Tierschutz -  Schonzeiten

JuFi

Petrijünger
Guten Tag beisammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Gewässer- und Artenschonzeiten.
Ich selber angle vornehmlich an der Mosel, und wir haben hier eine Frühjahrsschonzeit (wie ja an allen Flüssen, ist klar). Wenn jetzt parallel zur Gewässerschonzeit eine Artenschonzeit liegt, wie ist dann die Gesetzeslage?
 
Was genau willst du wissen? Schonzeit ist Schonzeit- zusammen oder einzeln.
 
Die Artenschonzeit sollte mit der Gewässerschonzeit nicht in Konflikt geraten.

Ich sehe die Gewässerschonzeit als zusätzliches Instrument die Fische zu schützen.

Grüße
Roland
 
So wie ich das kenne ist die Gewässerschonzeit im Prinzip eine Ausweitung der Artenschonzeit somit ist im Normalfall die Gewässerschonzeit länger. Ähnlich dem Mindesmaß, das wird im Normalfall im Verein höher angesetzt als in der Landesfischereiverordnung.
Nun zu den Ausnahmen: wenn in deinem Gewässer zb ein Überbestand an bestimmten Fischarten vorkommt und der Verein bei der zuständigen Landesfischereibehörde eine Ausnahmeregelung erhält, gilt diese für das Gewässer. Allerdings gilt dies nur für das herab- oder aussetzen, größeres Schonmaß oder längere Schonzeiten kann jeder Verein einfach so vorschreiben.

Also würde ich mir an deiner stelle die beiden Listen mal vornehmen und einfach abgleichen, Fische die nicht auf der Liste für dein Gewässer stehen unterliegen dann der Landesverordnung. Wenn du bei der Gewässerverordnung geringere Schonmaße oder Schonzeiten findest frag einfach bei den zuständigen im Verein nach die helfen die sicher weiter.
 
hallo angelfreunde ich habe mal eine frage der hecht hat bei uns jetzt schonzeit ich habe einen see und darf ich die trotz schonzeit entnehmen oder nicht? weil das ist ja mein see
 
@ spezi16: Wenn Dich jemand anzeigt...-> kannste dir ja denken!
Du hast dich an geltendes Recht zu halten. Und die Schonzeit ist nunmal zum Erhalt der Art gedacht; spricht es sollen keine trächtigen / laichende Fische entnommen werden... Sie fangen, darfst du im Prinzip schon, z.B. als "Beifang" beim Zander- oder Barschangeln, musst Sie aber wieder zurücksetzen...

Solltest Du aber z.B. in deinem See "Forellen züchten" ;) , und hast Dort ein paar Hechte drin, die deine Bestände dezimieren, dann darfst Du diese entnehmen. (-> Salmonidengewässer)

Aber wie an jedem Privatgewässer, gilt: Wo kein Richter, da kein Henker!

(Hast Du Eigentum oder Pacht?!)

(Dies ist keine 100% verlässliche, rechtssichere Aussage!! Bin kein Anwalt für Fischereirecht! ;) )
 
hallo angelfreunde ich habe mal eine frage der hecht hat bei uns jetzt schonzeit ich habe einen see und darf ich die trotz schonzeit entnehmen oder nicht? weil das ist ja mein see

Schonzeit ist Schonzeit! Du darfst an deinem See auch nicht ohne Angelschein angeln.
Geht ja nicht darum, ob es deiner ist oder ob das Gewässer jemand anderem gehört, sondern auch darum, dass du in einer Prüfung nachgewiesen hast, dass du dich mit der Thematik auskennst!
 
Solltest Du aber z.B. in deinem See "Forellen züchten" ;) , und hast Dort ein paar Hechte drin, die deine Bestände dezimieren, dann darfst Du diese entnehmen. (-> Salmonidengewässer)

Muss aber ein ausgewiesenes Salmonidengewässer sein. Nicht jedes Gewässer in dem Forellen sind, ist automatisch ein Salmonidengewässer und der Hecht hat dann kein Schonmaß oder Schonzeit.
 
Schonzeit ist Schonzeit! Du darfst an deinem See auch nicht ohne Angelschein angeln.
Geht ja nicht darum, ob es deiner ist oder ob das Gewässer jemand anderem gehört, sondern auch darum, dass du in einer Prüfung nachgewiesen hast, dass du dich mit der Thematik auskennst!

Ist nicht in allen Landesverordnungen so geregelt, das man für einen privaten Teich/See die Prüfung braucht. Weiß es jetzt nur bei uns explizit in Bayern das es in der Verodnung ausdrücklich für jede Art des Angelns gilt. Andere Bundesländer haben ja auch den Friedfischschein den man ohne Prüfung bekommt... Wies dort aber mit privaten Gewässern aussieht weiß ich nicht.

Und nun zur Entnahme von zb dem Hecht, das ist auch in den Verodnungen geregelt. In seinem eigenen Gewässer ist man zur Hege verpflichtet, kann also sein das man dort aus Hegegründen auch einen Fisch entnimmt der geschont ist. Ist leider immer Ländersache bzw liegt im Rahmen der Fischereibehörde, im Zweifel dort nachfragen und wenn der Hecht raus muss (warum auch immer) das bei der Behörde absegnen lassen.
 
hallo angelfreunde ich habe mal eine frage der hecht hat bei uns jetzt schonzeit ich habe einen see und darf ich die trotz schonzeit entnehmen oder nicht? weil das ist ja mein see

An deinem eigenen See darfst du diese entnehmen, Gründe gibt es ja genug.

Ob das jetzt Sinnvoll ist, muss an anderer Stelle geklärt werden.

Grüße
Roland
 
Solltest Du aber z.B. in deinem See "Forellen züchten" ;) , und hast Dort ein paar Hechte drin, die deine Bestände dezimieren, dann darfst Du diese entnehmen. (-> Salmonidengewässer)

Aber wie an jedem Privatgewässer, gilt: Wo kein Richter, da kein Henker!
Ich halte es nicht für sehr clever, solche "Ratschläge" öffentlich im Forum zu geben...
 
Hallo,

Also, ein Gartenteich mit Forellen drin, ist deswegen noch kein Salmonidengewässer.

Zur Frage mit der Schonzeit am eigenen See.

Ob der See Eigentum ist oder nur angepachtet, ist in diesem Zusammenhang völlig schnurz.

Wichtig ist, ob das LFischG auf das Gewässer Anwendung findet.
Das kann man in der Regel in §1 Geltungsbereich für das jeweilige Bundesland nachlesen.

Das LFischG gilt nicht für Privatgewässer. Hier darfst du Fische entnehmen wann immer du willst und soviele du wilst.

Ein Privatgewässer heißt nicht so, weil es privat ist. Damit bezeichnet man Kleingewässer
 
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