Landesfischereigesetze -  Petitionen zur Einführung eines Zwischenmaßes gestartet

Dazu fällt mir Vince Ebert ein:
"Ein Esotheriker kann in 5 min mehr Unsinn verbreiten als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann."

Ich finde es einer Diskussion wenig zuträglich wenn jemand einfach so Behauptungen aufstellt die er "irgendwo in einer Angelzeitschrift oder in einem Forum" gelesen zu haben glaubt.
Auch hier rennt vllt wieder jemand los und behauptet es gäbe Verurteilungen wegen zurücksetzen von Fischen. Weil es in einem Forum zu lesen war. Und was geschrieben steht das muss ja auch richtig sein.
Ein bisschen mehr Sachlichkeit, ja gute Idee.
Und ein jeder könnte mal sein Wissen dahingehend überprüfen ob es wirklich aus Wissen oder in Teilen vielleicht doch nur aus Annahmen besteht. Vieles was manch einer für gesichert hält verpufft dann wie eine Seifenblase, was völlig Ok ist, solange es verpufft bevor es geschrieben wurde.
 
Sei es wie es sei , ich befürworte diese Petitionen,allein schon weil es in anderen Ländern funktioniert . Länder in die gerade deutsche Angler wegen des guten Fischbestandes zum Angeln fahren .

Darf ich fragen welche Länder du meinst? Ich vermute zum einen Schweden? Ja, da kenne ich auch einige Angelkollegen, die sehr gerne nach Schweden fahren und auf Hecht fischen, da es dort sehr gute Hechtbestände gibt!

Es ist nur so, dass sie (sie lesen ja hier nicht mit und ich nenne auch keine Namen) reine Trophäenangler sind, also es geht um den reinen Spaß. Da ist ihnen doch so ein Zwischenmaß völlig Wurscht! Zudem kann man Schweden nun wirklich nicht mit Deutschland vergleichen.

Ansonsten sei so nett und nenn mir bitte noch ein weiteres Land.
 
Warum sollte man dann nicht das Recht haben auf solche Fische zu fischen ? In Schweden gibt es beim Hecht das Entnahmefenster schon seit ein paar Jahren (40 bis 75 cm) und die Leute dort fischen doch genauso wie vorher.
So wie du das betrachtest ist es doch verkehrt, denn dann dürftest bereits jetzt kaum noch auf irgendeine Fischart fischen für die es bereits ein gesetzliches Mindesmaß gibt. Weil du könntest ja immer einen davon fangen.

Ja, aber das darf man nur aus versehen.
Die Großfische sind dann, bei Einführung eines Zwischenmaßes tabu.
Kein Fang, kein Erinnerungsbild (an Fische die man nicht verwerten möchte) und keine Aneignung. (Auch nicht wenn Sie schwer verletzt sind)
Dann entfällt einfach das Recht Sie zu nutzen.
Die sind dann lediglich aus versehen gefangen wurden, selbst das wäre dann schon zu vermeiden.
Mit anderen Ländern kann man es aber gar nicht vergleichen, nur wir haben das Tierschutzgesetz so im Vordergrund stehen.
Dort ist Angeln meist auch Freizeitnutzung, bei uns Nahrungserwerb.
 
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