… Es müsste wohl erst jemand dagegen klagen.

PS: "Diskriminierung" nicht all zu ernst nehmen, natürlich sind das nur Luxusprobleme...
 
so eine "Ausnahmeregelung" wie in Brandenburg ist ein gutes Beispiel für die Problematik. Entweder machen alle Bundesländer es so wie die Brandenburger oder Brandenburg macht es wie der Rest. Beides geht nicht… Und auf die EU übertragen gilt das gleiche.

Du bedenkst aber schon, welche Vorteile im Föderalismus stecken, der solche Regelungen zulässt?

Bezüglich den Fischereigesetzen der Bundesländer finden sich durchaus plausible regionale Unterschiede. Entscheidet sich ein Bundesland für eine Ausnahmeregelung (z.B. bei Friedfischangelei auf die Prüfung zu verzichten), hat das mehrere Hintergedanken. Zum Beispiel: die Gewässermenge ist groß, die Angleranzahl gering und/oder: Man will damit indirekt den Tourismus fördern.
Wenn man an der Ostsee einen Fischereischein braucht, an der Nordsee der Personalausweis genügt, ist das ebenso eine Mischkalkulation (Angleranzahl pro KM Küste/durch Angler entnommene Fischzahlen) wie auch eine auf alten Rechten basierende Angelegenheit.

Diskriminierend ist der Fischereischein keineswegs, daher bekommen Angler aus der ganzen EU auch hier ohne Prüfung ihre (begrenzte) Angelerlaubnis, genauso wie ein Deutscher im EU-Ausland seine Erlaubnis problemlos erwerben kann.
Die Sache ist eine deutsche Eigenheit, ja, aber keine Diskriminierung. Die dafür Verantwortlichen wurden demokratisch gewählt.
 
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