DickerKarpfen

Der der den Boilie Isst
Hallo, ich werde am Wochenende mein Glück mal auf Hecht probieren.
Ich wollte frage, ob man mit 2 Ruten pro Person schleppen darf, da ich bei Youtube immer Videos gesehen habe wo eine Person mit 2 Ruten Schleppt.
Ich wohne in Brandenburg und ich kenne es ,dass man mit nur einer Spinnrute angeln darf und schleppen mit Kunstköder ist ja eig. Spinnfischen.
Oder?
 
Hi,

das sollte in Deiner Angelerlaubniskarte stehen. Meist ist es so, dass pro Person auch nur mit einer Schlepprute gefischt werden darf!

regards
Peter
 
Meist ist es so, dass pro Person auch nur mit einer Schlepprute gefischt werden darf!

Da gilt wiederum , daß es bundeslandsabhängig ist, in dem man der Anglerei nachgehen will.

In Bayern dürfte man auch mit zwei Ruten pro Angler Schleppfischen gehen.

Steht aber auch meist auf der Karte des Gewässers drauf, wenn es heißt nach dem jeweiligen Bundeslandsgesetz, dann eben dieses raussuchen und durchlesen.

Wie es deshalb rein rechtlich in Brandenburg aussieht, kann ich nicht sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also so richtig klar steht es in der Brandenburger Fischereiordnung nicht drin, ich würde aber denken das die Schleppangeln ganz normal als Spinnangel zählt da der Köder ständig bewegt wird.
Beachte auf alle Fälle das Verbot des Schleppens bei Fahrzeugen unter Motor oder Segel.
 
Hallo, hier ein Auszug aus der Gewässerordnung des Landes Brandenburg:

"3. Angelgeräte
3.1. Anzahl der Angelgeräte

Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfangs unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen (§ 7 Abs. 3 BbgFischO). Unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden. Die Verwendung von Geräten, die den Anhieb selbsttätig setzen, ist verboten. Inhabern von Jugendfischereischeinen sowie Personen, die Fischereiabgabe entrichtet haben, aber nicht im Besitz eines Fischereischeines sind, ist nur der
Gebrauch von zwei Friedfischangeln gem. Pkt. 3.2.1 oder einer Flugangel gem. Pkt. 3.2.3.1 gestattet."

"3.2.2.2. Spinnangel

Sie besteht aus einer Rute mit Rolle und künstlichem oder totem natürlichen Wirbeltierköder, bei der der Köder durch den Angler ständig bewegt wird. An einer Spinnangel dürfen bis zu drei künstliche Köder verwendet werden. Bei Verwendung eines natürlichen Köders ist die Montage weiterer Köder, gleich welcher Art, unzulässig. Ein Spinnköder darf höchstens drei Haken (Einfach-, Doppel-, Drillingshaken) aufweisen. Ungeachtet der Anzahl der Köder und der Anordnung der Haken ist die Verwendung von mehr als drei Haken an einer Spinnangel nicht zulässig. Die Verwendung von Pilkern ist
gestattet, wenn diese einen beweglich aufgehängten Haken aufweisen."
 
Hallo, hier ein Auszug aus der Gewässerordnung des Landes Brandenburg:

Du hast da einen kleinen Fehler, was du zitierst ist die Gewässerordnung des DAV in Brandenburg, dieses kleine fettgedruckte Wort ist wichtig. Da könnte nämlich ein Unterschied zu "Fischereiordnung des Landes Brandenburg" bestehen, was der wirkliche Gesetzestext ist. Ich würde immer erst die gültigen Gesetzestexte zu Rate ziehen, was dann der jeweilige Fischreirechtsinhaber vorschreibt ist kann und muss ja dann jeder selber nachlesen.
 
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