DAFV - Änderung der Gewässerordnung Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

FM Henry

Super-Profi-Petrijünger
Ich habe dazu mal ne Frage: Ich habe meinen Hauptwohnsitz in BRB und studiere in SA. Da bietet sich ja die Elbe an (Strecke ist DAV). So wie ich das lese, gilt damit mein Fischereischein in SA wie ein dort erworbener, ja?
Und muss ich in SA nochmal eine Fischereiabgabe leisten?
 
Und muss ich in SA nochmal eine Fischereiabgabe leisten?

Nein muß Du nicht. Es reicht Dein brandenburgischer Fischereischein und die DAV-Marke für Sachsen-Anhalt. Vorraussetzung ist, daß Dein brandenburgischer Fischereischein gültig ist. Und das ist er nur, wenn Du für Brandenburg die Fischereiabgabe geleistet hast. Solltest Du keine DAV-Marke für Sachsen-Anhalt haben, mußt Du Dir einen separaten Fischereierlaubnisschein für die jeweiligen Gewässer in Sachsen-Anhalt kaufen.

Ich kann auch mit meinem niedersächsischen Fischereischein in Sachsen-Anhalt angeln gehen. Extra eine Fischereiabgabe für Sachsen-Anhalt brauche ich auch nicht leisten. Es reicht ein gültiger Fischereischein und die DAV-Marke für Sachsen-Anhalt. DAV-Mitglieder in einem Verein in Sachsen-Anhalt erhalten zusätzlich noch einen gelben Fischereierlaubnisschein.
 
Zurück
Oben