DAFV - Angeln über den Jahreswechsel

KoaxKalli

Profi-Petrijünger
Hallo da draußen,
neulich waren wir (mein Vater und ich) am Wasser und fast immer wenn wir da sind, treffen wir einen Angler, der fast das ganze Jahr an dem Gewässer ist. Wir haben ein bisschen gequatscht und da meinte er, dass er zu Silvester angeln geht und dann bis zum 1. Januar. Jetzt ist meine Frage: Meine Angelberechtigung gilt bis 31.12. Ab dem 2.01. kann ich neue bekommen. Gibts da irgendwelche Möglichkeiten, soetwas vorher zu Ordern? Mein Verein gibt grundsätzlich erst ab dem 2.01. aus und die Behörde darf auch erst zum 1.1. austellen. Ich würde mich über Antworten freuen.

LG
Pascal
 
Das kommt auf das Gewässer an.Du kannst im Vorfeld mit dem entsprechenden Verein / Verpächter sprechen und evtl. deinen Jahresbeitrag für das kommende Jahr als "Vorkasse" hinterlegen.
Wir sitzen fast jedes Jahr zum Jahreswechsel am Wasser und hatte da noch nie Probleme.

mfG Lazlo
 
Meine Angelberechtigung gilt bis 31.12. Ab dem 2.01. kann ich neue bekommen. Gibts da irgendwelche Möglichkeiten, soetwas vorher zu Ordern? Mein Verein gibt grundsätzlich erst ab dem 2.01. aus und die Behörde darf auch erst zum 1.1. austellen. Ich würde mich über Antworten freuen.

...komisch, bei uns im Elbe-Elsterkreis bezahlen wir schon im Dezember. So klebt auch schon die Marke bei mir im Heft.
Wäre auch für den ein oder anderen ärgerlich, nicht gleich losangeln zu können. Gerade zu der Zeit haben ja viele frei.


Gruß Jörg
 
Hallo Leute,

Meine Jahreskarte gilt immer vom 01.01. des Jahres bis zum 31.01. des Folgejahres, also eigentlich 13 Monate. Somit ist Angeln über den Jahreswechsel kein Problem, aber das steht so auch auf der Karte. Bis Februar sollte dann aber die Jahreskarte verlängert werden.
 
also wir haben auch schon im Dezember Jahreshauptversammlung mit der Ausgabe der Marken für das kommende Jahr!

dann sollte mal dein Verein und die zuständige Behörde etwas ändern.

was mich aber wundert! du bist doch DAV und Sachsen, wenn ich mich nicht irre!? dann liegt es aber nicht an der Behörde!
 
Hallo,

deiner PLZ - Angabe zufolge wohnst Du in Schwarzheide/OSL/Land Brandenburg. Das vereinfacht es allen dir zu helfen.

Mein Verein gibt grundsätzlich erst ab dem 2.01. aus

und die Behörde darf auch erst zum 1.1. austellen.


zu 1. Vereinshoheit, wenn Dein Schatzmeister erst ab 2.1. deine Jahresangelberechtigung ausgibt, dann macht der das so. Akzeptiere es oder wechsle den Verein. Bei mir bekommt jedes Vereinsmitglied, das dies wünscht im Dezember seine Marke fürs neue Jahr. (Vorraussetzung ist die nachweisliche Entrichtung der Fischereiabgabe fürs neue Jahr.

zu 2. Falsch, Fischereiabgabemarken gits seit November in Angelläden, bei den ufB oder bei mir. Es gibt ja auch 5-Jahresmarken.

Dass sollte dir helfen

Petri

Wolfgang
 
Hallo,
Die Fischereiabgabemarke bekomme ich nur in der uFB. 5-Jahresmarken gibt es für mich nicht, weil ich noch nicht volljährig bin. Ich werde das demnächst erfragen. Vereinwechseln will ich ungern, denn dort gefällt es mir sehr gut und es wird viel geboten und auch viel gestützt. Ein anderer Verein macht nicht viel. Aus dem nächsten sind wir ausgetreten, weil der Verein nur Probleme gemacht hat und wieder ein anderer Verein macht für meinen Geschmack zu viel (fast jedes Wochenende, von März bis November). Ich bin da schon ganz zufrieden.

LG
Pascal
 
Hallo Pascal,



Die Fischereiabgabemarke bekomme ich nur in der uFB

ist falsch!

Nimm 2,50€ und deine Fischereiabgabenkarte und ab in den nächsten Angelladen. Der hat die Marken und verkauft Diese für die ufB.

Ich biete den Service für meine Mitglieder im Verein auch an, weil ich an diese Fischereiabgabemarken über die Behörde komme.

Petri

Wolfgang
 
Wenn Du erst ab dem 2.1.2014 Deine neue Angelberechtigung über den Verein bekommst und Du wirklich unbedingt am 1.1.2014 schon direkt angeln gehen möchtest, würde ich doch mal glatt den Kauf einer Tageskarte für den 1.1.2014 empfehlen. Da wird es doch bestimmt eine Möglichkeit geben, oder? Ansonsten sollte Dein Verein sich mal Gedanken darüber machen, jedem Angler die Möglichkeit zu bieten, für das neue Jahr rechtzeitig die Marke und den neuen Erlaubnisschein zu erwerben. ;)

Was meine DAV-Erfahrung bezüglich der "rechtzeitigen Marke" für 2014 in Sachsen-Anhalt betrifft, kann ich nur sagen, daß das überhaupt kein Problem ist. Die neuen Marken werden bereits schon im November an die Vorsitzenden ausgegeben und ab diesem Zeitpunkt kann schon für das neue Jahr bezahlt werden und die neue Marke wird sofort geklebt. Im gleichen Zuge wird dann auch noch der Fischereierlaubnisschein verlängert oder neu ausgestellt (natürlich nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeins).
 
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