Landesfischereiverordnungen -  Kescher ist keine Pflicht beim Raubfischfang

dermichl

Super-Profi-Petrijünger
Mal zur allgemeinen Info :)
Heute erhielt ich auf Anfrage beim
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
bezüglich Landehilfen beim Raubfischfang,
folgende Nachricht:
Sehr geehrter Herr Albrecht,

wie Sie einen Fisch einem Gewässer entnehmen, ist in der Landesfischerverordnung nicht abschließend geregelt.
(Gegen eine Landung von Raubfischen mit einem Lippgrip spricht dem zu Folge nichts)

Grundsätzlich gilt die Landung von Fischen mit einem Unterfangkescher in den meisten Fällen als eine sehr schonende und waidgerechte Methode.

Zum Landen von Fischen bei der Raubfischangelei (mit Kunstködern) haben sich Unterfangkescher mit einem Gumminetz sehr bewährt.
Hier ist es nahezu ausgeschlossen, dass sich die Haken / Drillingshaken im „Netztuch“ verhängen, bzw. sind diese sehr schnell und leicht zu lösen.

Viele Grüße


Daniel Fey

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Daniel Fey
LANUV NRW
FB 26 - Fischereiökologie
Heinsberger Straße 53
57399 Kirchhundem - Albaum
Tel.: 02723 / 779 - 35
Fax: 02703 / 779 - 77
email: daniel.fey@lanuv.nrw.de
 
Anerkennung und Dank, dass du dir die mühe mit der Anfrage gemacht hast.
Das hilft aber auch nicht viel weiter.

Das Fischereigesetzz erlaupt auch 10 oder 20 Ruten, Angeln darft du fast immer nur mit 2.
Der Verein sagt wie viele Angeln und so ist das beim Kescher. Steht in Gewässserordnung oder Tagesschein, das kescher Pflicht ist, dann ist das so.

Die meisten Vereine haben so eine Bestimmung drin, da ist es egal ob vom Gesetz ggefordert oder nicht.
 
Lipgrip ist ein Kieferbrecher, Handlandung aber auch nicht immer sanft, wenn das z.B. mit ermüdendem Drill einhergeht. Am schnellsten und sichersten ist noch immer der Kescher, zwar umständlich mitzuschleppen, aber das einzig Wahre, gerade für alles Untermaßige aber auch Kapitale.

Was ich bei den "gummierten Netzen" einmal gerne wüsste: Wieviel Chemie steckt da wirklich drin? Meiner (DAM) hat einen ekelhaften Geruch im Netzbereich, reines PVC ist das jedoch nicht. Weichmacher vielleicht?
 
Moin,

Lipgrip ist ein Kieferbrecher

Auch einen Lipgrip kann man richtig und falsch handhaben. Pauschal würde ich die Dinger sicher nicht verurteilen - wenn ich demnächst auf meine Insel fahre kommt so ein Teil jedenfalls mit. In Deutschland kann ich aber gut auf das Gerät verzichten - im Gegensatz zu einem gumierten Kescher. Über Weichmacher im Kescherbezug muss man sich nun wirklich keine Gedanken machen. Da kommt aus anderen Quellen mehr in die Umwelt...:augen

Gruß Thorsten
 
Ich hab beim "blinkern" immer einen Kescher, "Balzer Metallica" dabei, versuche aber, Fische, die ich nicht entnehmen will, mit der Hand bzw. gar nicht zu landen!
 
Ja, das kann man dem Gesetzestext auch selber entnehmen. Ist natürlich immer gut, sich an offizieller Stelle zu versichern.
Ich finde es allerdings mehr als erschreckend wie sich einige der Fischereiaufseher (z.B. am Rhein bei Düsseldorf) bei dem Thema aufspielen (die kennen den Gesetzestext anscheinend nicht). Die versuchen einem teilweise wirklich weiß zu machen, dass ein Kescher gesetzlich bindend, Pflicht wäre. Da fasst man sich manchmal echt an den Kopf.
Der Verhaltenskodex (z.B. am Rhein: http://www.rheinfischerei-nrw.de/an...ngelfischer/verhaltenskodex-fur-angelfischer/) hat keinen gesetzlichen Charakter sondern ist lediglich als "moralische Stütze" zu verstehen. Das wird oftmals missinterpretiert.
Wenns gesetzlichen Charakter hätte, würden vielleicht ein paar Leute zweimal überlegen ob sie Schnurreste, Köderverpackungen, Flaschen,... am Wasser zurücklassen.

Ich nehme allerdings beim Spinfischen zur Sicherheit auch meist einen Klappkescher mit gummiertem Netz mit, da ich in meiner Anfangszeit als Spinfischer schon ein paar schmerzliche Fischverluste kurz vor der Handlandung hatte. Mit Kescher ist mir das einfach sicherer und ich habe keine Verluste bei der Landung.
Lipgrip kommt bei mir nur in Frage, wenn ich die Fische auch entnehmen will. Der macht schon böse Risse in der Maulgegend. Wüsste gar nicht wie man den bei nem großen Fisch verletzungsfrei handhaben soll.
 
Mal zur allgemeinen Info :)
Heute erhielt ich auf Anfrage beim
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
bezüglich Landehilfen beim Raubfischfang,
folgende Nachricht:
Sehr geehrter Herr Albrecht,

wie Sie einen Fisch einem Gewässer entnehmen, ist in der Landesfischerverordnung nicht abschließend geregelt.
(Gegen eine Landung von Raubfischen mit einem Lippgrip spricht dem zu Folge nichts)

Grundsätzlich gilt die Landung von Fischen mit einem Unterfangkescher in den meisten Fällen als eine sehr schonende und waidgerechte Methode.

Zum Landen von Fischen bei der Raubfischangelei (mit Kunstködern) haben sich Unterfangkescher mit einem Gumminetz sehr bewährt.
Hier ist es nahezu ausgeschlossen, dass sich die Haken / Drillingshaken im „Netztuch“ verhängen, bzw. sind diese sehr schnell und leicht zu lösen.

Viele Grüße


Daniel Fey

------------------------´¯`·.¸¸.·´¯`·.¸>
Daniel Fey
LANUV NRW
FB 26 - Fischereiökologie
Heinsberger Straße 53
57399 Kirchhundem - Albaum
Tel.: 02723 / 779 - 35
Fax: 02703 / 779 - 77
email: daniel.fey@lanuv.nrw.de

Das LANUV kann schreiben was es will- wenn Vereine weitergehende Vorschriften haben sind die einzuhalten.
Wenn du bei uns an den Vereinsgewässern keinen Kescher bei hast, gehst du heim.

Vereine haben das Recht Regelungen zu erlassen, die die Regelungen des LFV übertreffen.
So z.B. ist bei uns ein Raubfischfang erst ab dem 01.06.2014 erlaubt.

Wie man gerade als Landesverband so etwas schreiben kann ist für mich fraglich, gerade an Kanalstrecken frage ich mich, wie will man einen Fisch landen wenn man nicht drankommen kann? Z.B. an den Spundwänden. Oder habt ihr so lange Arme.
 
Ich würde gern mal so einen Fall vor Gericht sehen und wäre gespannt ob die Regelungen der jeweiligen Vereine (wenn es nicht gerade Privatgewässer sind) von Gerichten tatsächlich über das eigentliche Gesetz gestellt werden. An öffentlichen Gewässern kann ich mir das irgendwie nicht vorstellen, dass das so sein soll.
Klar, wenn dem Verein das Gewässer oder die Pfütze gehört, kann man natürlich jeden nach Hause schicken, der einem nicht passt. Aber mehr kann man dann auch nicht machen.

Wie dem auch sein, mit Kescher ists eh besser.
 
Da brauchst du nicht ins Gericht gehn. Klar darf der Verein das. Der Verein darf ja auch das Minndestmass höher legen.
Was auf dem Schein und in der Gewässerordnung steht gild.

Verstösse gegen Bedingungen des Erlaubnisschein können sogar Fischwilderei sein nach 294. Aber nur bei Anzeige durch denn Verein.
 
Das ist schon klar. Ich erkläre mich beim Kauf der Angelkarte mit den Bedingungen einverstanden, die auf der Karte stehen. Dann kann mir das Gericht auch sagen: "Sie haben sich damit einverstanden erklärt und somit müssen Sie es auch machen" -> das aber vermutlich nicht nach StGB sondern nach BGB. D.h. der Angelverein müsste den Prozess gegen mich anstrengen, was bei offenem Ausgang erstmal Geld kostet, soweit ich informiert bin.
Ich werd auch nicht zum Gericht gehen, da ich die Verwendung eines Keschers ganz sinnvoll finde. Es wäre nur interessant ob ich mich per Gesetz mit einer Bedingung einverstanden erklären muss, die nicht im Gesetz geregelt ist. Ich denke soweit geht die Regulierungskompetenz eines Angelvereines nicht. Der Angelverein darf zwr den einen oder anderen Paragrafen strenger auslegen, aber ob er einen Paragrafen dazumogeln darf, da hege ich Zweifel. Ein Angelverein hat ja schließlich keine gesetzgebende Kompetenz (woher auch?). Wo kämen wir denn da hin? Oder sagen wir mal so: Soweit geht mein Verständnis von Freiheit und Recht nicht. Das wir nicht in einem freien und gerechten Land leben, weiß ich allerdings schon, deshalb wär ich natürlich auch nicht überrascht, wenns so wäre.
Bin kein Jurist aber ich denke das funktioniert in Deutschland nur, weil sich die Majorität mit diesem, mit Verlaub "Quatsch" einverstanden erklärt bzw. von der "Vereinsmeierei" dazu nötigen lässt.
Leider hab ich nicht genug Geld und Zeit es mal drauf ankommen zu lassen ;)
Zum Glück gibts ja auch noch Gewässer an denen die Freiheit des Anglers nicht beschnitten wird, indem übermäßige Regelungen zum Landehilfegebrauch vermeintlich, verpflichtend durchgesetzt werden.
 
Das LANUV kann schreiben was es will- wenn Vereine weitergehende Vorschriften haben sind die einzuhalten.
Wenn du bei uns an den Vereinsgewässern keinen Kescher bei hast, gehst du heim.

und wenn du eben an Gewässern fischt... wo Vereine ,,keine'' Sonderreglungen erlassen haben... gilt sicher obiges?



Vereine haben das Recht Regelungen zu erlassen, die die Regelungen des LFV übertreffen.
So z.B. ist bei uns ein Raubfischfang erst ab dem 01.06.2014 erlaubt.

ist doch alles richtig! Aber was hat das mit der obigen Antwort zu tun. :nixweiss:


Wie man gerade als Landesverband so etwas schreiben kann ist für mich fraglich, gerade an Kanalstrecken frage ich mich, wie will man einen Fisch landen wenn man nicht drankommen kann? Z.B. an den Spundwänden. Oder habt ihr so lange Arme.

weil es also an Spundwänden/Brücken etc. notwendig ist... gilt es auch für irgendwelche Tümpel?

Jeder waidgerechte Angler sollte sich vorher schon Gedanken machen, wie er einen Fisch sicher landen kann!
Einmal ist es die Handlandung... manchmal eben auch der Kescher. Pauschal verschreiben... passt schön in unsere deutsche Regelwut. :)

Danke an den TE. Mit dieser Antwort können viele etwas anfangen.


Gruß Jörg
 
Beim Angellehrgang, wie auch in der Prüfung,lernt man schon, das ein Kescher immer dazugehört.Und für mich ist der Kescher einfach die beste Lösung, einen Fisch schonend zu landen.Am liebsten hake ich den Fisch,den ich nicht entnehmen will, gleich vorn im Wasser ab.Nur geht das leider nicht immer.
 
@sargblei
bei uns im verein ist weder in der satzung, noch im fischereierlaubnisschein,
festgelegt welche landungshilfe verwendet werden darf.
deswegen auch meine nachfrage.
auch in der verordnung über die fischereiprüfung nrw, steht nur landehilfe und nicht kescher
 
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