Naturschutz -  Angeln im Naturschutzgebiet?

d@vid

Petrijünger
Nabend,

ich war am Sonntag mit dem kurzen unserer Bekannten spazieren wir sind um den halben Ort gelaufen und mussten feststellen, dass es bei uns in der ecke ettliche Seen gibt. Sogar einen Relativ großen der uns noch nie wirklich aufgefallen ist. Dieser liegt in einem Naturschutzgebiet, an dem Schild welches das Naturschutzgebiet ausweist hing noch ein extra Schild auf dem unter Anderem auch folgendes Stand:
"Das entnehmen und aussetzen von Tieren und Pflanzen ist im Naturschutzgebiet Verboten!"

Wir sind dann mal aus Neugierde eine runde um den See auf dem Damm gelaufen. Am Ablauf gibt es einen kleinen Steg von dem man in den relativ Flachen See schauen kann. Von da aus haben wir weiterhinten mitten im Naturschutzgebiet 2 Autos stehen sehen. Also nachdem wir um den See laufen wollten gings nach kurzen Beobachtungen weiter in richtung Autos.
Als wir an den autos angekommen sind saßen da 3 Angler am See. :confused:

Da kam ich ins Grübeln vorne steht man darf nichts entnehmen und aussetzen aber es wird geangelt?!

Jetzt meine Frage, nachdem ich nichts gefunden habe:

Achja, ich komme aus Bayern ;)

Ist es erlaubt im Naturschutzgebiet zu Angeln?!

Was ich aufjedenfall falsch fand war, dass die Angler mit dem Auto ca 600m in das Naturschutzgebiet gefahren waren.

Was sagt ihr dazu? Ich bin über jede Meinung Dankbar :)


Gruß Sven
 
Nabend,

wenn ich den Namen des Sees Wüsste ;) Ich werd Morgen nach der Arbeit mit dem Fahrrad nochmal an den See fahren. Vielleicht finde ich was ;) Ich mach dann auch mal ein paar Bilder für euch :) Der See liegt bei 97353 Wiesentheid in einer Radfahrkarte wird er als "Großer See" benannt. In Google findest du ihn z. B. nicht benannt.

Im Anhang findet ihr ein Bild ;)

Sven
 

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Also...."mein" Lieblingssee (BaWü) ist ringsum auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen, was das Angeln wohl nicht grundsätzlich ausschließt und das Entnahmeverbot wird sich in diesem Fall auch nicht auf die Angelei beziehen.
Dass man keine sonstigen Tiere entnimmt oder aussetzt sollte eine Selbstverständlichkeit sein und auf das Entnahmeverbot für Pflanzen wird besonders nochmals hingewiesen.
 
Ich angle überwiegend in einem Naturschutzgebiet, dort ist per Schild die Einfahrt für "normal" Sterbliche verboten, mit Erlaubnisskarte darf man allerdings reinfahren. Zum einen erspart mir das im Sommer die lästigen Badegäste zum anderen sind die Plätze heiß umkämpft. Dort darf nur auf ca. 1km ganzjährig und nochmal die selbe Strecke ab Mitte Juni befischt werden. Der Rest sind altwässer und die sind Tabu.

Ich denke mal das sich das Verbot bei dir eher auf die üblichen Wald und Wiesenbewohner bezieht, wenn du die Erlaubniss zum beangeln des Sees hast geht das normal nur dich und den Besitzer oder Pächter etwas an.
Am besten informierst du dich in Feuerbach oder Wiesendheit bei der Gemeinde die sollten den Namen und eventuellen Pächter wissen und vielleicht sogar so man Karten beziehen kann. Am einfachsten ist immer noch einen netten Plausch mit den Angelkollegen zu halten die schon da sitzen die sollten sogar eine Karte haben auf der alles drauf steht ;)
 
Da kam ich ins Grübeln vorne steht man darf nichts entnehmen und aussetzen aber es wird geangelt?!

Was erlaubt und was verboten ist, regelt die Schutzgebietsverordnung. Jedes NSG hat so eine Verordnung. Finde den Namen des Schutzgebietes heraus und suche im Netz nach der Verordnung. Darin wirst Du wahrscheinlich unter "zulässige Handlungen" finden, dass das Angeln (ggf. mit Einschränkungen) gestattet ist.

Viele Grüße

Lars
 
Interessant... Ich bin immer davon ausgegangen, dass Angler in einem Naturschutzgebiet erst recht nichts zu suchen haben. Denn zumindest bei uns in Bayern hat man das Gefühl, dass Angler nur geduldet werden.

Zu unserer Seenplatte habe ich folgende Infos gefunden, in denen nicht explizit das Angeln verboten ist, aber alleine der folgende Satz sagt mir, dass ich dort Ärger kriegen würde:

Zweck der Schutzzonen ist es, einen ungestörten Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und zu erhalten.



Natur- und Landschaftsschutz
An allen Seen wurden Teile der Wasserflächen und Uferzonen als Schutzzonen vorgesehen.
Zweck der Schutzzonen ist es, einen ungestörten Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und zu erhalten.
  • Altmühlsee:
Im Bereich des Altmühlsees ist als Vogelbrutstätte eine Flachwasser- und Inselzone mit
2 Schutzzonen bereits ausgewiesen und durch Bojen gekennzeichnet.

Schutzzone I:


Verboten ist das Befahren der Wasserflächen mit Wasserfahrzeugen oder Schwimmkörpern aller Art, sowie zu schwimmen und zu baden.




Schutzzone II:


Verboten ist das Befahren mit Segel- und Motorbooten und das Surfen; die Benutzung von Ruderbooten ist erlaubt.

  • Kleiner Brombachsee:
Am Südufer der Brombachvorsperre wurde im Bereich einer Halbinsel und Flachwasserzone ein Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es ist verboten, die zum Naturschutzgebiet gehörende Flachwasserzone mit Wasserfahrzeugen oder Schwimmkörpern aller Art zu befahren, sowie zu schwimmen oder zu baden. Die Schutzzone ist durch Bojen gekennzeichnet.
  • Großer Brombachsee:
Im Bereich des Großen Brombachsees sind mehrere Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die Grenzen der Schutzgebiete sind an Land durch Schilder und auf der Wasserfläche durch Bojen gekennzeichnet. Es ist verboten, die zu den Naturschutzgebieten gehörenden Flachwasserzonen mit Wasserfahrzeugen oder Schwimmkörpern aller Art zu befahren, sowie dort zu schwimmen und zu baden.
  • Igelsbachsperre:
Im Bereich der Stauwurzel der Igelsbachvorsperre wurde der durch die Straße Absberg-Hagsbronn von der Vorsperre abgetrennte Feuchtbiotopkomplex mit der dazugehörenden Freiwasserfläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Es ist verboten, die zum Naturschutzgebiet gehörende Freiwasserzone mit Wasserfahrzeugen oder Schwimmkörpern aller Art zu befahren, sowie zu schwimmen oder zu baden.
 
Hallo, schau einfach ob du Gewässerkarten bekommst. Bzw warum hast du nicht die Kollegen angesprochen die da geangelt haben und gefragt wo man die Berechtigung bekommt.

Beachten muss man halt nur, das in Naturschutzgebieten meist ein Wegegebot besteht, man kann also nicht einfach durch Gebüsch die 5m bis zum Ufer trampeln.
Und eben Einschränkungen wie Vogelschutzzonen. Aber das Fischereirecht scheint davon teils unberührt zu sein (evtl alte Erbrechte an die die Behörden nicht so leicht ran kommen), anderswo kann natürlich der ganze See gesperrt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nabend,

mir geht es nicht darum für den See eine Karte oder Sonstiges zu bekommen mich interessiert eben nur der Sachverhalt wie das beim Angeln in Naturschutzgebieten ist. Da ich auch schon mehrmals auf Tageskarten und Co gesehen habe das bei bestimmten Naturschutzgebieten geangelt werden darf und bei anderen nicht ?!

Jetzt war ich vorhin mit dem Rad unterwegs zum See da ist mir doch glatt das Rad kaputt gegangen -.- bilder reich ich euch nach sobald ich wieder an dem See war.

Wie das Naturschutzgebiet heist finde ich nicht ich hab schon beim Bundesamt für Umweltschutz und co geschaut aber nichts gefunden...


Mfg Sven
 
http://www.ropf.bayern.de/leistungen/umwelt/info/naturschutzgebiete/
schon gefunden gehabt?
Ich wüsste auch nicht, das es generelle Gebote gibt was Gewässer angeht. Genauso wie Baden und befahren nur verboten sind, wenn es der Schutzzweck erfordert, aber es gibt genausogut auch Seen in NSG wo es erlaubt ist.
Kann ja sein das der Wald um den See so besonders schützenswert ist, dann spricht ja nicht gegen eine Gewässerbewirtschaftung.
 
Muss ein sehr neues Naturschutzgebiet sein, da es in der amtl. Karte noch nicht eingezeichnet ist.
Das nächstgelegene Naturschutzgebiet ist NSG-00498.01 Sande am Tannenbusch bei Kleinlangheim.
Könnte auch Landschaftsschutzgebiet sein.
 
Nabend,

mir geht es nicht darum für den See eine Karte oder Sonstiges zu bekommen mich interessiert eben nur der Sachverhalt wie das beim Angeln in Naturschutzgebieten ist. Da ich auch schon mehrmals auf Tageskarten und Co gesehen habe das bei bestimmten Naturschutzgebieten geangelt werden darf und bei anderen nicht ?!

Es gibt Verordnungen die das Regeln, ich kenne viele NSGs wo das Angeln genauso erlaubt ist wie die Jagd. Natürlich kann das auch komplett verboten sein, aber Angler sind wie Jäger nicht wirklich Naturzerstörer, eher "Bestandsregulierer". Dabei dürfen Angler nicht selten sogar Bereiche betreten, die für alle ohne Erlaubnis- und Fischereischein tabu sind. Bei Jägern sieht's dann genauso aus.

Ich wundere mich allerdings selber manchmal, dass nicht wenige Angler Naturschutzgebiete, vielleicht sogar aus Unwissenheit, komplett meiden.
 
Das Thema finde ich nach wie vor interessant.
Aber ich bin ehrlich gesagt nicht schlauer als vorher.
Habe sogar beim Zweckverband unserer Seen angerufen. Dort konnte man es mir auch nicht wirklich 100%ig fragen.

Habt ihr sonst noch eine Idee wo man nachfragen kann?
 
Ja und nein, kommt immer auf das Schutzgebiet an.
Naturschutzgebiet Mündung Tiroler Ache: Hier darf z. B im Chiemsee nicht gefischt werden, aber in der Tiroler Ache (bis auf ein Teil im Mündungsgebiet), der Weißache, dem Sossauer Kanal und dem Rotgraben die durch das Gebiet fließen.
Oder Naturschutzgebiet Eggstätter Seenplatte, hier dürfen die Gewässer auch befischt werden, z. B. Langbürgener See, Hartsee od. Pelhamer See, welche vollständig im Naturschutzgebiet liegen.

Falls Einer wissen möchte wo in Bayeern Naturschutzgebiete sind:
http://www.geodienste.bfn.de/schutz...6?centerY=5519373.154?scale=100000?layers=524
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob das Angeln im Naturschutzgebiet erlaubt ist.

Antwort steht doch über deiner Frage (deswegen auch die Nachfrage von mir, dachte es geht um was spezielles): kommt aufs Schutzgebiet an, verallgemeinern kann man nicht. Bleibt einem also nichts anderes übrig als sich über jedes einzelne Gewässer zu informieren.
 
Dann versuche ich es nochmal schriftlich bei der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis würde vor allem den großen Brombachsee atraktiv machen. Außerhalb der Naturschutzgebiete sind nur Strände und Badegäste oder Angelverbot. lol
 
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