Hallo
Friedfischangeln ohne Fischereischein in Brandenburg
Das Angeln mit der Friedfischangel ohne Fischereischein und damit auch ohne gesonderte Prüfung ist möglich.
Vor Beginn des Angelns ist wie bisher die Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte (privatrechtliche Erlaubnis) für das jeweilige Gewässer zu erwerben.
Fischereiabgabenmarken mit Nachweiskarten sind u. a. in den Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, bei teilnehmenden Fischern, auf Campingplätzen und in Angelfachgeschäften zu erhalten. Diese Marken sind auf eine Nachweiskarte einzukleben.
Die Nachweis- und Angelkarten, sowie ein Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument, sind beim Angeln mitzuführen und der Fischereiaufsicht vorzuzeigen.
Lernen bleibt Anglerpflicht
Nach § 18 des Fischereigesetzes des Landes hat jeder, der die Fischerei ausübt, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.
Raubfischangeln
(Hinweise zur Gesetzesänderung – Fischereischeinausstellung)
Wer im Land Brandenburg mit der Raubfischangel oder auch in anderen Bundesländern angeln will, muss wie bisher auch künftig einen Fischereischein erwerben.
Seit August werden die Fischereischeine nicht mehr verlängert, es werden neue, auf Lebenszeit, ausgegeben.
Vor Beginn des Angelns ist wie bisher die Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte (privatrechtliche Erlaubnis) für das jeweilige Gewässer zu erwerben.
Fischereiabgabenmarken mit Nachweiskarten sind u. a. in den Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, bei teilnehmenden Fischern, auf Campingplätzen und in Angelfachgeschäften zu erhalten. Diese Marken sind auf eine Nachweiskarte einzukleben.
Der Fischereischein, die Nachweis- und Angelkarten sind beim Angeln mitzuführen und der Fischereiaufsicht vorzuzeigen.