Tageskarte zum Gewässerausloten?

seep

Profi-Petrijünger
Servus,
ich würde gern demnächst einige Stellen an einem See ausloten.
Außer einer Angel mit Blei und Pose würde ich nichts mitnehmen. Also nicht einen Haken irgendwo bei mir.
Meint ihr man benötigt dafür trotzdem eine Tageskarte oder kann man das der Kontrolle erklären?

Gruß
Robert
 
Ich habe dafür bereits einmal Strafe zahlen müssen 118€ weil mir die Tageskarte gefehlt hat nur fürs Loten, hatte eben auch keine Anbißstelle, sonst hätte der Spaß mir 236€ gekostet.Auf jeden Fall Erlaubnis vom Fischereiberechtigten einholen via. Tageskarte etc.
 
gehst du angeln - benoetigst du an fast allen gewaessern eine angelkarte.
gehst du nicht angeln - benoetigst du auch keine angelkarte.

schau einfach ob dein geraet in deinem bundesland per definition unter 'angel' faellt, wenn nicht, dann wuerde ich mir an deiner stelle die kohle sparen.

wenn du allerdings einen ansprechpartner fuers gewaesser am wickel hast, dann kuendige doch lieber dein vorhaben an bevor es zu missverstaendnissen kommt.
 
Hallo Sepp,

das Du nicht mit fangfähigem Gerät am Wasser bist, dürfte Dir (eigentlich) nichts passieren. Mach es so, wie Jürgen W/T sagte, frag beim Verein nach und sichere Dich ab. Das verhindert unter Umständen unnötigen Streß.

Fliege 2
 
Ich weiß leider nicht wo du her kommst, ich kann dir aber sagen,dass es bei uns (Bayern) schon als Angeln gilt, wenn du mit Angelgerät am Wasser bist.

Ich denke wie einige Vorposter, einfach mal nachfragen. Meist kann man dir die Frage auch an der Kartenausgabestelle beantworten, ist ja manchmal auch ein Angelgeschäft :-)
 
Sry fliege, ich meine damit den TE selbst, war nicht eindeutig ausgedrückt. Bei dir sehe ich es, jetzt sehe ich es aber auch beim Seep....er kommt aus BW. Mhhhh da weiß ich es nicht genau, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten zwischen Bayern und BW, deshalb wäre ich sehr vorsichtig. Schwarzangeln ist teuer :-)
 
Eine Angel OHNE Haken kann man nicht zum Angeln ( Fischfang ) einsetzen - ergo braucht man auch keine Karten für.
Bei allen anderen Eventualitäten würde ich mich wehement streiten.
Ich habe öfters Besuch am Wasser von nem Kumpel mit seiner kleinen Tochter die stolz einen Stock mit Strick ins Wasser hält und immer wieder " Bisse " sieht ;) das wäre dann das gleiche
 
@zeefix: Ich lebe auch in Bayern :-)
Es geht mir im konkreten um die Seen der fränkischen Seenplatte. Da werde ich morgen mal beim mittelfränkischen Fischereiverband anrufen und die nette Dame überfragen. *G*
Ich schreibe dann was beim Telefonat herausgekommen ist.
 
Eine Angel OHNE Haken kann man nicht zum Angeln ( Fischfang ) einsetzen - ergo braucht man auch keine Karten für.
Bei allen anderen Eventualitäten würde ich mich wehement streiten.
Ich habe öfters Besuch am Wasser von nem Kumpel mit seiner kleinen Tochter die stolz einen Stock mit Strick ins Wasser hält und immer wieder " Bisse " sieht ;) das wäre dann das gleiche

Wer es glaubt lass es doch mal darauf ankommen ich hab es schwarz auf weiß und war auch nur loten mit Angelrute ,dabei kam die Angelegenheit zum Staatsanwalt,raus kam die Geldbuße wie schon in Zahlen benannt die Hälfte war es halt deswegen ,weil ich angegeben habe und es auch durch einen Beamten der Wasserschutzpolizei glaubhaft belegt worden konnte ,gelotet habe ohne Erlaubniskarte für dieses Gewässer.Was will man da streiten wenn man es durch die Behörde belegen kann.Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
Das Thema gabs doch vor kurzem schonmal?!

Ich denke das es immer besser ist mit den Betreffenden zu reden als ueber sie ;)
 
Ich hab nachgefragt bei dem Verein.
Hab mir alles schriftlich geben lassen. Netterweiße ist noch ein Ortskundinger vom Verein mitgegangen und hat mir seine Hotsspots gezeigt. :)

MFG
Ralf
 
Hallo Zusammen,

Zitat aus dem Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG):


"§ 45
Mitführen von Fanggeräten
und sonstiger Fangmittel

Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fanggeräte und sonstige Fangmittel fangfertig mitführen."


Die Betonung liegt hier bei uns auf dem Passus "fangfertig". Wie es Fliege2 gesagt hat, eine Angel ohne Haken ist nicht fangfertig. Ich habe das selber schon ein paar mal bei uns praktiziert, wurde dabei allerdings nie kontrolliert. Ich würde es aber jederzeit wieder darauf ankommen lassen.

Im bayrischen Fischereigesetzt konnte ich eine solche Formulierung leider nicht finden. Da hier jedes Bundesland sein ganz eigenes Süppchen kocht gilt es da genau auf zu passen und im Zweifel lieber einmal zu viel nachfragen, als dann hinterher den Ärger zu haben.
 
Hallo Zusammen,

Zitat aus dem Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG):


"§ 45
Mitführen von Fanggeräten
und sonstiger Fangmittel

Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fanggeräte und sonstige Fangmittel fangfertig mitführen."


Die Betonung liegt hier bei uns auf dem Passus "fangfertig". Wie es Fliege2 gesagt hat, eine Angel ohne Haken ist nicht fangfertig. Ich habe das selber schon ein paar mal bei uns praktiziert, wurde dabei allerdings nie kontrolliert. Ich würde es aber jederzeit wieder darauf ankommen lassen.

Im bayrischen Fischereigesetzt konnte ich eine solche Formulierung leider nicht finden. Da hier jedes Bundesland sein ganz eigenes Süppchen kocht gilt es da genau auf zu passen und im Zweifel lieber einmal zu viel nachfragen, als dann hinterher den Ärger zu haben.

hmm :augen was ist mit pöddern :confused:
 
Das Pöddern auf Aal genau so wie das Fischen auf Hornhecht mit Wollfäden gilt auch ohne Haken ganz klar als "Fangfähiges Angelgerät" also als Anbissstelle auch ohne Haken.

Da die Gesetzeslage von Bundesland zu Bundesland und auch von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich ist,kann man den TS eigentlich nur raten sich vorher kundig zu machen.Beim bewirtschaftenden Verein informieren nach Möglichkeit auch etwas schriftliches mit Stempel in der Hand zu haben,sollte dann bei einer Kontrolle von Vorteil sein.
 
Ich habe dafür bereits einmal Strafe zahlen müssen 118€ weil mir die Tageskarte gefehlt hat nur fürs Loten, hatte eben auch keine Anbißstelle, sonst hätte der Spaß mir 236€ gekostet.Auf jeden Fall Erlaubnis vom Fischereiberechtigten einholen via. Tageskarte etc.
...und das hast du bezahlt?

Entweder fehlen Informationen zum Hergang oder du bist denen "schön auf den Leim" gegangen!

Grüße
Roland
 
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