Besatzmaßnahmen -  Gewässersperre nach Besatzmaßnahme

lenz40

meckelbürger
Hallo an Alle,

wie würdet Ihr es sehen, wenn nach erfolgter Besatzmaßnahme das Gewässer für ein halbes Jahr für das Angeln gesperrt wird?
Also ich persönlich würde es nicht schlecht finden. Vielleicht gibt es so etwas ja auch schon? Von Bayern weiß ich, daß nach dem Besatz für zwei oder vier Wochen das Gewässer gesperrt wird.
Schreibt einfach mal Eure Meinung.
 
Ein schönes Thema:)
Ich persönlich würde es auch begrüßen wenn nach einer Besatzmaßnahme ein See vollständig für eine gewisse Zeit gesperrt wird.
Die Fische hätten Zeit sich an ihr neues Umfeld zu gewöhnen und würden nicht eventuell jedes platschen mit Futter verbinden.
 
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Ein schönes Thema:)
Ich persönlich würde es auch begrüßen wenn nach einer Besatzmaßnahme ein See vollständig für eine gewisse Zeit gesperrt wird.
Die Fische hätten Zeit sich an ihr neues Umfeld zu gewöhnen und würden nicht eventuell nicht jedes platschen mit Futter verbinden.

Halte ich durchaus für sinnvoll, aber nicht durchsetzbar. Man stelle sich die Entrüstung vor, wenn ein Verein ein Gewässer besetzt (egal ob Flussstrecke oder See) und dann sperrt...
 
Wäre mal eine Überlegung wert:
Nicht nach dem Gesetz suchen sondern das Gewässer ruhen lassen bis der Fischbesatz sich von den in der Zucht antrainierten Gewohnheiten weitesgehend verabschiedet hat.
 
Aus eigener Erfahrung würde ich sagen, das es vorallem beim Forellenbesatz gar nicht so verkehrt wäre. Wie oft stehen die Forellen noch nach zwei Wochen dort wo sie "reingekippt" wurden. Wäre sicherlich eine Überlegung wert, obwohl ich ein halbes Jahr für recht lange halte.
 
Bei uns in Sachsen ist es sogar üblich , daß ein Gewässer nach dem Besatz min. 1 Monat gesperrt wird ( manchmal noch länger ) . Bei einem Gewässer wurde Anfang November besetzt und dann bis 31.3. gesperrt und dann auch regelmäßig kontrolliert. (siehe auch unter anglerverband-sachsen.de )
 
Halte ich durchaus für sinnvoll, aber nicht durchsetzbar. Man stelle sich die Entrüstung vor, wenn ein Verein ein Gewässer besetzt (egal ob Flussstrecke oder See) und dann sperrt...

Könnte man in einer Mitgliederversammlung klären,letztendlich kommt es ja allen zu Gute!
 
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Alle regen sich auf wenn keine Fische drin sind, aber nach dem Besatz in einer Woche wieder alles rausangeln . Wer da KEIN Verständnis zu einer Gewässersperrung zeigt sollte nur am Forellenpuff angeln.
 
jeder angler mit nem funken verstand würde das begrüßen.

Hi,

jeder Angler mit einem Funken Verstand würde da ganz anders rangehen.

Alle regen sich auf wenn keine Fische drin sind, aber nach dem Besatz in einer Woche wieder alles rausangeln.

Bedeutet im Klartext, dass der Tümpel ausschließlich mit fangfähigen Fischen besetzt wurde und das "Gewässer" in etwa die Größe einer Badewanne hat. Sonst wäre das gar nicht möglich.
Wie wäre es alternativ damit: der Besatz hat ausschließlich mit nicht fangfähigen Fischen zu erfolgen. Das bedeutet erstens, dass die Fische mehr als ein halbes Jahr Zeit haben sich an die Verhältnisse zu gewöhnen. Zweitens findet eine echte Selektion statt, die den am meisten anpassungsfähigen Individuen einen echten Vorteil bringt. Drittens darf Besatz nicht als alleiniger Faktor betrachtet werden. Auch das Habitat als solches muss in eine "ganzheitliche Betrachtung" mit einfließen. Sonst passiert nämlich Folgendes: das, was "in einer Woche" wieder rausgeangelt wird, wird dann eben ein halbes Jahr später rausgeangelt. Mit Nachhaltigkeit hat das auch nix zu tun.
Jeder, der Besatz halbwegs kritisch verfolgt, wird immer das Ganze im Auge haben. Soll ausschließlich für den Kochtopf des Anglers besetzt werden, spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Fisch heute, morgen oder übermorgen wieder rausgezogen wird. Grade beim Besatz mit fangfähigen Fischen scheint mir das dass Hauptmotiv zu sein - vielleicht bis auf die seltene Ausnahme eines Besatz zum Zweck Laichfische einzubringen. Aber grade dann spielen Faktoren wie Struktur und Zusammensetzung des Lebensraum eine viel größere Rolle. Man müsste sich dann konsequenterweise zunächst die Frage beantworten, warum dort keine laichfähigen Fische in ausreichendem Maß vorhanden sind bzw. warum es keinen ausreichenden Nachwuchs gibt und in wie weit ein Besatz die Situation nachhaltig verbesser kann.

Gruß Thorsten
 
Gewässer sperren ist sehr schwer durchzusetzen, wer soll das kontrollieren und was macht man mit den Erwischten. Ich spreche da aus Erfahrung.

Da ich bei uns die Fische bestelle und besetze, würde ich raten das meiste im Spätherbst zu setzen und vor allem erst nach ein paar Wochen sagen das besetzt wurde.

Regenbogenforellen würde ich am liebsten gar nicht setzen, aber 2 x im Jahr muss das sein für das An und Abangeln. Die haben auch noch nach Wochen ihre Fresszeiten.

Lieber Brut setzen, dann hat man auf Dauer richtig guten Fischbestand. Am Anfang Brut und was für den Haken, nach 3 Jahren nur noch Brut.

Typische Forellengewässer wie Bäche und Flüsse die ganze Forellenschonzeit sperren. In unseren Bächen darf man nur 2 x pro Woche angeln. Wer auch eine Möglichkeit für andere Gewässer.

Noch mal zu der Vorstandsschelte, ein Vorstand wird gewählt, wichtige Themen werden auf der Jahreshauptversammlung besprochen und beschlossen, jeder darf Anträge stellen, aber hin gehen müsst ihr schon.
 
Persönlich halte ich ein halbes Jahr für recht lang, vor allem dann, wenn der besetzende Verein sonst kein weiteres Gewässer besitzt. Die Maßnahme an sich halte ich aber für richtig, vor allem bei Besatz in einem stehenden Gewässer. Heute besetzen und am nächsten Tag das Angeln wieder frei geben, ist m. E. auf keinen Fall richtig. Was manche Vereine unter "Besatz" verstehen, ist sowieso haarsträubend. Meist handelt es sich doch um Fun-Besatz, der ausschließlich dazu dient, den Mitgliedern für kurze Zeit tolle Fänge zu ermöglichen. Mit Gewässer-Ökologie hat das natürlich nichts zu tun. Vor allem, da oft genug Fische besetzt werden, die in dem Gewässer nichts zu suchen haben. Aber die Jahreshauptversammlung beschließt mit mehr oder weniger (meist weniger) Sachverstand, für welche Art von Besatz die Vereinsgelder ausgegeben werden. Selbst ein geprüfter Gewässerwart, der die ökologischen Zusammenhänge kennt, wird überstimmt und kann seine Kenntnisse deshalb nicht zur Anwendung bringen. Wie Thorsten schon schrieb: bei reinem Fun-Besatz ist es unerheblich, ob das Gewässer für eine Weile gesperrt wird oder nicht. Die Sperre dient höchstens dazu, daß mehr Angler zum reichhaltigen Fang kommen und nicht nur die, welche eben an der Einsatzstelle sitzen. Ein Besatz jedoch, der unter ökologischen Gesichtspunkten erfolgt (worauf ich hier jetzt nicht näher eingehen will), sollte genügend Zeit bekommen, sich zu akklimatisieren und an die Gewässerverhältnisse an zu passen. Auf lange Sicht gesehen, haben da alle etwas davon.
Gruß
Eberhard
 
Was manche Vereine unter "Besatz" verstehen, ist sowieso haarsträubend. Meist handelt es sich doch um Fun-Besatz, der ausschließlich dazu dient, den Mitgliedern für kurze Zeit tolle Fänge zu ermöglichen. Mit Gewässer-Ökologie hat das natürlich nichts zu tun. Vor allem, da oft genug Fische besetzt werden, die in dem Gewässer nichts zu suchen haben. Aber die Jahreshauptversammlung beschließt mit mehr oder weniger (meist weniger) Sachverstand, für welche Art von Besatz die Vereinsgelder ausgegeben werden. Selbst ein geprüfter Gewässerwart, der die ökologischen Zusammenhänge kennt, wird überstimmt und kann seine Kenntnisse deshalb nicht zur Anwendung bringen. ........................
Gruß
Eberhard

Hi Eberhard, wahrscheinlich sind bei dem Thema auf einer Wellenlänge.
Ich würde eher sagen die übliche Praxis ist der Fun Besatz, dieser Besatz ist weder ökologisch noch öknomisch sinnvoll.
Ich bin der Obergewässerwart und ich entscheide was rein kommt, aber ich muss natürlich darauf achten das die Leute auch was an den Haken bekommen, sonst sind die Mitglieder unzufrieden.
Über den Besatz wird nicht abgestimmt, sondern es wird informiert. Abstimmen über meine Arbeit können die Mitglieder alle 2 Jahre, dann können die mich wieder wählen oder es lassen.
Versucht es wie ich oben geschrieben habe, der Kassierer wird begeistert sein und in einigen Jahren eure Mitglieder auch.
 
Das geht bei uns ganz gut. Nach einem Karpfenbesatz bleibt das Gewässer für die Friedfischangelei 2 - 4 Wochen gesperrt. Da unser Verein 3 große Weiher besitzt, ist das auch kein Problem, so hat man immer noch 2 Gewässer wo man auf Karpfen fischen kann.

Bei einem Zanderbesatz wird dies jedoch anders gehandhabt. Werden in Teich A Satzzander ( 25 -30cm ) besetzt, bleibt dieser Teich ca 2 Jahre komplett auf Raubfisch gesperrt. Nach 2 Jahren erfolgt das selbige bei Teich B und so weiter.

Diese Meldungen werden einerseits in die Jahreskarten übernommen, so weiß jeder was in diesem Jahr für Fangverbote ausgeschrieben sind. Für Gastangler oder Tageskartenfischer, hängen solche Verordnungen auch an der Hütte in der Infotafel.

Was man bei Zuwiederhandlung machen kann? Entweder sofortiger Entzug aller Angelkarten und Rauswurf aus dem Verein. Oder eine Vereinsinterne Strafe von einer 4 Wochen Sperre oder € Zwangsspende. Bei Härtefällen, wie Wiederholungstat, Absicht usw. hat ein Verein durchaus das Recht den Angler wegen Fischwilderei anzuzeigen, so ist er dann eventuell sogar seinen Fischereischein los.

Bei Vereinen mit nur einem stehendem Gewässer ist das auch kein Problem. Karpfen setzt man im Herbst und sperrt dann die Friedfische. Und auch bei Raubfische kann man bei Zandern auch mal 2 Jahre sperren, denn wer einen guten Zanderbestand haben möchte, der kann auch mal 2 Jahre auf Fänge verzichten. Denn wenn sich Mitglieder dann deswegen aufregen, dann zeigt man ihn halt einmal den Preisunterschied zu kleinen Satzzander, und Zander in Fangröße , denn das wirkt oft Wunder.

Kleine Änderung, da mir noch etwas eingefallen ist, wie es früher bei uns abgelaufen ist.

Hechtbesatz ohne Sperre. Es gab kein Anschlag am Schwarzem Brett, und es wußten nur die Besatzhelfer und der engste Freundeskreis von diesem Besatz, der ja eigentlich für alle Angler eingebracht wurde. Wer saß dann wohl gleich am nächsten Tag am dortigem Ufer? Nicht der Otto Normal, sondern die Vereinsvorstände und Helfer. Eine gewisse Sperre war später dann endlich positiv, denn die Fische hatten somit auch Chancen sich in dem 7ha Weiher auszubreiten.
 
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Und noch was für die Gewässerwarte, wenn ihr Brut setzt oder Farmaale könnt ihr Fördermittel vom LFV bekommen (zumnindest sicher in NRW).
Gilt allerdings nur für heimische Fischarten, bei der Bachforelle sind es sogar 50 %, da freut sich der Kassierer noch einmal.
 
Jürgen ich hoffe du hast " Nur für Fliessgewässer " vergessen, und man bekommt bei stehenden Gewässern keinen Zuschuss. ? !
Aale in einen reinen "Himmelsee" zu setzen gehört in den Bereich Fun Besatz, unsere Teichanlagen sind aufgestaute Bäche, die sind bei der ULB als Fliesgewässer kartiert, daher bekommen wir da den geförderten Aal Besatz über die Besatzgemeinschaft Ems.
Aber nachhaltigen Bsatz mit Hecht und Schleie kannst du dir fördern lassen, auch wenn es ein Himmelsee ist.
Einfach bei dem zuständigen LFV einmal anrufen.

*Himmelsee: See ohne Zufluss und Ablauf, nur durch Grundwasser und Niederschlag gespeist.

*Besatzgemeinschaft Ems: Zusammenschluß von Vereinen die an, oder an den Zuflüssen der Ems Gewässer bewirtschaften. Es werden jährlich große Mengen an Farm Aalen besetzt. Mit gutem Erfolg, dieses Jahr habe ich von 40 - 80 cm alles am Haken gehabt.

Edit: Natürlich die Bachforelle in echte Fliesgewässer und nicht in die Teichanlagen. :)
 
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