Salzburg - Seekirchen: Wallersee

oberesalzach

The Voice of Austria
Infos u. Erlaubnisscheine zum Angeln z.B. bei (alle Angaben ohne Gewähr):

Fischerei Kapeller
Seestraße 3
5201 Seekirchen am Wallersee
T: 0676 349 57 11


Wunderschöner See

bei 5201 Seekirchen am Wallersee.


Der Wallersee liegt 15 km nördlich der Landeshauptstadt Salzburg. Das Gebiet rund um den Wallersee steht unter Naturschutz,die Seeufer sind mit einem dichten Schilffgütel bewachsen,in diesem Schilffgürtel finden zahlreiche Wasservögel Schutz um ihre Jungen aufzuziehen. Der Wallersee hat eine Wassertiefe von rund 23,5 Metern. Im kommen an die 15 verschiedenen Fischarten vor. Der Wallersee wird von Familie Kapeller bewirtschaftet,er ist auch der letzte Berufsfischer am Wallersee. Da die Seeufer mit einem dichten Schilff bewachsen sind, ist das angeln von den Ufern etwas schwierig, großteils der Fischerei findet vom Boot statt.

Bestimmungen für den Wallersee

1. Das Nachtfischenist in den Monaten Juni, Juli, und August nur mit gültiger Jahresbootskarte, Jahresuferkarte und Jahresjugendkarte erlaubt.

2. Die Erlaubnis beginnt am 1. Juni um 00 Uhr endet am 31 August um 24 Uhr.

3. Das Nachtfischen mit der Jugendkarte ( bis zum vollendeten 18 Lj.) ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.

4. Vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenaufgang des folgenden Tages ist der Ausfang von insgesamt 3 Raubfischen (Hecht, Zander, Seeforellen) und 4 Karpfen oder 4 Maränen erlaubt. Im Setzkescher befindliche Fische zählen zum Tagesausfang.

5. Der Verkauf von Fischen ist nicht gestattet.

6. Das Boot muss während der Nacht beleuchtet sein.

7. Das Schleppen während der Nacht ist verboten.

8. Das verlassen der Fischerstangen (schlafen gehen) ist verboten.

9. Andere Personen, Anwohner ect. dürfen in der nächtlichen Ruhe nicht gestört werden.

10. Die Verwendung eines Echolotes ist weder am Tag noch in der Nacht erlaubt

11. Beim Fischen vom Boot am Tag ist das Boot mit einer weißen Flagge zu kennzeichnen.

12 Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Es wird darauf Aufmerksahm gemacht, dass Aufsichtsorgane berechtigt sind, Gebäckstücke, Boote und Transportmittel zu kontrollieren.

13. Das Mitfischen von Kindern( pro Erwachsener unter 14 Jahren mit einer Stange ist gestattet). Das Kind hat sich jedoch in unmittelbarer Nähe des Erwachsenen aufzuhalten. Vom Kind gefangene Fische zählen zum Tagesausfang des Erwachsenen.

Mindestmaße:
Hecht 55 cm
Zander 47 cm
Karpfen 35 cm
Regenbogenforelle 30 cm
Bach oder Seeforelle 40 cm
Maränen 38 cm

Preise für Fischerkarten.

1 Mai bis 31 Oktober (Kein Nachtfischen)
Jahreskarte 1 Mai bis 30 November (Juni, Juli,August inkl. Nachtfischen)
Preise Wallersee (Nachtfischen nicht erlaubt)

Wallersee:

Tageskarte 18,-
8 Tageskarte 40,-
2 Wochen 50,-
4 Wochen 60,-

Jugendkarten:
Jugendkarte: 70,-

Uferkarte: 145,-
Saisonkarte: 240,-

Fischach:

Tages karte 12,-
2 Wochen 30,-
4 Wochen 40,-
Jahreskarte 120,-

Tageskarten für Kinder:

Tag: 6,-
Monat: 18,-
Jahreskarte: 45,-

Gäste benötigen zusätzlich eine Gastfischerkarte:

Tageskarte 5 €
7 Tageskarte 10 €

Preise für Boote zum Fischen:

Elektroboot: 26 € pro Tag, Juli und August an Sa, So und Feiertagen 40 € pro Tag

Ruderboot 13 € pro Tag

Fischkartenverkauf

Mai bis August
MO - FR

06:00 - 12:00 h
13:00 - 20:00 h
SA + SO + Feiert.
07:00 - 11:00 h
16:00 - 20:00 h

September bis April


MO - FR
07:00 - 12:00 h
13:00 - 20:00 h
SA + SO + Feiert.
08:00 - 11:00 h
16:00 - 20:00 h

Hauptfischarten: Regenbogenforellen, Bachforellen, Hechte, Barsche, Seeforellen, Zander, Karpfen, Maränen und versch. Weißfischarten

Gewässerdaten gesucht (hier klicken)

 
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