Fischerreischein abgelaufen, trotzdem Angeln?

Guter Versuch, Thomas...

...es scheint aber nicht die gesuchte Antwort zu sein die so bekloppt ist datt dat Mann nochmal kömmet und ein Danke an dich vergibt. Pech gehabt :trost
*GRINS*
Dafür hast du von mir ein "Danke" bekommen. Zugegeben, das ist nicht das selbe. Aber dafür erwart ich von dir auch kein Danke für mein Danke. Ich müsst ja dann ein Danke für dein Danke........hachja.

@Fliege2
*GRINS* Danke für die kultivierte Mitteilung aus der unkultivierten Merkelstadt.
 
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Mich nerven aber die Gesetze wegen der Verlängerung schon seit meiner Prüfung. Entweder hat man die Prüfung bestanden oder nicht, warum man früher alle 5 oder 10J den Schein verlängern mußte, und es seit Jahren nun den Schein auf Lebenszeit gibt, alles nur Geldmacherei der Landkreise und Kommunen. Stellt euch das einmal mit dem PKW Führerschein vor.
"Wollen sie nur 5 J. , 10J. oder ihr ganzes Leben lang PKW fahren?" :hahaha:

Lustiger stelle ich mir es mit dem Fischereischein auf Lebenszeit vor, wenn jemand mit 16J den Schein hat, und wird in 64 Jahren in der Zukunft kontrolliert und auf dem Schein befindet sich ein Kinderfoto :spass
Ergibt das dann ein Zeitparadoxum :confused:

Ich weiß nicht, was "aberjetzt" so schmollt?! Wir haben aus dieser peinlichen Frage doch noch einen wie ich finde interessanten Diskussionsstoff gemacht! :augen

Klar hätte man aus dem Fred noch mehrere machen können, um der Bestrafung durch den TE noch zu entgehen....:hahaha: aber warum auch? Aus einer sich schnell erschöpfenden Frage entsteht eine Diskussion und wieder neue, detailliertere Fragen. Immerhin wird hier noch im Rahmen des Themas geblieben, wie ich finde. Außerdem hattest du (@aberjetzt) doch das Thema schon einmal gepostet, worauf dich Henry bereits hingewiesen hatte. :)

So, nun zu deiner Bemerkung @theduke (siehe oben);

mach dir darum keine Sorgen! Ich glaube nicht, dass der FS auf Lebenszeit tatsächlich auf Lebenszeit gültig ist. Da gibt es folgende "Neuerungen" der Behörde, die ja auch woanders schon erfolgreich umgesetzt wurden, damit unsere damit beschäftigten Beamten ihre Daseinsberechtigung haben:

Beispiele:
- neues Outlet des Ausweises (in Brandenburg z.B. der "neue Adler" als Wappenzeichen, vom rbb übernommen,
- ungültiges Passbild (wie du selber angedeutet hast),
- neues "fälschungssicheres" Papier,
- neue elekronisch lesbare Plastikkarte,
- demnächst mit Fingerabdruck, Identifizierung mit Augeniris, integrierter Magnetstreifen zum Einkaufen, Abgasabgabe, Ozonbelastungssteuer, integrierter, amtlich vorgeschriebener Rettungsweste... der behördlichen Fantasie sind sicher keine Grenzen gesetzt! :spass

So. ich hoffe nun, auf der Rankingliste ganz oben zu stehen und erwarte ein "DANKE" vom TE! :grins

@Moderator;
tut mir jetzt leid, dass dir nun der Kopf qualmt über "löschen" oder "OT" meines zugegeben nicht ganz ernst gemeinten Beitrages.

Euch noch einen schönen Abend!
Gruß und Petri!
 
Klar hätte man aus dem Fred noch mehrere machen können, um der Bestrafung durch den TE noch zu entgehen....:hahaha: aber warum auch? Aus einer sich schnell erschöpfenden Frage entsteht eine Diskussion und wieder neue, detailliertere Fragen.
Endlich mal einer, der es erkennt und sich nicht drüber aufregt, dass die Diskussion mal abschweift oder gleich in irgendwelche OT Threats verschiebt.. /OT

Ich glaube nicht, dass der FS auf Lebenszeit tatsächlich auf Lebenszeit gültig ist.
Ich schon. Denn es gibt so was wie eine Besitzstandswahrung. Wenn z.B. jemand in Bayern seine 160€ bezahlt hat, müsste er lediglich für das Ausstellen neuer Papiere wegen noch vorhandenem Kinderfoto (oder anderen Gründen) bezahlen. Ok, im Straßenverkehrsrecht hat man das auch geändert, man darf, wenn man 50 ist, ohne Arztbesuch nicht mehr einfach so LKW über xx? Tonnen fahren. Es käme also wahrscheinlich, wenn das Land Bayern diese Regelung jemals wieder ändert, auf eine Klage gegen diese Änderung an.

Deine Beispiele sind alles nur Gründe, weshalb man "gebeten" werden kann, sich einen neuen Fischereischein zuzulegen. Sie sind jedoch kein Grund, mir die durch Prüfung erworbene Berechtigung abzuerkennen. Denn der Fischereischein ist lediglich der amtliche Ausdruck dessen, dass du eine Berechtigung zum Fischen hast. So wie der Führerschein der amtliche Ausdruck dafür ist, dass du eine Fahrerlaubnis hast. ;)
 
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Ich schon. Denn es gibt so was wie eine Besitzstandswahrung. Wenn z.B. jemand in Bayern seine 160€ bezahlt hat, müsste er lediglich für das Ausstellen neuer Papiere wegen noch vorhandenem Kinderfoto (oder anderen Gründen) bezahlen.

Hm....der "Fischereischein auf Lebenszeit" ist zumindest in BaWü ne "Mogelpackung" da er je nach Wunsch des Inhabers alle 1, 5 oder 10 Jahre verlängert werden muss und somit wieder abgabenpflichtig ist.
Mich darüber aufzuregen, dafür fehlt mir allerdings die Zeit sowie die Lust.
 
:heulend:
Hm....der "Fischereischein auf Lebenszeit" ist zumindest in BaWü ne "Mogelpackung" da er je nach Wunsch des Inhabers alle 1, 5 oder 10 Jahre verlängert werden muss und somit wieder abgabenpflichtig ist.
Mich darüber aufzuregen, dafür fehlt mir allerdings die Zeit sowie die Lust.

@schweyer
Bin verwirrt, ich poste aber mal ohne Link die komische Verordnung.

Information zur Einführung des Fischereischeines auf Lebenszeit
Am 01. Januar 2005 wurde in Baden-Württemberg der Fischereischein auf Lebenszeit eingeführt.
Dieser Fischereischein, einmal beantragt, behält seine Gültigkeit lebenslang.
Zu beachten ist jedoch, dass man nur in dem Zeitraum fischen darf, für den die Fischereiabgabe entrichtet wurde.
Bei der Beantragung des Fischereischeines auf Lebenszeit besteht die Möglichkeit, den Zeitraum zur Entrichtung der Fischereiabgabe für ein, fünf oder zehn Jahre zu wählen.
Nach Ablauf des gewählten Gültigkeitszeitraumes ist dann nur noch die Fischereiabgabe sowie eine Bearbeitungsgebühr für weitere ein, fünf oder zehn Jahre zu entrichten.
Fischereischeine, die nach 2004 abgelaufen sind, werden nicht mehr verlängert. Der Antragsteller erhält dann einen Fischereischein auf Lebenszeit.
Zur Neuausstellung ist die Vorlage eines Passfotos neueren Datums erforderlich.


Wie kann man da noch von einem Fischereischein auf Lebenszeit sprechen, wenn man noch Abgaben entrichten soll? Was fällt denen denn noch alles ein , eine Schuppenabgabe, pro gefangenem Fisch und 1 Cent pro Schuppe?

Mich darüber aufzuregen, dafür fehlt mir allerdings die Zeit sowie die Lust.

Und genau das ist der Grund, warum solche Sesselfurzer mit solchen Gesetzen immer wieder durchkommen können.
 
Hm....der "Fischereischein auf Lebenszeit" ist zumindest in BaWü ne "Mogelpackung" da er je nach Wunsch des Inhabers alle 1, 5 oder 10 Jahre verlängert werden muss und somit wieder abgabenpflichtig ist.
Die Fischereiabgabe (nicht Fischereischeinabgabe) hat jedes Bundesland. Dass davon alles Mögliche, was mit Fischen und Wasser zu tun hat, finanziert wird, ist bekannt. Nur, muss ich nicht (Brandenburg), wenn ich meine 12 oder 40€ Abgabe bezahle , nicht noch eine Bearbeitungsgebühr entrichten. DAS ist dann nämlich wirklich Abzocke.
Mit "auf Lebenszeit" meinen die Ämter, dass ich meinen Schein auch mal zehn Jahre im Schrank lassen kann und ich trotzdem jederzeit meine Abgabe entrichten kann, ohne mir gleich noch einen neuen Schein (mit Gebühr) ausstellen lassen muss.
 
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@ the duke
Brauchst doch nicht verwirrt zu sein, ich hab nichts anderes behauptet, nur über was ich mich aufrege und nicht sollte mein Problem bleiben dürfen. Jeder setzt seine Prioritäten wie er will.
 
so, leider springt nur 2 mal ein danke von 10 für euch raus.
1mal war es zu offensichtlich auf dumm gestellt, hat mir nicht so gefallen.
sonst war es einfach zu hilfreich und klärend für andere.
das die abgaben nur dem gewässer und fischen zu gute kommen.. da fehlt noch die verwaltung usw. aber trotzdm noch zu sachlich.
sonst war nur noch was persönliches dabei :prost
offtopic ist ja eh schon vorbei....
von daher fehlen mir für weitere danksagungen einfach die unwissenden und lustigen extrem spekulanten :schnarch
 
Für mich ist das wirklich unlogisch!

Man legt die Fischereischeinprüfung ab, egal in welchem Bundesland. Bekommt den Fischereischein A sozusagen als Zeugnis. Dafür zahlt man natürlich Prüfungs- und Ausstellungsgebühren. Nun gab es (oder gibt es noch) die 5-jährig wiederkehrende Verlängerung oder den FS auf Lebenszeit für entsprechendes Entgeld. So weit, so gut. Nun kommt aber das "hinten rum" weiter abkassieren über die Fischereiabgabemarke. Das wäre soweit i.O. wenn ich auch in dem betreffenden Bundesland tatsächlich fischen gehe. Aber was ist, wenn ich z.B. in ein anderes BL umgezogen bin oder wie in meinem Falle ausschließlich im Ausland angeln gehe?!
Auch hier muß ein gültiger Fischereischein vorgezeigt werden, damit ich die Jahreslizenz des Bundeslandes (in meinem Fall Österreich) erwerben darf.
WOZU ZAHLE ICH ABER IN BRANDENBURG DIE FISCHEREIABGABE, nur weil ich als deutscher Staatsbürger dort die Prüfung abgelegt hatte und in Brandenburg mein Fischereischein ausgestellt wurde?!
Ich entnehme keinen einzigen Fisch aus einem Brandenburger Gewässer, d.h. ich zahle pauschal an die Behörde des Landes Brandenburg ohne selber irgend einen Nutzen davon zu haben.

Ist das noch EU-Konform?

:nixweiss:
 
Aber was ist, wenn ich z.B. in ein anderes BL umgezogen bin
Dann musst du sowieso irgendwann deinen Brandenburger Schein in den des BL umtauschen, in das du gezogen bist. Die jeweiligen Landesgesetze verraten dir, wie schnell du da sein musst.
oder wie in meinem Falle ausschließlich im Ausland angeln gehe?
Ich glaube kaum, dass irgendjemanden im Ausland dein Heftchen interessiert, in dass deine Abgabemarke geklebt wird.

Außerdem verstehe ich dein Problem nicht. Es gibt BL, in denen bekommst du ohne Zahlung der Abgabe nicht mal einen Fischereischein ausgehändigt.
 
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@ Flossenjäger

Wenn Du in Brandenburg nicht angeln gehst, mußt Du doch auch keine Fischereiabgabe zahlen. Nur am Wasser beim Angeln (in BB) mußt Du diese nachweisen können.
 
Hallo Flossenjäger,

ich denke, es geht um den Hauptwohnsitz?

Schöne Grüße aus Berlin, Fliege2
 
Dann musst du sowieso irgendwann deinen Brandenburger Schein in den des BL umtauschen, in das du gezogen bist. Die jeweiligen Landesgesetze verraten dir, wie schnell du da sein musst.


Hallo Fürstenwalder, diese Frage hatten wir im Verein kürzlich zu klären, da wir direkt an der grenze zwischen Niedersachsen und NRW beheimatet sind. In Niedersachsen bekommt man einen Fischereischein auf Lebenszeit.

Gruß Jürgen

Hier die Antwort der Behörde auf die Frage ob ein zugezogener den Schein tauschen muss:

[FONT=&quot]Guten Tag Herr XXXXXXX,[/FONT][FONT=&quot]

[/FONT][FONT=&quot]Sie haben Recht: Selbstverständlich muss der niedersächsische Bürger bei einem Umzug nach NRW keinen neuen (NRW-)Fischereischein beantragen. Der niedersächsische Fischereischein gilt unbegrenzt weiter. [/FONT][FONT=&quot]
[/FONT][FONT=&quot]
Mit freundlichem Gruß

XXXXXXXXXXXX

Kreis Steinfurt
- Ordnungsamt -
Untere Fischereibehörde
Untere Jagdbehörde[/FONT]
 
@ Flossenjäger
Wenn Du in Brandenburg nicht angeln gehst, mußt Du doch auch keine Fischereiabgabe zahlen. Nur am Wasser beim Angeln (in BB) mußt Du diese nachweisen können.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Der §22 Abs.4 Satz 2 BbgFischG unterscheidet nicht danach, wo du angelst, sondern ob du schon entrichtet hast.
(4) Von der Fischereiabgabe befreit sind:
1.Personen, die die Fischereiabgabe in einem anderen Bundesland geleistet und ihren Hauptwohnsitz nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben

@ Jürgen, das ist schön, dass es zwischen NDS und NRW so unkompliziert funktioniert. Stellt doch mal die Frage, ob ein Brandenburger Fischereischein ebenso problemlos anerkannt wird. Ich kann mich noch an eine Diskussion erinnern, da ging es um Berlin und Brandenburg. Da war es nicht der Fall.
 
Weil das nicht überall so ist. Hier mal ein Auszug aus dem Landesfischereigesetz BaWü, §30 Abs. 5
(5) Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg, es sei denn der Inhaber hat hier seine Hauptwohnung. Wird die Hauptwohnung nach Baden-Württemberg verlegt, sind die in anderen Bundesländern ausgestellten gültigen Fischereischeine längstens bis zum Ende des auf die Wohnungsnahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig. Das Ministerium kann durch Rechtsverordnung im Ausland erworbene Fischereischeine oder vergleichbare Dokumente dem baden-württembergischen Fischereischein gleichstellen, soweit der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in Baden-Württemberg hat; Satz 2 gilt entsprechend.
Dazu kommt, dass, meines Wissens nach, in BaWü eine 30 Stündiger Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist und es deshalb mit Brandenburger Scheinen Probleme geben kann. Die Brandenburger selber sind da auch nicht so kulant.
§17 Abs. (5) BbgFischG
Gültige Fischereischeine anderer deutscher Bundesländer, die dem Fischereischein gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 gleichstehen, gelten auch im Land Brandenburg, es sei denn, der Inhaber hat seinen ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich ist das wirklich unlogisch!

Man legt die Fischereischeinprüfung ab, egal in welchem Bundesland. Bekommt den Fischereischein A sozusagen als Zeugnis. Dafür zahlt man natürlich Prüfungs- und Ausstellungsgebühren. Nun gab es (oder gibt es noch) die 5-jährig wiederkehrende Verlängerung oder den FS auf Lebenszeit für entsprechendes Entgeld. So weit, so gut. Nun kommt aber das "hinten rum" weiter abkassieren über die Fischereiabgabemarke. Das wäre soweit i.O. wenn ich auch in dem betreffenden Bundesland tatsächlich fischen gehe. Aber was ist, wenn ich z.B. in ein anderes BL umgezogen bin oder wie in meinem Falle ausschließlich im Ausland angeln gehe?!
Auch hier muß ein gültiger Fischereischein vorgezeigt werden, damit ich die Jahreslizenz des Bundeslandes (in meinem Fall Österreich) erwerben darf.
WOZU ZAHLE ICH ABER IN BRANDENBURG DIE FISCHEREIABGABE, nur weil ich als deutscher Staatsbürger dort die Prüfung abgelegt hatte und in Brandenburg mein Fischereischein ausgestellt wurde?!
Ich entnehme keinen einzigen Fisch aus einem Brandenburger Gewässer, d.h. ich zahle pauschal an die Behörde des Landes Brandenburg ohne selber irgend einen Nutzen davon zu haben.

Ist das noch EU-Konform?

:nixweiss:

Hallo
Hier mal ein link zu einer Seite , wo es glaube ich sehr gut erklärt wird warum du die Fischereiabgabe bezahlen musst .
http://www.ziel-fisch.de/wissenswertes/wie-werde-ich-angler/fischereiabgabe.html

MfG
 
@jimminy32;

auf dem von dir eingestellten Link ist das kurz und knapp erklärt, vor allem WO diese zu entrichten ist und dass dies Pflicht ist. Somit ist man also auch gesetzlich verpflichtet diese zu zahlen, wenn man wie in meinem Falle mit deutschem FS ausschließlich außerhalb Deutschlands angeln geht. Sicher wird es im Ausland kaum einen interessieren, ob man die gültige Marke eingeklebt hat, aber vom rein rechtlichen Standpunkt (aus deutscher behördlicher Sicht) wäre das so.

Ist also somit geklärt.

Was noch offen ist wäre, ob das EU-konform ist und auf Dauer Bestand hat, denn im Ausland (AT) bezahlt man nochmals eine Steuer, die je nach Bundesland auch Jahreslizenz genannt wird, aber genau genommen den gleichen Sinn wie die deutsche Fischereiabgabemarke hat. Also zahlt man dann doppelt.

Gruß!
 
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