Tagesfanglimit nach 30 min. erreicht und nun?

trout67

Petrijünger
Danke für diese deine tolle waidmännische Einstellung, findet man nicht sehr häufig :daumenhoc:daumenhoc:daumenhoc

Petri und T.L.

Wolfgang

Also ich nehme an du hast die drei Forellen sofort getötet? Bei uns in Sachsen steht in der Gewässerordnung, das nach erreichen der Fangbegrenzung das Angeln SOFORT einzustellen ist! Gehe stark davon aus, das dieser Punkt in jedem Bundesland gleich behandelt wird. Daher verstehe ich nicht, wieso das einstellen des Angelns von Troutlover respekt verdient, alles andere wäre respektlos gewesen!
Wie ist es mit dieser Regelung in anderen Bundesländern, gibt es eins wo man nicht sofort das Angeln einstellen muß?:confused:

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Also ich nehme an du hast die drei Forellen sofort getötet? Bei uns in Sachsen steht in der Gewässerordnung, das nach erreichen der Fangbegrenzung das Angeln SOFORT einzustellen ist! Gehe stark davon aus, das dieser Punkt in jedem Bundesland gleich behandelt wird. Daher verstehe ich nicht, wieso das einstellen des Angelns von Troutlover respekt verdient, alles andere wäre respektlos gewesen!
Wie ist es mit dieser Regelung in anderen Bundesländern, gibt es eins wo man nicht sofort das Angeln einstellen muß?:confused:

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Ich hätte noch auf Weißfische weiterangeln dürfen, dabei wäre es aber natürlich möglich gewesen eine Forelle zu verangeln. Ich hatte halt nur die Fangbegrenzung für Forellen erreicht.
 
Also Leute, ich werde mich präziser ausdrücken! Warranty schrieb, nach dem erreichem vom Fanglimit hat er das Angeln eingestellt auf Forellen, so habe ich das verstanden und ich bin mir sicher, das dies in jedem Bundesland so Gesetz ist oder kennt jemand eine andere Regelung?
Troutlover meinte, respekt für die tolle waidmänische Einstellung! Ich finde aber, das es das Normalste ist und keinen Respekt verdient! Wie gesagt, MEINE Meinung!!!!!!
In Sachsen ist das in der Gewässerordnung unter Punkt 3.1.- 3.2. geregelt. Um gleich vorzubeugen, Fische die gehältert werden, müssen sofort eingetragen werden, also ist auch kein austauschen möglich.
Nochmals, wenn jemand ein Bundesland kennt , wo man nach erreichen des Fanglimits das Angeln auf die dem Limit unterliegenden Fische nicht einstellen mus, würde ich mich freuen wenn er mir das mitteilt!
Hallo Warranty, sollte keine Kritik an dir sein, du hast dich absolut korrekt und NORMAL verhalten!
Bin mir aber im klaren, das es viele Fischwilderer gibt, die es nicht interessiert solange niemand zuschaut, aber dann laut schreien es muss mehr besetzt werden!
Hoffe jetzt hat jeder verstanden und den Beitrag genau gelesen.
Zum Thema Bilder von Fängen kann ich nix beisteuern, da ich selten welche mache, nur bei aussergew. Fischen. Angeln war ich öfter und hab es auf Plötzen, Rotfedern bis 28 und drei Aalen bis 66 cm gebracht, bin also ganz zufrieden bis jetzt.:thumbup:

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@ trout 67 (hast du auch einen Vornamen?)

1. Fangbegrenzungen sind nicht landeseinheitlich per Gesetz geregelt,
sondern meist in den Gewässerordnungen, die sich die Verbände oder Vereine selber geben !!!
2. Hältern von Fischen wird hier in NRW gar nicht mehr gern gesehen!!!
3. Warranty hätte auch weiterfischen können mit der Begründung, dass er jetzt auf Barsch oder Döbel aus sei, denn diese unterliegen meist keiner Fangbegrenzung!
4. Deshalb habe ich warranty meinen Respekt gezollt!

5. Da dieses Verhalten durchaus nicht üblich ist, hielt ich es für angebracht,
das mal zu erwähnen; ich wußte dabei allerdings nicht, dass es hier Member gibt, denen sogar ein Lob sauer aufstößt :mad::heulend:

Petri und noch einen schönen Sonntag

Wolfgang
 
@ trout 67 (hast du auch einen Vornamen?)

1. Fangbegrenzungen sind nicht landeseinheitlich per Gesetz geregelt,
sondern meist in den Gewässerordnungen, die sich die Verbände oder Vereine selber geben !!!
2. Hältern von Fischen wird hier in NRW gar nicht mehr gern gesehen!!!
3. Warranty hätte auch weiterfischen können mit der Begründung, dass er jetzt auf Barsch oder Döbel aus sei, denn diese unterliegen meist keiner Fangbegrenzung!
4. Deshalb habe ich warranty meinen Respekt gezollt!

5. Da dieses Verhalten durchaus nicht üblich ist, hielt ich es für angebracht,
das mal zu erwähnen; ich wußte dabei allerdings nicht, dass es hier Member gibt, denen sogar ein Lob sauer aufstößt :mad::heulend:

Petri und noch einen schönen Sonntag

Wolfgang


Ich find dein Lob völlig i.o.

Nur möchte ich anmerken das ihr gerne eine Eigenen Thread erstellen könnt um weiter darüber zu diskutieren und nicht diesen in dem Fänge gepostet werden sollen zuzumüllen.
Danke
 
@Troutlover, du must die Beiträge richtig lesen lernen!!!! Ich schrieb das er das Angeln auf ,, Forellen“ einstellen musste, ist normal weil er das Fanglimit der Fischart Forelle erreicht hat und das dürfte überall so in Deutschland sein. Aber ich habe das hier schon in vielen treats gesehen, das Leute Beiträge kritisieren ohne sie richtig gelesen oder verstanden zu haben!!!
Dazu nichts mehr und zurück zum Thema.

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Also ich nehme an du hast die drei Forellen sofort getötet? Bei uns in Sachsen steht in der Gewässerordnung, das nach erreichen der Fangbegrenzung das Angeln SOFORT einzustellen ist! Gehe stark davon aus, das dieser Punkt in jedem Bundesland gleich behandelt wird. Daher verstehe ich nicht, wieso das einstellen des Angelns von Troutlover respekt verdient, alles andere wäre respektlos gewesen!
Wie ist es mit dieser Regelung in anderen Bundesländern, gibt es eins wo man nicht sofort das Angeln einstellen muß?:confused:

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Sorry Anonymus (deinen Vornamen verrätst du uns ja nicht)

1. Lasse ich mir nicht von Dir sagen, was ich zu lernen habe und
2. solltest Du noch mal deinen 1. Beitrag oben dahingehend überprüfen,
wo du etwas vom Einstellen des Angelns auf Forellen schreibst????????
3. Solltest du aufhören, mit Vermutungen (..gehe stark davon aus..; ..das dürfte überall in Deutschland so sein...) zu argumentieren.

So, habe fertig und sorry an alle anderen für off topic!!

Wolfgang PS: Ich habe nichts dagegen, wenn ein MOD diesen Quatsch in einen anderen Thread verschiebt, aber auch dort werde ich nichts mehr dazu sagen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, dass ich den OT in diesem Threat noch mal verlängern muss

Bei uns in Sachsen steht in der Gewässerordnung, das nach erreichen der Fangbegrenzung das Angeln SOFORT einzustellen ist!
Ich lerne ja immer wieder gern dazu. Daher meine Frage: Kannst du mir mal zeigen wo genau dies steht?
In Sachsen ist das in der Gewässerordnung unter Punkt 3.1.- 3.2. geregelt.
In Punkt 3.1. bis 3.3. sind die Fangbegrenzungen geregelt, richtig. Aber mit keiner Silbe kann ich den von dir angeführten Aspekt finden, dass "nach erreichen der Fangbegrenzung das Angeln SOFORT einzustellen ist".
GWO des LVSA schrieb:
3. Fangbegrenzungen- und bestimmungen
3.1. In allgemeinen Angelgewässern dürfen je Angeltag (Kalendertag) insgesamt
nicht mehr als 3 Fische (jedoch von den Raubfi scharten Hecht und
Zander insgesamt 2 Fische) der nachfolgend mit Fangmengen belegten
Arten gefangen und mitgenommen werden.
Im Fang dürfen maximal enthalten sein:
1 Stück Lachs, Meerforelle, Seeforelle, Seesaibling, Störhybride
2 Stück Aal, Äsche, Bachforelle, Bachsaibling, Graskarpfen, Hecht, Karpfen,
Zander
3 Stück Barbe, Gr. Maräne, Regenbogenforelle, Schleie
Das Hältern von Salmoniden ist verboten.
Zusätzlich zu o. g. Regelungen dürfen je Angeltag (Kalendertag) maximal
5 Barsche mit einer Länge über 30 cm entnommen werden.
3.2. In Salmonidengewässern ist nur die Fangmenge für Salmoniden auf
3 Stück je Angeltag (Kalendertag) begrenzt.
Im Fang dürfen maximal enthalten sein:
1 Stück Lachs, Meerforelle, Seeforelle, Seesaibling
Das Hältern von Salmoniden ist verboten.
3.3. Die Regelungen bezüglich der Mindestmaße, Schonzeiten und Fangbegrenzungen
werden in Anlage 3 dargestellt und sind einzuhalten!
Also noch mal meine Frage. Wo steht dies?
 
......... Bei uns in Sachsen steht in der Gewässerordnung, das nach erreichen der Fangbegrenzung das Angeln SOFORT einzustellen ist!............

Ich habe in der aktuellen Ausgabe der Gewässerordnung des Landesverbandes Sachsen nichts dazu gefunden. Nicht einmal im "Ehrenkodex". Wo genau steht das?

interessiert mich sehr, da ich oft in Sachsen fische und dort als Gastangler natürlich nichts falsch machen möchte.

Fliege 2
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry Anonymus (deinen Vornamen verrätst du uns ja nicht)

1. Lasse ich mir nicht von Dir sagen, was ich zu lernen habe und
2. solltest Du noch mal deinen 1. Beitrag oben dahingehend überprüfen,
wo du etwas vom Einstellen des Angelns auf Forellen schreibst????????
3. Solltest du aufhören, mit Vermutungen (..gehe stark davon aus..; ..das dürfte überall in Deutschland so sein...) zu argumentieren.

So, habe fertig und sorry an alle anderen für off topic!!

Wolfgang PS: Ich habe nichts dagegen, wenn ein MOD diesen Quatsch in einen anderen Thread verschiebt, aber auch dort werde ich nichts mehr dazu sagen!

Ergab sich für mich aus warrantys Beitrag das er das Angeln eingestellt hat wobei er gezielt auf Forellen fischte!
Habe darum aber einen zweiten Beitrag geschrieben, in welchem ich mich versucht habe präziser auszudrücken und darauf bezog sich das richtige Lesen von dir. Ich denke ausserdem das auch in deinem Verein du das Angeln auf eine Fischart einstellen must, wenn diese einer Fangbegrenzung unterliegt und du das Limit erreicht hast. Wenn nicht dann toll für euch, da können dann natürlich zB auch 10 Bafos mit, um so schneller ist der Beitrag wieder rein.
Ich kenne deinen Namen auch nicht, aber das macht doch nix oder was sollte das ändern, da ich wohl eh keinen treffen werde von hier. Ansonsten kann ich per PN mich bei dem betr melden oder?:D

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Hallo Trout67,

wahrscheinlich hast Du meine Frage überlesen? Wo steht denn nun was, zum Thema "Aufhören beim Angeln"?

Fliege 2
 
Wo steht denn nun was, zum Thema "Aufhören beim Angeln"?

Fliege 2

Bei mir in der Vereinsgewässerordnung!
Tagesfanglimit ist auch gleich Wochenfanglimit an einem Bach, untermaßige verangelte Forellen müssen entnommen werden und zählen beim Limit dazu, nach erreichen des Limits ist das angeln einzustellen! Das ganze ist übrigens im wöchentlichen Wechsel mit nem anderen Bach, heißt in einer Woche an einem Tag an dem Bach die nächste Woche an einem Tag am anderen Bach und wurde das Limit nicht erreicht, Pech gehabt.

Und damit keine Fragen aufkommen, etwa bei den Aktuellen Fängen wo gleich ein paar nachgucken und zählen werden, mir stehen noch zwei Bäche ohne Tages- Wochen- oder Jahreslimit zur Verfügung!
 
Ich kenne diese Bestimmung von Vereinen her. Oftmals ist dort aber lediglich das Angeln auf Raubfisch einzustellen wenn das Fanglimit erreicht wurde, sprich, es ist nicht erlaubt, weiterhin eine Rute mit z.B. Köderfisch auszubringen wenn das Fanglimit für Raubfische erreicht wurde.
Ich halte diese Regelung im Übrigen für Sinnvoll. Mir selbst ist es auch einige Male passiert das ich die Angelei auf Räuber vorzeitig einstellen musste. Probleme bereitete mir diese Regel jedoch wenn es ums Nachtangeln geht. Wer will schon behaupten dass man Nachts nur auf Rotaugen fischt. So gesehen kann einem diese Regelung schon den (Nacht-) Ansitz versauen.
Grüsse
Dietmar
 
Zuletzt bearbeitet:
@Fliege2
In meiner Ausgabe Gewässerordnung 2012-2014 steht alles unter Punkt 3. Ich gebe dir recht, es steht nicht da, das du das Angeln einstellen must. Aber stell dich doch bitte nicht dümmer als du bist! Fischarten die einer Fangbegrenzung unterliegen, dürfen nach erreichen dieser, nicht weiter beangelt werden für diesen Kalendertag, auch in keinem anderem Gewässer des AVS Chemnitz! In allgem. Angelgewässern ist das Limit drei Fische der Arten mit Fangbegrenzung, davon dürfen zB nur zwei Zander sein. Hast du das Glück und fängst zwei, must du das Angeln darauf einstellen, d h beim Ansitzen Köfi runter, du könntest jetzt zB noch auf Karpfen fischen und damit dein Fanglimit erreichen oder halt auf Weissfische angeln. Was ich dir nicht sagen kann ist, wie es sich verhält, wenn du Vormittags dein Limit in den Chemnitzer Gewässern erreicht hast und würdest dann das Gewässer wechseln die von den Leipzigern oder den Dresdnern gepachtet sind, ich hatte das Problem noch nie,lol!
Wenn du mir nicht glaubst dann mach dich selber kundig bei den betr. Verbänden AVS Chemnitz, Anglerverband Leipzig e.V. oder Anglerverband ,,Elbflorenz“ Dresden e. V.!
Oder du lässt es einfach mal drauf ankommen und kannst dann die Kontrolle vom Gegenteil überzeugen, schon mal Glückwunsch dazu!:D:thumbup:

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@Fliege2
In meiner Ausgabe Gewässerordnung 2012-2014 steht alles unter Punkt 3. Ich gebe dir recht, es steht nicht da, das du das Angeln einstellen must. Aber stell dich doch bitte nicht dümmer als du bist! Fischarten die einer Fangbegrenzung unterliegen, dürfen nach erreichen dieser, nicht weiter beangelt werden für diesen Kalendertag, auch in keinem anderem Gewässer des AVS Chemnitz! In allgem. Angelgewässern ist das Limit drei Fische der Arten mit Fangbegrenzung, davon dürfen zB nur zwei Zander sein. Hast du das Glück und fängst zwei, must du das Angeln darauf einstellen, d h beim Ansitzen Köfi runter, du könntest jetzt zB noch auf Karpfen fischen und damit dein Fanglimit erreichen oder halt auf Weissfische angeln. Was ich dir nicht sagen kann ist, wie es sich verhält, wenn du Vormittags dein Limit in den Chemnitzer Gewässern erreicht hast und würdest dann das Gewässer wechseln die von den Leipzigern oder den Dresdnern gepachtet sind, ich hatte das Problem noch nie,lol!
Wenn du mir nicht glaubst dann mach dich selber kundig bei den betr. Verbänden AVS Chemnitz, Anglerverband Leipzig e.V. oder Anglerverband ,,Elbflorenz“ Dresden e. V.!
Oder du lässt es einfach mal drauf ankommen und kannst dann die Kontrolle vom Gegenteil überzeugen, schon mal Glückwunsch dazu!:D:thumbup:

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Zurückhaltung ist nicht gerade deine Stärke, oder???

Dafür, das du nur ein gefährliches Halbwissen hast, riskierst du einen ganz schön großen Hals...:eek:
Anfänglich sprichst du von einer sächsischen Gewässerordnung, die es gar nicht gibt und brichst das Ganze jetzt herunter auf die verschiedenen Anglerverbände.

Und das alles nur, weil ich einem Fischer hier im Forum für sein waidmännisches Verhalten meinen Respekt gezollt habe :confused::confused::heulend::mad:.

Suche Entspannung beim Fischen, komm mal wieder runter und zur
Besinnung:prost

LG und Petri

Wolfgang
 
Aha, da träume ich also oder kann nicht lesen was auf dem kleinen Büchlein steht was ich in der Hand halte! Also ich lese mal für dich vor oki: Gewässerordnung
Landesverband Sächsischer Angler e.V.
Anerkannte Naturschutzvereinigung
Ausgabe 2012-2014
Da du dich offensichtlich nicht in Sachsen auskennst, würde ich nicht soviel blauen Dunst zu uns hier ablassen.
In Sachsen hat der Landesverband Sächsischer Angler e. V. , kurz LVSA, drei Regionalverbände. Das sind der,,Anglerverband,,Elbflorenz“ Dresden e. V. , der Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e. V. , sowie der Anglerverband Leipzig e. V. Sorry das ich mich nur richtig in meinem AVS auskenne!
Das ändert nichts an meiner Meinung, das man für Dinge die man einhalten mus weil es Gesetze vorschreiben und was somit was ganz normales sein sollte, nicht noch Beifall spenden sollte für diese heroische Tat!
Er hats getan, das war richtig und fertig.
Trotzdem spreche ich dir nicht ab, dazu deine Meinung zu äussern, was anderes hab ich auch nicht getan. Allerdings hab ich den Eindruck du bist beleidigt deswegen? Brauchst du nicht, es liegt mir fern dir weh zu tun!
Also sorry wenn es dir hilft wieder ins seelische Gleichgewicht zu kommen!
Hans;)

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