Fischereischein -  Abgelaufen

c0mrade

Neuer Petrijünger
Ich war zeit geraumer Zeit nicht mehr in Deutschland Angeln. Da ich jedoch grenznah an Frankreich wohne, wurde oft im Nachbarland geangelt.

Nun stehe ich vor folgendem Problem:

Ich habe meine Prüfung am 17.05.2003 im Saarland abgeschlossen und in meiner Heimaststadt in Rheinland Pfalz meinen Fischereischein mit der Gültigkeit vom 19.05.2003 - 31.12.2007 erhalten.

Gerne würde ich mir nun wieder einen Fischereischein beantragen. Geht dies ohne großen Aufwand? Ist hier eine Gültigkeit hinterlegt? Oder spielt diese "Auszeit" keine Rolle?
 
Hallo...

Die Gültigkeit deiner Prüfungsurkunde ist Lebenslang. Das heißt, du must lediglich mit dieser zu deiner zuständigen Gemeinde und einen neunen Fischereischein beantragen!
Bei uns in Bayern gibt es diese mit 5 Jahre Gültigkeit oder auf Lebenszeit!

Gruß Pac
 
...und solltest Du dein Prüfungszeugniss nicht mehr finden, kannst Du diese gegen eine Gebühr bei der Behörde anfordern, bei der Du die Prüfung abgelegt hast. Dafür reichen meistens Name und Jahr der Prüfung aus. Gebühr variiert zwischen 10€ - 30€ (meiner Erfahrung nach)...Geht auch per Telefon /Fax und Post :)
 
In Bayern zumindest ist es so, daß du mit dem abgelaufenen Schein zum Rathaus gehst, für die nächsten 5 Jahre die Fischereiabgabe hinblätterst und dann hinten auf den Schein einen Eintrag für die nächsten 5 Jahre bekommst !
Ich denke, daß es bei euch ähnlich abläuft !
 
Hallo, damit das ich nun richtig verstehe...Wenn ich den Fischereischein mache, also die Prüfung bestehe, habe ich die offizielle erlaubnis in Deutschland zu Angeln...Diese hat eine gültigkeit von 1 oder 5 Jahren..Was ist anders ausser der Gültigkeitsdauer wenn das 1 oder die 5 jahre rum sind? Was muss ich dann tun bzw. was kommen auf mich noch für Kosten zu? Also angenommen ich möchte bei uns im Saarland an der Saar angeln und an dem ein oder anderen Angelweiher, was kommen dann noch für Kosten auf mich zu? Blicke da irgendwie nicht so richtig durch...Danke für eure Hilfe...
 
Für den Jahresfischerschein fallen i.d.R, die Kosten alle 1, bzw. 5 Jahre an.

Dieser Jahresfischerschein ist die Grundlage um einen Angelschein zu erwerben um an Gewässern wie die z.B. Saar oder einem Weiher zu angeln, auch diese kostet Geld und zwar ebenfalls immer wieder.

Vor raus geht aber in jedem Fall eine Fischerprüfung, die ebenfalls Geld kostet, allerdings einmalig.

Nicht jede Prüfung zum erlangen des Jahresfischerschein wird in jedem Bundesland anerkannt, bitte vorher bei der Behörde informieren.

Grüße
Roland
 
Hallo, damit das ich nun richtig verstehe...Wenn ich den Fischereischein mache, also die Prüfung bestehe, habe ich die offizielle erlaubnis in Deutschland zu Angeln..

Hallo.
Wenn Du die Prüfung bestanden hast bekommst Du den Prüfungsnachweis.
Dieser ist KEIN Fischereischein und auch KEIN Angelschein.
Mit diesem Prüfungsausweis kannst Du an deinem Wohnort den Fischereischein bekommen, dieser berechtigt dich aber nicht überall zu Angeln. An den Küsten ist dieser mWn aber ausreichend.
Willst Du am nächsten Weiher oder an der Saar angeln musst Du schauen wer das Fischereirecht dort hat. Das sind oft Vereine. Von einem Verein bekommst Du in der Regel nach Eintritt einen Erlaubnisschein, welcher die eigentliche Berechtigung zum angeln darstellt.
Ich kenne mich aber in deinem Bundesland nicht wirklich aus, die jeweligen Regeln und Strukturen können jeweils unterschiedlich sein.
 
@cOmrade
Du gehst mit deiner Prüfungsurkunde oder deinen abgelaufenen Fischereischein zu der Behörde in der Stadt wo du gemeldet bist.Dort wird dir ein neuer Fischereischein ausgestellt oder deiner wird umgeschrieben.Die Pause die du eingelegt hast sollte hierbei keine Rolle spielen.Nimm für alle Fälle mal ein aktuelles Foto mit.

@milennium
Der Fischereischein ist mehr ein Sachkundenachweis,der Fischereischein ist Grundvoraussetzung zum Erwerb von Erlaubnisscheinen für die Gewässer.Werden für bestimmte Gewässer keine Erlaubnisscheine zur Verfügung gestellt dann kannst du da nicht Angeln.
Auch in verschiedenen Küstengewässern brauchst du nen Erlaubnisschein(Küstenkarte) z.B. Mekpom Tageskarte 5€ Wochenkarte 10€ Jahreskarte 20€ Stand von 2013 ab 2014 kostet die Jahreskarte dann 30€ Tages und Wochenkarten weiß ich nicht genau für nächstes Jahr.
 
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