Huchen -  Kapitaler Huchen - Neuer FHP Spitzenreiter 2013

Toller Fisch, auch wenn ich absoluter Gegner von Präparationen bin.

Wenn man sich unbedingt was an die Wand hängen will, gibt es genügend Alternativen, zB. Replikas. Das Ganze hat 2 Vorteile - der Fisch kann einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden -> Nahrung
 
Ich will hier die Sache mit dem Gaff und der Präparation gar nicht bewerten (ich denke mir meinen Teil) ,ebensowenig wie die Vorfachstärke ( oder besser Schwäche ), welche für die lange Drilldauer sicherlich verantwortlich war. Mich würde eher die rechtliche Situation in Deutschland interessieren, da man einen "vernüftigen Grund" für das töten eines Tieres benötigt. Also, gilt es nach deutschem Recht als vernüftig einen Fisch zu töten um sich seine konservierte Leiche in die Hütte zu hängen? " Entnahme aus Hegegründen" scheidet beim Huchen ja wohl aus.
In Östereich scheint es ja kein Problem zu sein,aber wie ist es in Deutschland?:confused:
 
Ich will hier die Sache mit dem Gaff und der Präparation gar nicht bewerten (ich denke mir meinen Teil) ,ebensowenig wie die Vorfachstärke ( oder besser Schwäche ), welche für die lange Drilldauer sicherlich verantwortlich war. Mich würde eher die rechtliche Situation in Deutschland interessieren, da man einen "vernüftigen Grund" für das töten eines Tieres benötigt. Also, gilt es nach deutschem Recht als vernüftig einen Fisch zu töten um sich seine konservierte Leiche in die Hütte zu hängen? " Entnahme aus Hegegründen" scheidet beim Huchen ja wohl aus.
In Östereich scheint es ja kein Problem zu sein,aber wie ist es in Deutschland?:confused:

In Österreich sind die Gesetze noch strenger. Bei der Regelung zu der Fangzeit und am Ort des Geschehens kann ich mich nicht äussern. Sind sehr individuell, viell. ist er sogar Pächter. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Nun hat er ihn auf seine Wurzel gebammelt und freut sich mit seinen Kumpels drüber. Schade um die Kreatur, wir werden es aber nicht ändern...
 
Hallo und Servus!

Erst einmal mein Petri zum klasse Fang! Jedoch möchte ich gleich hinzufügen, dass ich das genau so wie thetom444 bewerte. Wenn eine Art auf der Roten Liste steht, dann hat das seine Gründe und gerade ein Angler sollte darauf besondere Rücksicht nehmen!

Dass ein Gaff benutzt wurde, finde ich für einen Fliegenfischer schon recht ungewöhnlich und nicht gerade sportlich. (Diese "Werkzeuge" gehören eh abgeschafft!) Wenn ich hier im Salzkammergut mit einem Gaff am Wasser spazieren gehe, werde ich wahrscheinlich (zurecht) gleich beschimpft und verhaftet...... Nun gut, ich kenne die Regeln für dieses konkrete Gewässer nicht.

Dass die Fluorocarbon-Vorfachstärke 0,27mm beträgt finde ich dagegen nicht absonderlich. Hier handelt es sich um glasklare alpine Gewässer, bei denen 0,20mm schon zuviel sein können. Ich fische auf Forelle und Saibling mit 0,15mm (bei angegebenen 1,5 Kg Tragkraft) und bisher hab ich deshalb keinen Fisch verloren, trotz starker Strömung.

Auch in Österreich gibt es ein Tierschutzgesetz mit gleichlautendem Inhalt wie in Deutschland:

§ 6 TschG Österreich, Abs.1 (bitte selber googeln)

Jedoch gehört dieses Thema wohl in den endlosen C & R Thread.

Wie gesagt, finde ich es sehr schade, dass der stolze Fänger wegen eines Präparates den Eintrag des Huchens in der Roten Liste Kärntens ignoriert hat.

Gruß!
 
Petri Heil zum Ausnahme Fisch ! Mit was für einer Scheinheiligkeit hier zum teil geschrieben wird,ist kaum zu ertragen! Neid lässt Grüssen!
 
Zurück
Oben