Guten Morgen!
Um zum Eröffnungsbeitrag zurück zu kehren: die Ansichten gehen zwar auseinander, aber m. E. hat sich der FA nicht korrekt verhalten. Gegen ein freundliches Gespräch zwischen Angler u. FA ist nichts zu sagen, aber der korrekte Weg wäre gewesen, sich zunächst auszuweisen, die Kontrolle durch zu führen und dann, wenn alles in Ordnung war, noch ein Pläuschchen zu machen. Ebenso unkorrekt hat der Verein gehandelt. Der Gewässereigner oder Pächter kann (auch in Bayern) zum Schutz bestimmter Fischarten sowohl nach unten wie nach oben ein Maß setzen, das dann einzuhalten ist. Ein Maß nach oben, um laichfähige Elterntiere zu schützen, sollte, da es sich nicht mit der Entnahmepflicht verträgt, vorher durch den Verein mit entsprechender Begründung beantragt werden. Und ist es genehmigt, m u ß es auf den Erlaubnisscheinen vermerkt werden. Notfalls, wenn man die alten Scheine nicht alle wegschmeißen will, handschriftlich mit Vereinsstempel. Ist das nicht der Fall, kann der Angler sich auf die Entnahmepflicht berufen und der FA kann keine Maßnahme gegen den Angler einleiten. Soweit müßte der FA aber über seine Kompetenzen Bescheid wissen. Wie gesagt, meiner Meinung nach verhielten sich sowohl Verein wie auch FA unkorrekt, um nicht zu sagen: falsch!!!
Gruß
Eberhard