Eberhard Schulte
Flyfisher
Freunde, ich habe in diesem Thread so manches gelesen, was man als "Stammtischparole" bezeichnen kann. Ich bin Vater und habe einen Enkel. Aus diesem Grunde kann ich die Wut und das Unverständnis, das eine solche Tat auslöst, voll und ganz verstehen. Ich verstehe auch die, welche nach härteren Gesetzen rufen. Aber das ist völlig unnötig, weil unsere Gesetze wirklich ausreichen und hart genug sind. Die Proklamierer der Todesstrafe werden mir hier zwar nicht zustimmen, aber die Todesstrafe ist in Deutschland seit der Schaffung des Grundgesetzes abgeschafft und das ist gut so. Aber unser Strafrecht räumt der Justiz genügend Möglichkeiten ein, eine solche Tat angemessen zu ahnden. Leider werden eben diese Möglichkeiten von der Justiz nicht genutzt. Wenn ein Straftäter wegen ein und der selben Straftat 3 x auffällt und beim 3. Mal immer noch Bewährung bekommt, dann stimmt etwas nicht. Der lacht sich dann doch scheckig. Weiterhin gab es mal eine Zeit, da bedeutete das Urteil "lebenslänglich" eben eine lebenslange Freiheitsentziehung. Heute ist "lebenslänglich" gleich 15 Jahre und davon werden dann noch wegen sog. "guter Führung" 5 Jahre erlassen bzw. auf Bewährung gesetzt. Wenn das Gesetz für eine Straftat lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, dann sollte diese Strafe auch verhängt und vollstreckt werden. Ein 20-jähriger Mann weiß genau, was er tut, wenn er einen Menschen tötet. Es wurde schon einmal geschrieben: er hat in diesem Alter alle Rechte eines Erwachsenen, aber trotzdem kann der Richter entscheiden, daß er nach dem Jugendstrafrecht behandelt wird und da ist die absolute Höchststrafe eben nur 10 Jahre. Solche Strafen können weder abschreckend wirken, noch können sie den Betreffenden bessern. Oft hat man auch den Eindruck, daß für die Justiz der Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Straftäters wichtiger ist, als der Opferschutz. Dies und noch weitaus mehr müßte in unserem Rechtssystem geändert werden. Das deutsche Strafrecht reicht völlig aus, aber die Justiz ist derart von "Gutmenschentum" durchsetzt, daß die Gesetze fast nie so zur Anwendung kommen, wie es möglich wäre. Hin und wieder gab es schon mal einen Richter, welcher durchgriff und Straftaten so ahndete, daß es auch eine Strafe war. Was geschah natürlich prompt? Man hat ihn als N..i oder als ein Relikt aus dem sog. 3. Reich eingestuft. Da muß man sich nicht mehr wundern, daß die Hemmschwelle auch bei schweren und lebensbedrohenden Straftaten immer mehr sinkt.
Gruß
Eberhard
Gruß
Eberhard
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