Untermaßige Fische abschlagen aufgrund derer Verletzung(en)- Wie geht Ihr damit um?

Pablo

Einfach nur Angler
Hallo,
da in nem anderen Thread das Thema angesprochen wurde, jedoch nicht die eigentliche Fragestellung des Threadstellers darstellt, nun ein neuer Thread hierzu.

Wie geht Ihr vor, wenn ein untermaßiger Fisch beißt und durch die Haken etc. zu schwere Verletzungen erleidet? Mir ist dies glücklicherweise erst einmal passiert und in dieser Situation habe ich den Fisch abgeschlagen und ...ZENSIERT... :hauen . Ich muss gestehen, dass ich mir nun nicht mehr so sicher bin, ob mein Handeln rechtlich in Ordnung war. Könnte ich bei einem weiteren Fall mit einem Fischereiaufseher Probleme bekommen? :confused:


Es scheint mir plausibel, dass dies der ein oder andere als Ausrede benutzen könnte. Doch muss ich daher wirklich den von mir getöteten Fisch wegschmeißen?
 
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Du darfst untermaßige Fische nicht verwerten,richtig wäre den Fisch vor Ort zu verbudeln.
Ist wirklich so.
 
Ich setze oder werfe, wenn tot, alles zurück ins Wasser. In der Natur kommt nix um. Überlebt der Fisch und das lange, ist alles gut. Das weiß ich aber vorher nicht. Ist er tot holen ihn sich die Aasfresser. Lebt er noch und ein Räuber holt ihn, auch gut.
 
Ich setze oder werfe, wenn tot, alles zurück ins Wasser. In der Natur kommt nix um. Überlebt der Fisch und das lange, ist alles gut. Das weiß ich aber vorher nicht. Ist er tot holen ihn sich die Aasfresser. Lebt er noch und ein Räuber holt ihn, auch gut.


Bei uns in NRW zb ist es gesetzliche Bestimmung, den Fisch vergraben zu müssen.

Ich denke das wird in jedem Bundesland anders geregelt sein.
 
Hallo Pablo, bei uns ist es oft so, dass der verletzte, aBgeschlagene Fisch dem Fischereiaufseher gezeigt werden muss. Haken usw müssen im Fisch bleiben. Danach kannst du eigentlich selber entscheiden was du damit machen möchtest. Hauptsache vorher gemeldet.

Es kann aber auch sauber in die Hose gehen. An dem See wo wir das Treffen hatten, war letztes Jahr ein junger Herr, der sehr viele Zander um die 30 abschlagen "musste". Danach wurde das mal beobachtet und es kam raus, dass er einfach alle abgeschlagen hat, egal ob verletzt oder nicht....Fazit : Sperre auf Lebenszeit!!

Ich persönlich gehe immer zum Fischereiaufseher und lass mir den "Fang" bestätigen. Danach bist du aus dem Schneider.

Viele Grüße
 
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In Sachsen muss der augenscheinlich nicht überlebensfähige untermaßige Fisch getötet und dem Gewässer wieder zugeführt werden.
 
Ich setze oder werfe, wenn tot, alles zurück ins Wasser. In der Natur kommt nix um. Überlebt der Fisch und das lange, ist alles gut. Das weiß ich aber vorher nicht. Ist er tot holen ihn sich die Aasfresser. Lebt er noch und ein Räuber holt ihn, auch gut.

§3 der Landesfischereiverordnung Brandenburg läßt die Option offen. Die Schnur sollte in Höhe der Kopfspitze abgetrennt werden und der (verletzte)Fisch zurückgesetzt werden. Hier geht man aber von einem noch lebenden untermaßigen Fisch aus.

Ich gehe da mit der Meinung von Fürstenwalder konform. Ein Vergraben mag ja in einzelnen Bundesländern vorgeschrieben sein, finde ich aber persönlich unsinnig.

Einen Fischereiaufseher (dem man dies beweisen kann) an einem Vereinssee zu finden mag ja möglich sein, aber sicher nicht, wenn jemand z.B. an großen Flüssen oder Seen angelt.

Gruß und Petri!
 
Hallo Pablo, bei uns ist es oft so, dass der verletzte, angeschlagene Fisch dem Fischereiaufseher gezeigt werden muss. Haken usw müssen im Fisch bleiben. Danach kannst du eigentlich selber entscheiden was du damit machen möchtest. Hauptsache vorher gemeldet.

Es kann aber auch sauber in die Hose gehen. An dem See wo wir das Treffen hatten, war letztes Jahr ein junger Herr, der sehr viele Zander um die 30 abschlagen "musste". Danach wurde das mal beobachtet und es kam raus, dass er einfach alle abgeschlagen hat, egal ob verletzt oder nicht....Fazit : Sperre auf Lebenszeit!!

Ich persönlich gehe immer zum Fischereiaufseher und lass mir den "Fang" bestätigen. Danach bist du aus dem Schneider.

Viele Grüße

sorry,aber selten son mist gelesen :confused::(
 
Hallo Leute, seit doch so nett und schreibt dazu in welchem Bundesland ihr angelt!
Die meisten schreiben immer ihre Vorschriften als wären die allgemeingültig. Grad wenn sich jemand meldet und schon Unsicherheit bzgl der Regeln zeigt, ist das oft blöd, weil es verwirrt.

Tatsächlich regeln die BL sehr unterschiedlich, ich glaub überwiegend gilt die Regel nicht mitnehmen zu dürfen, aber das Prozedere ist da auch sehr unterschiedlich, z.B. eben ob zurück ins Wasser oder eben vergraben.

Die Regelung der Mitnahme finde ich auch nicht gut, ich mein nem untermaßigen Zander mal schnell ein altes Vorfach durch die Kiemen ziehen oder in der Speiseröhre zu versenken ist ne leichte Übung und animiert meiner Meinung nach nur zu Fehlverhalten. Siehe zeefix seine Beobachtung.

Beachten sollte man zudem das Fische in jedem Fall fachgerecht zu töten! Außerdem sollte man danach den Haken entfernen, egal wie tief er sitzt, sonst hat den das nächste Tier im Magen! (auch beim vergraben)

Ich werfe, auch weil ich in Berlin muss, alles zurück was stark verletzt ist. Kommt leider hin und wieder vor, da ich in Berlin auf einem Abschnitt auf Barsch fische, wo ein Schonmaß von 15cm besteht, die kleinen aber eben trotzdem teilweise auf die Köder Hämmern als gäbe es kein morgen. Das letzte mal kam sofort eine Krähe angeflogen und fischte sich den Fisch von der Wasseroberfläche gleich wieder runter. Soviel also zur prompten Verwertung. Oder es hockt mal wieder der Fischreiher in der Nähe, die Exemplare in der Innenstadt nehmen auch gerne mal ne Spende :D

@pablo: du solltest dich auf alle Fälle schlau machen, was bei dir gilt. Wenn man erwischt wird und den Kontrolleur nicht grad schon kennt, zieht sicher keine Ausrede und später sieht man Verletzungen ja auch nicht mehr, sprich glaubt einem sicher keiner.
 
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Außerdem sollte man danach den Haken entfernen, egal wie tief er sitzt, sonst hat den das nächste Tier im Magen!
Die seriöse Wissenschaft ist sich heute einig, dass dieses Problem bei Fischen nicht besteht. Der Fisch ist in der Lage haken zu zersetzen. Und bevor jetzt einer ankommt mit dem Drilling quer im Maul.. ich rede von kleinen Haken, die nur mit Aufwand zu entfernen sind.
 
@ dermichl,

Das ist kein Mist, das ist die bayrische Regelung.

Soweit mir bekannt, ist Bayern das einzige Bundesland, welches die Mitnahme verletzter, untermaßiger Fische erlaubt.

Das kann man nachlesen in den Durchführungsbestimmungen zum bayrischen Fischereigesetz. Diese Durchführungsbestimmungen geben vor, wie die Behörden das LFischG und die LFischVO auszulegen haben.
Ob die bayrische Regelung aber rechtens ist halte ich zumindest für fraglich.

Ich darf nur Fische entnehmen, die der Erlaubnisschein mir gestattet.
Bei einem Schonmaß für Hecht von 60 cm, darf ich mir keinen Hecht unter 60 cm aneignen. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen verletzt und nicht verletzt. Für die Entnahme eines verletzen Hechtes von 50 cm habe ich nicht die Genehmigung des Inhabers des Fischereirechtes. Tue ich es trotzdem, ist das eine Fischwilderei nach § 294 StGB.

Jeder Autofahrer weiß, was ihm blüht, wenn er die überfahrene Wildsau in seinen Kofferraum packt. Der Jagdberechtigte wird sich die Sau sehr schnell wieder holen, und Anzeige wegen Wilderns erstatten.

Das StGB ist ein Bundesgesetz, wie Bayern dieses Gesetz mit einer internen Anleitung aushebeln will ist mir unklar. Hier entscheidet eine Behörde ja über das Eigentum des Rechteinhabers.
Mit dem Eigentum und den Rechten anderer kann mal leicht freigiebig sein.

Das ist in etwa so, als wenn ich mit meinem Auto eine Zapfsäule umfahre und der Staat gestattet mir, das ausgelaufen Benzin mitzunehmen.

Das wird den Tankwart sicher nicht freuen.
 
Du darfst untermaßige Fische nicht verwerten,richtig wäre den Fisch vor Ort zu verbudeln.
Ist wirklich so.

Abhängig vom Bundesland, gilt in Bayern was anderes, wie zeefix schon zitiert hat.

Der abgeschlagene untermaßige Fisch(egal welcher) darf nicht vom Haken gelöst werden, sondern muß so bei Kontrolle vorgezeigt werden können, ebenso ist dieser im Fangbuch oder der Fangliste einzutragen, wird also zudem dem zulässigem Tageslimit an Fischen zugerechnet, weshalb mir keine Fällke von Vorsatz bekannt sind.

Eine andere Regelung , die ich noch kenne, ist, daß man das Vorfach am Maulbereich abschneidet und den Fisch wieder zurücksetzt, was bei manchen ja noch was bringen kann, viele dürften wahrscheinlich verludern.

Was da sinnvoller ist, da scheiden sich die Geister, ein vermehrtes Auftreten von einer Entnahme untermaßigen Fischen gibt es trotz oben genannter Regelung in Bayern nicht, zumindest nicht dort, wo ich angeln gehe.

Das Problem mit verangelten untermaßigen Fischen gabs bei mir bisher kaum.

Wie dies allerdings in Baden-Württemberg gesetzlich geregelt ist, müßte ich auch erst im Gesetzestext nachlesen.
 
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sorry,aber selten son mist gelesen :confused::(


Du lehnst dich aber weit aus dem Fenster....

Da sag ich einfach mal...wenn man keine Ahnung hat, einfach mal still sein!!

Ich kann nur für die Gewässer im Allgäu sprechen, die ich beangel und das kann ich nicht auf ganz Bayern beziehen, aber ein untermaßiger, abgeschlagener Fisch, muss auch auf die Fangmeldung und zählt als gefangener Fisch.

Wir können auch ein aussagekräftiges Foto per Handy (was nun fast jeder hat) machen und damit belegen, dass der Fisch mitgenommen werden musste.
Vergraben o.ä. finde ich bei "nur" untermaßigen Fischen nicht gut, bei kranken Fischen ist das ja sinnvoll, aber darüber lässt sich streiten...


@ Blubberbarsch: War nicht meine Beobachtung, sondern die der Aufseher die das mal mit dem Fernglas beobachtet haben.

@ Jack: Ich war zu spät, hast schon alles geschrieben ;)
 
Hallo !

§9 Absatz 1 und 2 der Berliner Fischreiverordnung besagt ebendfalls :

(1) Untermaßige Fische oder während der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend in das Fanggewässer
zurückzusetzen.
(2) Fische im Sinne des Absatzes 1, die nicht überlebensfähig sind, sind sofort zu töten und in das Fanggewässer zurückzusetzen.
Deren Mitsichführen oder Verwertung ist unzulässig.


MfG
 
Ich danke euch für das Licht in meinem Dunkel. Da hab ich wohl damals einen "Bock" geschossen. So langsam ist es wohl mal wirklich Zeit, dass ich mir das Paragraphen-Gedöns meines tollen Bundeslandes mal zur Brust nehme.
Bisher bin ich mit meinem "gesunden Menschenverstand" in der Hinsicht recht gut gefahren (die Angelprüfung ist einfach schon viiiiiiiel zu lang her).
Schön mal wieder ein für mich spannendes und lehrreiches Thema hier im Forum zu haben.

@ Zeefix: Hätten wir das Treffen doch nur schon letztes Jahr organisiert, da hatt´s wohl ne bessere Bissausbäute bei den Zandern gegeben :) Aber was noch nicht war, kann ja noch werden.:angler:


Hab nur mal schnell die Landesfischereiverordnung von Baden-Württemberg überflogen und lediglich im §1 Satz 4 folgendes gefunden: "..Gefangene untermaßige oder der Schonzeit unterliegende Fische und Krebse müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus den Fanggeräten gelöst und in das Gewässer zurückversetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind.." (Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=99FEAE0D4567DBF1D8936864E93CAC66.jpa4?quelle=jlink&query=FischV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-FischVBW1998V3P1%20jlr-FischVBW1998V1P1%20jlr-FischVBW1998V2P1)

Somit wär ich echt dankbar, wenn mir ein-zwei User aus meinem "Ländle" ihre Handhabe erklären könnten. Danke schonmal im Vorraus.:augen
 
Zuletzt bearbeitet:
Komme aus Bawü, ich handhabe es so das ich auch wenn ich es schon sehe das der Fisch wahrscheinlich stirbt ihn trotzdem zurücksetze.
Denn es ist verboten untermassige zu entnehmen, und ich denke ja er stirbt aber
Manchmal sind so Fische echt zäh und überleben.
Ich Behandel aber falls nötig/möglich die Verletzten Stellen mit First Aid für Fische (Desinfektion,wundheilmittel).

Sollte er dennoch sterben hatte er wenigstens eine Chance, und mir kann keiner sagen: ja vielleicht hast du den Haken auch absichtlich dort hingesteckt nur um den Fisch entnehmen zu durfen.

Mein Tipp: setzt untermassige oder in der Schonzeit gefangene verletzte Fische ,,möglichst,, schonend zurück denn nur so hat er eine Chance zu überleben und man kommt nicht in irgendwelche Sachen rein.
 
Also Wundheilmittel? Wenn ein Fisch deinen Haken tief geschluckt hat, setze ich nicht noch ein Wundheilmittel ein um diese Stelle zu verarzten.
Wie denn auch wenn diese Stelle noch 10cm tief im Schlund liegt?
10 Minuten das Wundheilmittel suchen, den Fisch halten, den Haken im Schlund zur Seite drücken um an die Einstichwunde zu gelangen?
Ich denke das ist trockene Theorie, die den Fisch mehr leiden läßt als nützt.

Es geht hier bestimmt nicht um Hecht, oder Zander, sondern um alle Fischarten.

Erkenne ich Blut bei dem Untermaßigen Fisch, wird er abgeschlagen, und verwertet. Auch wenn dies der Gesetzgeber verbietet, stelle ich mir die Frage ob ich Nahrung wegwerfen soll? Ich jedenfalls nicht.
Den Haken lasse ich drin.

Erkenne ich keine blutige Verletzung im Schlund, ich weiß wie ich drille, so schneide ich im Maul das Vorfach ab, denn oft kommt das besser als wenn man versucht mit der Zange Dr. Fischer zu spielen.

Fische vergraben hat für mich irgendwie einen bitteren Beigeschmack.
Wo soll ich Fische vergraben? Im Wald wo der Boden ab 5 cm dicht verwurzelt ist, am Ufer das voller Steine oder durch den Sommer hart wie Beton ist, und die Angelstelle nach verwesenden Fisch stinkt?

Fische die sicher sterben werden ins Wasser werfen, wo ein 33cm Karpfen am nächsten Tag aufgeschwämmt am Ufer gammelt?
Bei Lauben, kleinen Barschen usw kein Problem, die holen sich die Möwen. Was aber mit Graskarpfen, wenn der Verein 70cm als Mindestmaß vorgibt und man einen 65cm verangelt hat?
 
@the duke: Versuchs doch mal mit Haarmontagen auf die Graser wenn Sie schlucken und für äußere Verletzungen einfach Carp Care oder Koi Desinfektion drauf das heilt dann wieder....

Du hast schon recht mit den Kleinen anderen Fischen, die schlucken genau meine Meinung!
 
Laut dem Salzburger Fischereigesetz sind nicht lebensfähige Fische die untermaßig sind oder sich in der Schonzeit befinden zu töten, zu zerstückeln und in das Wasser zu werfen. Da kann auch kein Mißverständnis mit dem Fischereiaufseher aufkommen. Das sowas so selten wie möglich vorkommt ist die verwendung von Schonhaken meiner meinung nach angebracht.
 
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