Darf mein Sohn mitangeln ?

Schwanenhals

Petrijünger
:confused: Weiß jemand ob mein Sohn (7 Jahre) mit mir Angeln gehen kann und dabei selbst eine Angeln bedienen.
Hintergrund ist, er möchte mit mir Blinkern gehen und auch mal einen kapitalen Hecht angeln :klatsch
Wie ist die Rechtslage oder was kann ich tun , damit er auch mal mit mir angeln darf. Wir kommen aus NRW
 
Hi Schwanenhals,
leider darf dein Sohnemann erst ab dem 10 Lebensjahr offiziell mit dir angeln bzw. sekber eine Angel bedienen.Dabei sein und zuschauen darf er so viel er möchte,halt nur nicht selber Hand anlegen.Muss der kleine Mann noch etwas warten und sich viel bei dir abschauen das er dann mit 10 Jahren so richtig loslegen kann!!!!

Mfg
Pike
 
Hallo Pike
Danke für die Antwort. Das wird ihn gar nicht gefallen, ich habe ihn schon einmal Kanal blinkern lassen, aber die Angst vor einer Kontrolle ist ja doch groß. Schade, er hatte viel Spass daran. dann muß ich wohl mit ihm an den Forellenteich gehen , damit er auch mal angeln darf.
Gruß Schwanenhals
 
Hallo Schwanenhals

wenn ich mit meinen Neffen Angeln gehe er ist jetzt 8 lass ich ihm auch immer eine Angel auf Friedfisch werfen. Das Blinkern wär mir zu gefährlich falls mal ein Hecht anbeissen sollt ( vielleicht bin ich ja auch zu ängstlich). Nartürlich habe ich ihn auch schon Blinker lassen aber stand dann bei ihm um aufzupassen.

Ich kann mir nicht vorstellen wenn man seinen Sohn mitnimmt und für ihm eine Angel im Wasser hat und er sie auch mal bedient, dass man sich darüber aufregen.

Gruß Hansi
 
Moin, moin,

die Rechtslage kenne ich auch nicht genau. Den Fischereischein für Kinder gibt es bei uns erst ab 14 Jahren. Aber ich habe meinen Sohn (6 Jahre) auch schon öfters mit zum Angeln an den Rhein und die Sieg mitgenommen. Hat bisher nie Probleme mit Fischereiaufsehern oder anderen Kontrollpersonen gegeben. Wie soll der Nachwuchs denn sonst auch das Angeln lernen.

Am besten erkundigst Du Dich vorher bei dem Besitzer/Pächter des Gewässers oder im Angelladen, wo es die Karten für das Gewässer gibt.

Gruß
Ingo
 
darf mein sohn mit mir Angeln.....

Schwanenhals schrieb:
:confused: Weiß jemand ob mein Sohn (7 Jahre) mit mir Angeln gehen kann und dabei selbst eine Angeln bedienen.
Hintergrund ist, er möchte mit mir Blinkern gehen und auch mal einen kapitalen Hecht angeln :klatsch
Wie ist die Rechtslage oder was kann ich tun , damit er auch mal mit mir angeln darf. Wir kommen aus NRW


Hallo Petrifreunde,

@ Schwanenhals:
Informiere dich genau bei der für euch zuständigen Behörde...

Nach meinem Wissensstand, dürfen Kinder die im Besitz eines "Jugendfischereischeines" sind, (diesen kannst du bei der Behörde beantragen welche für euch zuständig ist), mitangeln wenn der Angehörige im Besitz eines gültigen Fischreischeines u. des dazugehörigen Erlaubnisscheines ist...

In der Regel beim zuständigen Ordnungsamt (Fischereiangelegenheiten)...

Wie das genau mit dem Alter geregelt ist, kann ich bei euch nicht sagen...
Habe mir auch einmal die Landesfischereiordnung von NRW durch gelesen
u. mir ist keine Passage aufgefallen, in der dies ausdrücklich geregelt ist...

@ Fischereigesetz des Landes Rheinl./Pfalz:

§ 1 Ausübung der Fischerei
(1) Wer in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our einschließlich des Stausees bei Vianden die Fischerei ausübt(dieses greift auch auf die Gewässer in ganz Rhl/pfl.), muss, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, einen auf seinen Namen lautenden Fischereierlaubnisschein bei sich führen.
(2) Vor Vollendung des 14. Lebensjahres darf die Fischerei in den in Absatz 1 genannten Gewässern nur unter Aufsicht eines volljährigen Inhabers eines Fischereierlaubnisscheines ausgeübt werden.
(3) Die Ausübung der Fischerei hat natur- und tierschutzgerecht zu erfolgen.
(4) Besatzmaßnahmen in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our sind nur mit Zustimmung der Gemeinsamen Grenzfischereikommission zulässig.

Es spricht nichts dagegen, das dein Sohn mit dir Angeln geht aber beantrage
für ihn einen "Jugendfischereischein" dann darf er Rechtlich gesehen 1 Handangel führen (Grundangel od. Posenangel)...


PS: Das Blinkern u. mit sonstigen Kunstködern ist für Kinder die das 14 Lebensjahr noch nicht vollendet haben u. nicht im Besitz eines auf ihn ausgestellten (blauer Fischereischeines) sind, generell verboten...


PSS: hatte auch schon öfter meinen Enkel mit am Wasser, er ist auch erst 7 Jahre, bis heute hat sich niemand darüber beschwert das der kleine 1 Angel
für sich hatte, das sieht natürlich ab dem 10 Lebensjahr anders aus, dann
muß er im Besitz des oben genannten "Jugendfischereischeines" sein...

Hier kannst du noch einmal nachschauen u. die beiden miteinander vergleichen:

www.fisch-hitparade.de/nordrhein-westfalen.php
www.fisch-hitparade.de/rheinland-pfalz.php
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin der Meinung das Du keine Probleme bekommst wenn Du mit Deinem Sohn angeln gehst. Wenn Dein Sohn mit Deiner Rute am Wasser steht und Du ihn dabei betreust und nicht selber angelst, wird sicherlich niemand etwas sagen. Du willst Deinem Sohn ja nur das angeln näher bringen.
Habe letztens mal einen Fernsehbericht darüber gesehen. Da war ein Vater mit seinen 2 Kindern angeln. Die Kontrolle hat gesagt das sie nichts dagegen haben das er seinen 2 Kindern das angeln näher bringt, solange er sich an die Bestimmungen hält. (Rutenanzahl usw) Sie hatten nur was dagegen das der Vater selbst keinen Angelschein hatte ;-)
Allerdings weiß ich nicht wie die offizielle Grundlage dazu ist. Wäre vielleicht doch besser mal beim Fischereiamt nachzufragen wenn sich hier nicht doch noch ein Spezi findet der da bescheid weiß.

Gruß
Illex
 
hallo ich komme aus Bayern und ich kann meiner Tochter (7jahre) eine Handangel geben,aber dann darf ich selber nur eine Handangel benutzen.
Gruss Michael :wink
 
2 Eurocent

Hallo,

also ich habe (auch in NRW ansässig) diese Frage bei der unteren Fischereibehörde gleichlautend für meinen 9-jährigen Sohn gestellt. Die Antwort: Ab 10 könne ich für ihn Jugendfischereischein beantragen und dann darf er in Begleitung eines Anglers mit gültigem Fischereischein auch angeln. In der Zwischenzeit käme es auf die Aufseher an, aber es sei ihr (der Sachbearbeiterin bei der unteren Fischereibehörde) noch kein Fall bekannt geworden, wo dies zu Problemen geführt habe.

Klar, es ist "rechtsfreier" Raum (aber nur im sehr sehr weiten Sinne :) ), aber ich bin der Meinung und glaube, dass, wenn man sich als Begleiter (Vater) an die maximale Rutenzahl für den gültigen Erlaubnisschein hält und vernünftig mit dem Kontrolleur / Aufseher redet, es kaum Probleme geben wird.

Das soll jetzt aber kein Aufruf zu gesetzwidrigem Handeln sein :schrei

Gruß und Petri
Thomas aka ET
 
Moin, moin,

die gleiche Antwort habe ich vom Ordnungsamt Bonn erhalten. Grundsätzlich dürfen Kinder unter 10 Jahren (über 10 Jahre auch nur mit gültigem Jugendfischereischein) nicht angeln. Laut Ordnungsamt hat es aber bislang im Raum Bonn nicht zu Problemen geführt, wenn Kinder unter Aufsicht eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein mitangeln und die Zahl der erlaubten Ruten nicht überschritten wird.

Ich war mit meinem sechsjährigen Sohn schon öfters am Rhein angeln und bin dabei gelegentlich kontrolliert worden. Bislang hat es nie Probleme gegeben.

Wie soll man auch sonst den Nachwuchs an's Angeln heran führen.

Gruß
Ingo
 
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