Landesfischereigesetze -  Fischereiabgabe Brandenburg?

Hoscheck

Petrijünger
Hallo Leute,

Ich hab da mal ein Problem. Ich wohne in Niedersachsen habe hier den normalen (lebenslang gültigen) Fischereischein und möchte in Brandenburg im Urlaub (Havel) angeln.

Brauch ich nun dort zu der Gewässerangelkarte noch die Fischereiabgabe für das Land Brandenburg?

Gruss Hoscheck
 
Ich wohne in Niedersachsen habe hier den normalen (lebenslang gültigen) Fischereischein und möchte in Brandenburg im Urlaub (Havel) angeln.

Brauch ich nun dort zu der Gewässerangelkarte noch die Fischereiabgabe für das Land Brandenburg?


In Brandenburg, Berlin und weiteren Bundesländern wird der gültige Fischereischein anderer Bundesländer anerkannt. Es genügt also, wenn Du beim Erwerb der Angelkarte für das entsprechende Gewässer, Deinen gültigen Fischereischein aus Niedersachsen vorlegst. Es ist nicht erforderlich, eine Fischereiabgabe für BB zu entrichten, wenn Du diese bereits in NDS bezahlt hast.

Na dann, Petri Heil !
 
Hallo,
Danke für deine Antwort. Aber soweit ich weiß gibt es in Niedersachsen keine Fischereiabgabe. Ich hab bloss den Fischereischein.Also kann ich auch nicht beweisen ob oder das ich eine Fischereiabgabe bezahlt habe.

Gruss
 
Aber soweit ich weiß gibt es in Niedersachsen keine Fischereiabgabe. Ich hab bloss den Fischereischein.Also kann ich auch nicht beweisen ob oder das ich eine Fischereiabgabe bezahlt habe.

Wenn Dein Hauptwohnsitz in NDS ist, Du einen gültigen Fischereischein aus NDS hast, musst Du weder in BB noch in Berlin die Fischereiabgabe leisten. Es ist dann auch kein gesonderter Nachweis über die Fischereiabgabe erforderlich.
Ist die Aussage vom DAV Landesverband, mit dem ich sicherheitshalber gerade telefoniert habe.
 
Hallo,
tja das sind sie wieder meine Probleme, denn ich hab auch telefoniert und zwar mit der unteren Fischereibehörde Potsdam und die Dame dort sagte mir ich brauche die Fischereiabgabe! und nun?

Gruss Hoscheck
 
Tja, da haben wir das Problem - zwei Stellen, die es wissen sollten und zwei unterschiedliche Aussagen. Da bin ich jetzt auch etwas sprachlos. Ich hätte mich auf die Aussage des Landesverbandes verlassen.

Habe gerade mit einem Fischereiaufseher aus BB und weiteren Einrichtungen gesprochen. Es gibt wohl eine Neuregelung (von Mitte April), wonach Angler mit einem ausländischen Fischereischein und Angler aus Bundesländern in denen keine Fischereiabgabe geleistet werden muss, verpflichtet sind, in BB die Fischereiabgabe zu entrichten, wenn sie hier angeln möchten. Dies Abgabe kostet 12 Euro im Jahr.
Also ich würde mir dann lieber die 12 Euronen ans Bein binden, bevor es Stress gibt.
 
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@Hoscheck: bist du DAV-Mitglied ? In dem Fall wäre die Aussage des DAV-Landesverbands richtig,da man dann ja relativ einfach den Brandenburger Gewässerfond zukaufen kann und somit die Angelberechtigung hat (sind glaub ich irgendwas um die 5 Euro).

Wenn nicht dürfte meiner Meinung nach das hier aus dem Landesfischereigesetz BB greifen:
§ 13
Angelkarte
(1) Angelkarten (Fischereierlaubnisverträge) können höchstens auf die Dauer von
einem Kalenderjahr sowie nur bei nachgewiesener Entrichtung der Fischereiabgaben
nach § 22 Abs. 2 ausgegeben werden.

Nachtrag: und da in Niedersachsen keine Abgabe gezahlt werden muss, wird sie dann hier quasi nachgelöst (sind 12 Euro für ein Jahr). So würde ich das interpretieren.
 
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