Jungangler -  Pachtvertrag über einen Teich = Fischereipachtvertrag ?

Angelstarter

Neuer Petrijünger
Hallo ihr Lieben,

wie ihr seht bin ich ganz neu in der Angelszene.
Es geht mir um ein paar Begrifflichkeiten bzw. um die Frage ob ich bei der Pacht eines Teiches (des Grundstücks) gleichzeitig auch das Fischereirecht pachte?

Es geht mir dabei nicht um den Fischereischein (Angelschein). Nach Art. 25 Abs. 2 S. 3 BayFiG (bayerisches Fischereigesetz) braucht man den anscheinend nicht bei geschlossenen Gewässern. Und ein Teich ist doch ein geschlossenes Gewässer?

Nach Wikipedia ist das Fischereirecht das subjektive Recht ein bestimmtes Gewässer / Gewässerabschnitt zu befischen. Grundsätzlich hat dieses Fischereirecht der Eigentümer des Grundstücks. Dieses kann er verpachten gem. Art. 25 BayFiG .
Alternativ kann auch nur ein Erlaubnisschein (Angelkarte) vom Eigentümer ausgestellt werden, vgl. Art. 29 Abs. 4 Bay FiG.

Wenn ich jetzt einen Teich pachte und nicht ausdrücklich auf das Fischereirecht eingegangen wird, sondern es heißt, dass Flurnummer X mit Fläche Y verpachtet wird, wird dann das Fischereirecht mitverpachtet? Oder habe ich dann nur den Teich gepachtet und darf gar nicht Fischen?

Das ist alles so kompliziert.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
 
Moin Moin Angelstarter,
mit deiner letzten Aussage liegst du gar nicht so verkehrt. Du pachtest den Teich, hast dann auch das Fischereirecht, darfst aber eigentlich nicht dort fischen. Ausser du bist im Besitz eines Fischereischeines ODER hast eine abgeschlossene Ausbildung zum Fischwirt. Letztere bietet dir die Möglichkeit dort mit Netzen zu arbeiten oder den Besatz nach dein Vorstellungen zu gestallten. Wenn du nur einen Fischereischein hast, darfst du dort nur mit Handangeln (evntl. Köderfischsenke) arbeiten. In beiden fällen kannst du aber Karten an andere Angler ausstellen.

Wenn meine Kenntnisse veraltet sein sollen, bitte ich um Richtigstellung.

Gruss
 
@Angelstarter
Falls dein zukünftiger Teich in Bayern liegt, wie ich aufgrund der PLZ vermute, dann darfst du die Fischerei auch ohne Fischereischein ausüben, nicht jedoch mit der Handangel.
Du darfst z.B. mit Netzen fischen, z.B. mit einem Wurfnetz. Oder den Teich ablassen und die Fische aufsammeln. :)

Das gilt natürlich nur, wenn du mit der Pacht auch das Fischereirecht bekommst. Es muss sich auch wirklich um einen Teich handeln (Geschlossenes Gewässer nach Art. 2 Nr. 1 des BayFiG.

Ein Weiher würde unter Art. 2 Nr. 3 fallen. In diesem Fall wäre der Fischereischein erforderlich.
 
Kollegen, Freunden oder fremden kannst du dort gastkarten anbieten, aber nur wenn du dies vorher beim landratsamt genehmigen lässt ansonsten kann es durchaus sein das du Schwierigkeiten bekommst. Also Vorsicht bei sowas.
 
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