Angeln im Ausland - Voraussetzungen - Länderübersicht

Max_Power

Profi-Petrijünger
hier entsteht eine Übersicht über die rechtlichen Voraussetzungen zum Angeln im Ausland, insbesondere ob man Fischereischeine, Lizenzen, Erlaubnisse, etc. benötigt. (die Übersicht wird immer aktualisiert, je nach Kenntnisstand. Gerne könnt ihr mir Infos schicken od. hier posten. Ich baue sie dann ein.)

Frankreich
- kein Fischereischein u. Fischereiprüfung wie in Deutschland erforderlich
- Angelkarte erforderlich
- Angelkarten werden gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr ausgestellt
- Tages-, Wochen- und Urlaubskarten oder Jahreskarten erhältlich
- für eine Jahreskarte benötigt man Passfoto für eine Tageskarte nicht.
- mit der Angelkarte darf an bestimmten Gewässern geangelt werden, je nach Region
- Angelkarten sind vor Ort erhältlich (Angelladen, Tankstellen, Touristeninformation, Online, etc.)

Polen
- Deutscher Fischereischein wird anerkannt. Für Touristen ohne Fischereischein gibt es evtl. Ausnahmen und es reicht der Personalausweis und eine Gebühr? (nicht sicher…)
- Polnische Staatsbürger benötigen einen Fischereischein (Fischereiprüfung)
- Angelkarte erforderlich für das jeweilige Gewässer
- Angelkarten gibt es für Gewässer des polnischen Anglerverbandes der die meisten Gewässer verwaltet oder für private Gewässer (Ausnahme)
- Für Gewässer des Polnischen Anglerverbandes wird ein Deutscher od. Polnischer Fischereischein benötigt, für Privatgewässer nicht
- Angelkarten sind vor Ort erhältlich (Angelladen, Tankstellen, Touristeninformation, Online, etc.)

Dänemark
- kein Fischereischein u. Fischereiprüfung wie in Deutschland erforderlich
- Angelschein erforderlich - gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr
- Unter 18jährige und über 66jährige benötigen keinen Angelschein
- Tages-, Wochen- und Jahresscheine erhältlich
- Der Angelschein berechtigt zum Angeln an staatlichen Gewässern
- für private Gewässer benötigt man zusätzlich noch eine Gewässerkarte

Österreich
- sog. Fischerkarte (Fischerprüfung) erforderlich für Österreicher
- Deutscher Fischereischein wird anerkannt
- mit dem Deutschem Fischereischein kann man eine Fischereilizenz erwerben die ganzjährig gültig ist
- Fischereilizenz ist nur im jeweiligen Bundesland gültig u. nicht übertragbar
- Fischergastkarte für Touristen (keine Fischerprüfung erfoderlich)
- Fischergastkarte wird gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr ausgestellt
- Fischergastkarte ist 3 Wochen gültig, max. 2 Fischergastkarten pro Kalenderjahr erhältlich
- Gewässerkarte ist zusätzlich für das jeweilige Gewässer erforderlich

Tschechien
- grdsl. Tschechischer Fischereischein erforderlich
- Deutscher Fischereischein wird anerkannt u. damit kann man dann den tschechischen Fischereischein bekommen
- zusätzl. Angelerlaubnis erforderlich
- Angelerlaubnis wird gegen Vorlage des Personalausweises und des staatlichen tschechischen Fischereischeins und gegen eine Gebühr ausgestellt
- evtl. kann der Tschechische Fischereischein auch ohne Deutschen Fischereischein erworben werden
- an Privatgewässern ist definitiv kein Fischereischein erforderlich
 
Zuletzt bearbeitet:
Polen

Das was da steht ist nicht ganz richtig! In Polen müssen polnische Staatsbürger eine Prüfung ablegen. Aber auch Touristen sollten bei Erwerb einer Angelkarte bzw. Lizenz für das jeweilige Gewässer einen gültigen Fischreischein ihres Landes vorlegen. Spreche da aus Erfahrung. Bin in Polen geboren und fahre immer wieder dort hin um meine Familie zu besuchen und um dort zu angeln. Und ich musste jedes mal meinen deutschen Fischreischein vorlegen, um eine Angelkarte zu bekommen!!! An privaten Gewässern sieht es da anders aus. Da muss man keinen gültigen Fischreischein vorlegen.
 
Das was da steht ist nicht ganz richtig! In Polen müssen polnische Staatsbürger eine Prüfung ablegen. Aber auch Touristen sollten bei Erwerb einer Angelkarte bzw. Lizenz für das jeweilige Gewässer einen gültigen Fischreischein ihres Landes vorlegen. Spreche da aus Erfahrung. Bin in Polen geboren und fahre immer wieder dort hin um meine Familie zu besuchen und um dort zu angeln. Und ich musste jedes mal meinen deutschen Fischreischein vorlegen, um eine Angelkarte zu bekommen!!! An privaten Gewässern sieht es da anders aus. Da muss man keinen gültigen Fischreischein vorlegen.

Hallo, danke für die Info. Habs geändert.
ich bin mir da auch nicht sicher und hab unterschiedliche Sachen darüber gelesen. Ein Deutscher Fischereischein wird in Polen offenbar anerkannt und erleichtert den Erwerb einer Angelkarte. Sprich mit einem Deutschen Fischereischein bekommt man auf jeden Fall eine Karte. Jedoch gibt es für Touristen evtl. Ausnahmen. Kannst du dich da vllt. schlau machen? In vielen Ländern will man den Tourismus fördern und deshalb gelten oft lockerere Bedingungen. Die Frage ist z.B. was ein Franzose od. ein Engländer benötigt um in Polen zu angeln? Oder auch der Deutsche Tourist, der keinen Fischereischein besitzt.
 
Österreich

Hallo und Servus!

Da du nun einen neuen Thread aufgemacht hast, möchte ich der Vollständigkeit halber hier meinen eigenen Text aus dem Thread "Ohne Fischereischein im Ausland angeln" für alle Österreich-Interessierten hinein kopieren:

In Österreich nennt sich der Fischereischein Fischerkarte. Zum Erwerb der Fischerkarte ist der Besuch eines Fischerkurses und die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung erforderlich. Nur Personen, die spätestens am Tag der Fischerprüfung das 12. Lebensjahr vollendet haben, können sich zum Fischerkurs anmelden.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, eine Fischergastkarte zu erwerben.
Personen, welche keine Fischerlegitimation haben, können mit einer Fischergastkarte den Fischfang ausüben. Die Fischergastkarte wird vom Obmann des zuständigen Fischereirevieres auf Antrag des Bewirtschafters auf seinen Namen lautend ausgestellt.
Die Gültigkeit der Fischergastkarte beträgt 3 Wochen und ist nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis gültig. Fischergäste müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Fischergastkarten lösen.

Wenn du diese Bedingungen erfüllt hast oder einen gültigen deutschen Fischereischein vorweisen kannst, welcher in Österreich anerkannt wird, benötigst du eine Fischereilizenz (oder Fischerei-Steuerkarte) für das laufende Jahr (je nach Bundesland und für jedes einzelne Bundesland extra zu erwerben und nicht übertragbar!).

Mit diesen Voraussetzungen kannst du die jeweilige Karte zum Befischen eines Gewässers erwerben (ausgenommen sind i.d.R. die kommerziellen Angelteiche).

Anmerkung:
Verstöße gegen das Fischereirecht oder Übertretungen von Fischereibestimmungen können zum Verfall der Fischereilizenzen führen und zur Anzeige gebracht werden.

Gruß und Petri!
 
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