Frage zu Gewässerpacht (Bach)

AtheB

Neuer Petrijünger
Moin - ich hätte mal eine Frage zur Gewässerpacht.

Ich habe vor kurzem bei einem Spaziergang einen schönen Bach entdeckt. Der Bach ist ca. 1,50 bis 2,50m Breit und hat eine durchschnittliche Tiefe von 0,5-1m, nach einer Länge von ca. 4-5km endet der Bach in einen größeren Fluss. Da ich im Internet nichts zur einem evtl. Pächter gefunden habe bin ich aufs hießige Landratsamt (in BaWü) und habe mich nach einem Pachtvertrag erkundigt. Dort gab es für dieses Gewässer keinen Pachtvertrag, die Herrschaften meinten sie würden sich drum kümmern. Nach ein paar Tagen habe ich dann eine Mail bekommen das lt. Auskunft des örtlichen Fischereiaufsehers der Bach "An Privatpersonen" verpachtet sei.

Meine Frage ist nun:

1.) Laut §7 FischG muss ja ein Verzeichnis mit Fischereirechten auf dem Landratsamt geführt werden. Da dieses Gewässer in diesem Verzeichnis nicht auftaucht ist es doch eigentlich auch nicht verpachtet, oder?

2.) §4 FischG sagt ja das bei Gewässern dritter Ordnung das Fischereirecht beim Eigentümer des Gewässerbetts liegt - Fallen da Bäche drunter?

Danke für eure Hilfe :)
 
Hier bei mir in der Gegend sind auch einige Bäche an Privatpersonen verpachtet.
Die Gewässer werden je nach Gemarkung von den zuständigen Gemeinden verpachtet.
 
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