Allgemein -  Gewässerkarten über Angelladen verkaufen - Gewinnspanne

Max_Power

Profi-Petrijünger
Hallo,

viele Angelläden verkaufen Gewässerkarten (Tages- Wochenkarte, etc.) für Gewässer in der näheren Umgebung. Meine Frage ist ob die Angelläden diese Karten umsonst verkaufen od. einen Anteil vom Verkaufspreis erhalten.

Wenn eine Tageskarte beispielsweise 10,- Euro im Angelladen kostet, bekommt der Angelladen dann einen Anteil vom Verkaufserlös oder führt er die 10,- Euro komplett an den Gewässerinhaber ab?

falls es das falsche Forum ist, bitte verschieben. Ich wusste aber nicht wo es sonst hin passt.

VG Max

Die Frage richtet sich insbesondere an Angelladen-Betreiber, falls hier welche unterwegs sind. Die wissen es garantiert. Oder auch an alle anderen die es wissen. VG
 
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Ich denke nicht, dass die Angelläden da was für bekommen. Aber es ist ja meistens so, wenn man die Gastkarten im Angelladen kauft, holt man sich dann ja auch noch Kleinkram, Köder etc.

Bei uns kann man in einem Kiosk Karten von unserem Verein kaufen, da weiss ich vom Besitzer, dass er davon eigenltich nichts hat, ausser den "Schreibkram" und dann halt Kaffee-, Essens- und Zigarettenverkauf an die Angler.
 
Hallo, ja das denke ich auch. Das ist vermutlich wie bei Zigaretten od. beim Fahrkartenverkauf. Der Laden verdient nichts daran, bietet es aber trotzdem an, um weitere Produkte zu verkaufen und Kunden in den Laden zu locken.

Jedoch ist dies nur eine Vermutung und ich weiß es nicht wie es tatsächlich läuft. Evtl. bekommt der Angelladen ja doch eine Umsatzbeteiligung od. eine Entschädigung für den bürokratischen Aufwand. Also falls es jemand wirklich weiß, bitte posten.

VG
 
Ich weiß, dass es bei manchen Vereinen ein Dankeschön gibt. Das ist aber je nach Verein unterschiedlich. Teilweise sind das 10%, aber meistens weniger bis nichts. Es wird aber auch manchmal eine Gebühr verlangt, dann wird mal nen € draufgeschlagen oder das Pfand (nicht zurückgeforderte) bleibt beim Laden.

Viele Grüße
 
Hallo !
Bei meinem Angelladen ist es so , das der Händler von sich aus eine kleine Bearbeitungsgebühr erhebt . Kann ich auch vollkommen verstehen denn er hat ja dann die Ausgaben wenn er zum Fischereiamt muß . Die Gebür beträgt 12 Euro .

MfG
 
Hallo, danke für die Info. Klar ist das verständlich, niemand arbeitet gerne "umsonst".

was meinst du mit "Ausgaben fürs Fischereiamt"? VG Max

Hallo !
Bei meinem Angelladen ist es so , das der Händler von sich aus eine kleine Bearbeitungsgebühr erhebt . Kann ich auch vollkommen verstehen denn er hat ja dann die Ausgaben wenn er zum Fischereiamt muß . Die Gebür beträgt 12 Euro .

MfG

10% finde ich angemessen.
 
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Bei uns schwäbischer Raum wird an der karten Ausgabe nichts verdient aber ob er vielleicht selbst mal eine Tageskarte umsonst bekommt kann ich nicht sagen, es ist halt eher eine Art Service wodurch nebenbei noch würmer Maden und so Kleinigkeiten gerne von den Tageskarten Käufern mitgenommen wird.
 
Hallo, danke für die Info. Klar ist das verständlich, niemand arbeitet gerne "umsonst".

was meinst du mit "Ausgaben fürs Fischereiamt"? VG Max




10% finde ich angemessen.

Hallo !
Na ich meine er muß ja zum Fischereiamt fahren , also Benzin .
Dann Porto für Brief und co und die Zeit .
Und etwas Verdienen will er auch .
Hab mal alles zusammen gerechnet , wenn ich Fischreiabgabe , die Abgabe für DAV und noch die ein oder andere Jahreskarte hole dann sind die 12 Euro so 10 % .

MfG
 
Ich kenne einen Angelladen-Betreiber bei mir um die Ecke ganz gut und weis dass er die Karten für einen See in der Stadt (kein Vereinsgewässer) für ein bestimmtes Jahr sogar im Vorfeld selbst bezahlen muss. Er verkauft sie für den gleichen Preis den er bezahlt hat weiter an die Angler und verdient somit NICHTS daran! Und er legt sogar was drauf wenn jemand eine Tageskarte mit EC-Karte bezahlt! Die Karten die er im Laufe des Jahres nicht los wird kann er jedoch wieder zurück geben und bekommt das Geld zurück.Er macht es aber trotzdem da viele Angler kommen um eine Gastkarte zu kaufen und dann das eine oder andere in seinem Angelladen kaufen. (Köder, Kleinkram,etc.) Bei Tageskarten für Vereinsgewässer bekommt er am Ende des Jahres ein kleines Dankeschön, welches jedoch nicht im Vorfeld vertraglich geklärt ist oder so. Theoretisch könnte er auch dabei mit NULL raus gehen!
 
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Hallo !
Na ich meine er muß ja zum Fischereiamt fahren , also Benzin .
Dann Porto für Brief und co und die Zeit .
Und etwas Verdienen will er auch .
Hab mal alles zusammen gerechnet , wenn ich Fischreiabgabe , die Abgabe für DAV und noch die ein oder andere Jahreskarte hole dann sind die 12 Euro so 10 % .

MfG

Ich weiß nicht was du jetzt meinst? irgendwie stehe ich auf dem Schlauch… Der Angelladenbetreiber muss doch lediglich den Papierkram erledigen und die Daten und das Geld für die Erlaubniskarten an den jeweiligen Gewässerbesitzer bzw. Vereine weiterleiten. - wieso sollte er zum Fischereiamt fahren? und was hat es mit der Fischereiabgabe auf sich?

sehr hilfreiche Antwort. Genau das dachte ich mir schon. Der Kartenverkauf wird vom Angelladen ohne Bezahlung gemacht. Es ist aber vermutlich trotzdem lohnend, da durch den Kartenverkauf Kunden angelockt werden und er Köder, Haken, etc. verkaufen kann.
 
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Hallo,

wieso werden meine Beiträge zusammengelegt?

mein letzter Beitrag richtete sich an Emsanlger und nicht an jimmy! Jetzt ist es unübersichtlich und falsch.


Anmerkung der Redaktion: Unübersichtlich war es vorher schon, da Du ohne Zitat geantwortet hast und niemand darauf einen Bezug hat. Des weiteren postest Du immer wieder mehrere Beiträge kurzfristig hintereinander und dass ist ein Verstoß gegen die Forenregeln.
Deshalb immer meine schriftliche Begründung unter Deinen Beiträgen welche Du aber vermutlich nicht für voll nimst. :-) Siehe Deine Beiträge Nr.1 und 6.
HENRY

 
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ok, sorry hab das wirklich übersehen. Die Regelung dass man nicht mehrere Beiträge hintereinander schreiben darf finde ich jetzt auch nicht sinnvoll. Was soll das bringen? aber gut, ihr seit die Moderatoren. VG
 
Max_Power;630523[COLOR=#ff0000 schrieb:
]Ich weiß nicht was du jetzt meinst? irgendwie stehe ich auf dem Schlauch… Der Angelladenbetreiber muss doch lediglich den Papierkram erledigen und die Daten und das Geld für die Erlaubniskarten an den jeweiligen Gewässerbesitzer bzw. Vereine weiterleiten. - wieso sollte er zum Fischereiamt fahren? und was hat es mit der Fischereiabgabe auf sich?[/COLOR]

sehr hilfreiche Antwort. Genau das dachte ich mir schon. Der Kartenverkauf wird vom Angelladen ohne Bezahlung gemacht. Es ist aber vermutlich trotzdem lohnend, da durch den Kartenverkauf Kunden angelockt werden und er Köder, Haken, etc. verkaufen kann.

Hallo ! Also bei uns ist es so das in dem kleinen weißen Schein mit dem Namen Fischreischein A die Fischreiabgabemarke eingeklebt wird . Diese Marken muß sich mein Gerätehändler vom Fischereiamt holen , des weiteren bietet er Neuanmeldungen und Verlängerung des Scheins an und dafür muß er auch zum Fischreiamt .
 
Wenn eine Tageskarte beispielsweise 10,- Euro im Angelladen kostet, bekommt der Angelladen dann einen Anteil vom Verkaufserlös oder führt er die 10,- Euro komplett an den Gewässerinhaber ab?

Abhängig vom Verhandlungsgeschick des Ladenbetreibers sind die Vergütungen sehr verschieden, das heißt manchmal gibt es pro Karte eine Art "Kopfgeld" von 0,50-1€ , oder auch erst am Jahresende eine Art Pauschalzahlung.

Desweiteren hat der Ladeninhaber durch den Kartenverkauf aber eigentlich nur Vorteile, wenn er ein findiger Geschäftsmann ist, einzigste zwei" Nachteile" sind die Schreiberei und die Abrechnung.

Ohne Kartenverkauf ist ein erfolgreiches Betreiben eines Angelladens meines Erachtens kaum möglich, so meine Meinung..
 
Hallo !
Also ich denke mal der Händler wird bestimmt was bekommen , selbst bei der Ausage das der Kartenverkauf auch Kunden in den Laden bringt die dann auch gleich noch diverse Kleinteile , Futter oder Köder kaufen . Aber wenn der größere Teil dieser Leute sich nun Jahreskarten holen was nutzt es dem Händler wenn dann einmal im Jahr die Leute kommen , gerade auch im hinblick auf die Onlineversandhändler die ja zum teil etwas Preisgünstiger sind .
Denke mal das der Händler , so wie es Jack the Knife schreibt , pro verkaufte Karte einen kleinen Anteil von 1 bis 2 Euros bekommt .
Ich denke auch das in der heutigen Zeit kein Händler mehr wettbewerbsfähig sein kann ohne das er diverse Dienstleistungen wie Kartenverkauf oder Wartungs-undReparaturservice anbietet .
Sicher gibt es noch die Händler die sich für die Kartenausgabe und Verlängerung bzw Neuanmeldungen eines Fischreischeines auch noch eine extra Gebühr erheben . Kenne insgesamt 4 Händler die dies so machen und die Gebühr liegt im schnitt zwischen 10 und 15 Euro was in der hinsicht aber auch legal ist , denn wenn ihr auf irgendein Amt geht und eine Dienstleistung verlagt wie z.B. Ausweis verlängern wir ja auch ne Gebühr erhoben .

In diesem Sinne
MfG
 
Wir verkaufen Gewässerscheine für 8 Gewässer und bekommen nichts dafür.
Wozu auch, die Leute kaufen doch auch bei uns ein...

Die Scheine können bei uns auch nur Bar bezahlt werden (EC kostet Gebühren), außerdem muß die Scheinekasse von der Ladenkasse getrennt sein.

Und wer meint da könnte "gemauschelt" werden - wir müssen die Scheine täglich abrechnen, die Durchschläge bekommt für die Gewässer die dem Bundesland gehören die obere Fischereibehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion) und die kontrolieren sehr genau...
Die anderen Durchschläge bekommen die Vereine und die überprüfen das auch genau.
 
(Off-Topic) Hier noch eine Anmerkung zum Verfahren in Bayern...

Wer an einem Gewässer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, muss zusätzlich zum Fischereischein einen gültigen Erlaubnisschein besitzen. Die Genehmigung zur Ausstellung der Fischereierlaubnisscheine muss von den Angelvereinen beim Landratsamt beantragt werden.


  • Der Fischfang darf nicht ohne Erteilung eines Erlaubnisscheines gestattet werden. Einen Fischereierlaubnisschein kann nur ausstellen, wer als Fischereiberechtigter oder Pächter das umfassende Fischereiausübungsrecht hat. Der Pächter braucht zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Verpächters.
  • Die befristete Genehmigung erteilt das Landratsamt nach Anhörung der Fachberatung für Fischerei. Die Genehmigung erfolgt gebührenfrei.
  • Die Fischereierlaubnisscheine (Angelkarten) dürfen nur für eine bestimmte Zeit ausgestellt werden. (Tag, Woche, Monat, Jahr). Alle Fischereierlaubnisscheine müssen jährlich vor der Ausgabe vom Landratsamt bestätigt, das heißt mit dem Dienstsiegel versehen werden.
  • Die Ausstellung von Erlaubnisscheinen für Inhaber von Jugendfischereischeinen bedarf nicht der Genehmigung des Landratsamtes. ;

Der Fischereirechteinhaber bzw. der Pächter muss beim jeweiligen Landratsamt eine Genehmigung beantragen, um Tageskarten ausstellen zu dürfen.
 
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@ Max Power

Dies alles ist allerdings nur für den Gewässer-, bzw den Fischereirechtsbesitzer relevant, dafür ist dieser zuständig, der Angelladenbetreiber/Kartenaussteller hat damit garnix am Hut.




Zum eigentlichen Thema zurück.

Manche Vereine Besitzer oder andere Gewässer- oder Fischereirechtsbesitzer entlohnen den Verkauf auch mit kostenlosen Tageskarten, heißt die ausstellende Stelle bekommt Tageskarten anstatt Geld, auch nicht zu Verachten finde ich.
Hier in meiner Ecke zum Teil gängige Praxis.
 
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