@Fuerstenwalder:
Das Gefahr im Verzug nicht auf bloßen Verdacht angewandet werden darf findet man so per Definition auf Juraseiten im Netz. Dies soll wohl verhindern das dies als Ausrede für Sachen benutzt wird, wo die Polizei z.B. eigentlich richterliche Beschlüsse benötigt. Das die Polizei sich da nicht immer 100% dran hält, sollte klar sein, wird auch oft genug diskutiert das Polizisten sich da gerne mal mit helfen, da gehts dann aber evtl. auch um etwas härtere Sachverhalte, wo die Grenzziehung sicher eh schwieriger ist. Ich bin mir übrigens nicht sicher ob jenseits von Staatsanwaltschaft und Polizei die Begrifflichkeit Gefahr im Verzug überhaupt zur Anwendung kommen darf, hab hierzu leider keine klaren Aussagen gefunden. Bin auch nur Rechtslaie!
Ja ich meinte die Angelpapiere, im Fischereischein ist ja Name, Adresse, Foto drin, amtliches Dokument, sehe keinen Grund da was anderes zu verlangen außer bei Kandidaten die keinen haben. Ich habs mal für Berlin nachgeschlagen, weil ich da am schnellsten alles finde:
Landesfischereigesetz Berlin §42
(2)
Wer beim Fischfang angetroffen wird, oder Fische oder Fischereigeräte bei sich führt, hat
sich auf Verlangen gegenüber den Fischereiaufsehern auszuweisen und seine Personalien anzugeben. [...]
(4)
Die Fischereiaufseher nach § 40 Abs. 3 sind befugt, Personen, die unberechtigt fischen, die auf oder an Gewässern, in denen sie nicht zur Ausübung der Fischerei berechtigt sind, mit Fanggeräten angetroffen werden, oder die sonstige Zuwiderhandlungen gegen fischereiliche Vorschriften begehen, den Fischereierlaubnisvertrag und die Fischereiausübungsberechtigung (Fischereischein) vorläufig abzunehmen und diese den Ausstellern zur weiteren Veranlassung zu übersenden.
Sobald also eine nachgewiesene Zuwiderhandlung vorliegt, können die Papiere eingezogen werden. Nach diesem Paragraphen wäre z.B. das Verdachtsweise einziehen von Papieren nicht statthaft, also nur weil das FA denkt du könntest was im Auto haben, da muss schon konkret was vorliegen.
Edit: Ich hab mal spaßenshalber noch mal für Bayern nachgelesen, da es die meiste Zeit ja um das BL ging.
Bayrisches Fischereigesetz Art. 72
(2)
Die Fischereiaufseher können bei Personen, die auf, an oder in der Nähe von Gewässern mit Fanggeräten angetroffen werden, jederzeit
1.
die Identität feststellen,
2.
die Aushändigung des Fischereischeins einschließlich des Jugendfischereischeins sowie des Erlaubnisscheins zur Prüfung verlangen,
3.
die mitgeführten Fanggeräte und die gefangenen Fische, auch soweit sie sich in Fahrzeugen befinden, sowie die Fischbehälter besichtigen.
Auch hier, Fischereipapiere vorzeigen ist Pflicht (klar), mit dem Fischereischein ist ja auch die Identität geklärt. Vorzeigen in Sachen von Fahrzeugen auch geregelt, wobei hierzu ja z.B. auch Boote zählen.
Bayrisches Fischereigesetz Art. 72
(3)
Die Fischereiaufseher können bei Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen die in Abs. 1 genannten Rechtsvorschriften zu deren Verhütung oder Unterbindung in entsprechender Anwendung des Polizeiaufgabengesetzes
1.
die Identität von Personen feststellen, eine Person von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Orts verbieten (Platzverweisung),
3.
Fische und andere Sachen sicherstellen, die unberechtigt erlangt worden sind oder bei Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften nach Abs. 1 verwendet wurden oder verwendet werden sollen.
In Bayern darf ein FA also auch auf Verdacht handeln, sehr interessant. Es kann auf Verdacht ein Platzverweis ausgesprochen werden, Fische und Angelgerät (Sachen die bei Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften verwendet wurden oder werden sollen) eingezogen werden. Interessanter Weise keine Papiere! Ob ein Auto als Sache im Sinne des Absatzes gesehen werden kann?
Nach diesem Paragraphen könnte also tatsächlich in Bayern ein FA vorbeikommen, einen verbotenen Köder den ich zufällig in meiner Box habe (einfach weil ich ihn da vergessen habe) sehen, den Verdacht äußern ich hätte Verbotenes vor, daraufhin das Angelgerät mit dem "offensichtlich" Verbotenes getan werden soll beschlagnahmen und dann mir einen Platzverweis aussprechen.
Dabei ist auch nicht wie in Berlin geregelt was mit eingezogenen Sachen zu passieren hat (In Berlin: Überstellung der Papiere an die zuständigen ausstellenden Stellen, siehe oben), kann sich der FA in Keller stellen oder was weiß ich.
Soviel zur Gesetzeslage in Bayer. Wow.