Landesfischereigesetze -  Jugendfischereischein und keine Gewässererlaubniskarte

Tinka

Petrijünger
Hallo,

folgendes Szenario (in Baden-Württemberg!):

Papa, Fischereischeininhaber.
Sohn, 10 Jahre alt und Jugendfischereischeininhaber.
Beide gehen an ein Angelgewässer, um Ihrem Hobby nachzugehen.

Fall a)

Papa hat die Erlaubniskarte des Gewässerinhabers.
Sohn hat die Erlaubniskarte des Gewässerinhabers.
Ergebnis: 4 Ruten dürfen ausgelegt werden - Fall klar.

Fall b)

Papa hat KEINE Erlaubniskarte des Gewässerinhabers.
Sohn hat die Erlaubniskarte des Gewässerinhabers.
Ergebnis: 2 Ruten dürfen ausgelegt werden, der Papa darf nicht "aktiv" angeln - Fall klar.

Fall c)
Papa hat die Erlaubniskarte des Gewässeerinhabers.
Sohn hat KEINE Erlaubniskarte des Gewässerinhabers.
Ergebnis: 2 Ruten dürfen ausgelegt werden - Fall klar?

Hier meine Frage zu Fall c):

darf der Sohn dann trotzdem "aktiv" mitangeln (Selbstverständlich werden nur zwei Ruten insgesamt benutzt)?
D.h. der Papa beaufsichtigt und hantiert mit einer Rute und der Sohn beaufsichtigt und hantiert mit der zweiten Rute?

Hintergrund ist der, dass wir demnächst an ein Gewässer gehen, bei dem die Wochenkarte nicht eben billig ist - hinzu kommt, dass aus Platzgründen sowieso nur zwei Ruten am Platz verwendet werden können. Da wäre es schön, wenn wir eine Wochenkarte "sparen" könnten...
Wäre es da sogar sinnvoller, wenn der Sohn (trotz seinen 10 Jahren) KEINEN Jugendfischereischein hat? Denn ohne Jugendfischereischein braucht er ja auch keine Gewässererlaubniskarte. Dann ist er beim Papa "halt dabei" und hat ab und zu die Anweisungen vom Papa, eine Rute zu beaufsichtigen...?


Danke für Eure Infos!

Gruß Tinka
 
Ab 10 braucht er aber einen Jugendfischereischein !
Befrag dich am besten beim Fischereirechtinhaber des Gewässers !
 
Zurück
Oben