Biete -  Köderfische

wagner93

Karpfen u Schleienjäger
Hi, habe ein neues kleines, feines Gewässer gefunden in dem es von Kleinfischen nur so wimmelt.
Ich kann euch somit gerne ein paar meiner toten Köderfische anbieten :)

Es wären Rotaugen, Rotfedern und ab und an mal ne Brasse :)


Bei Interesse einfach pn, da kann man dann genaueres klären :)
 
Aus Fischseuchenrechtlichen Gründen, dürfen Köderfische nur in dem Gewässer eingestzt werden, in dem Sie gefangen wurden oder bei denen eine ständige Verbindng mit dem Fanggewässer besteht (z.B. ein See der mit einem Fluss verbunden ist).

Klar, es ist fast unmöglich das zu kontrollieren; aber ich würde nie "fremdfische" in unserem See als Köder benutzen! :nein

Zitat aus der Gewässerordung NRW (und allen anderen):
§ 7
(1) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen. Diese Einschränkung gilt nicht für Köderfische, die aus einem Gewässer stammen, das mit dem zu befischenden Gewässer in dauernder oder vorübergehender Verbindung steht.

Und zum Beitrag von Stimpy:
§ 8
(1) Die in den §§ 1 bis 3 genannten Arten dürfen als Köderfische oder Fischköder weder feilgeboten noch abgegeben werden.
Dazu zählen allerdings NICHT die von Wagner93 genannten Arten!!

Und generell darfst Du deinen Fang als Speisefisch verkaufen. Ich nehme von Freunden und Verwandten auch einen kleinen Unkostenbeitrag, der allerdings meistens nicht Geldwert ist, sonder nach dem Motto, "tausche Hecht gegen selbstgemachte Marmelade, etc"
 
Zuletzt bearbeitet:

Liste ist lang! Selbstgesammelte (Stein-)Pilze, selbsterlegtes Wild, ne Einladung zum grillen....usw., etc.
Knöpfe meinen Verwandten doch kein Geld ab! Aber ne Gegenleistung erwarte ich schon...:)

Aber generell spricht nichts dagegen Deine Fänge z.B. an ein Fischrestaurant oder so zu verkaufen... Nur musste dafür erst mal Abnehmer finden!

Aber als KöFi darfst du Sie nur verkaufen, wenn Sie im selben Gewässer genutzt werden sollen und nicht in LFischO§1-3 erwähnt sind! Also alles was ganzjährig geschützt ist oder ein Mindestmaß oder eine Schonzeit hat:

Stör
Schneider
Maifisch
Finte
Steinbeißer
Nordseeschnäpel, Wandermaräne
Koppe
Moderlieschen
Quappe
Schlammpeitzger
Schmerle
Elritze
Zwergstichling
Bitterling
Lachs
Meerforelle
Flußneunauge
Bachneunauge
Meerneunauge
Europäischer Flußkrebs
Flache Teichmuschel
Gemeine Teichmuschel
Flußperlmuschel
Kleine Teichmuschel
Bachmuschel
Malermuschel
Flußmuschel

Seeforelle
Bachforelle
Bachsaibling
Seesaibling
Regenbogenforelle
Äsche
Nase
Zander
Barbe
Hecht
Aal
Karpfen
Aland
Wels
Schleie
 
Ich möchte mal einen sehen der Fische verkauft die durch meinen Jahresbeitrag, durch Besatz in einem Gewässer finanziert werden,
der würde definitiv baden gehen...
Wer Fisch essen will, soll den Schein machen, oder in den Fischladen gehen.

MfG Micha

Käse,
wenn der Köfi gefroren ist, kann ich den in jedem Gewässer als Köder nutzen.

MfG Micha
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wenn der Köfi gefroren ist, kann ich den in jedem Gewässer als Köder nutzen.

Einfrieren tötet aber keine Keime, Parasiten,etc ab sondern konserviert diese... Aber wie schon gesagt, es ist quasi nicht Möglich das zu kontrollieren! Außer vielleicht Du verwendest nen Fisch, der in dem Gewässer gar nicht vorkommt, wie z.B. ne Grundel in nem See.

Die Vorschrift besteht nun mal... und ist für mich auch sinnvoll und nachvollziehbar. Nicht wie so manch andere!
 
Wenn ich nen Beleg von dem KöFi Kauf dabei hab, kann ich selbst mit Gründling als Köder angeln.
Die Regel besteht nunmal.

4. Fangbestimmungen
4.1. Fang und Verwendung von Köderfischen

Jeder Angler, der zur Benutzung der Raubfischangel in einem Gewässer berechtigt ist, darf in diesem Gewässer als Angelköder für seinen persönlichen Bedarf Fische, Wollhandkrabben und Amerikanische Flusskrebse fangen, hältern und verwenden. Die Bestimmungen nach 4.3, 4.3.1, 4.5.1 und 4.5.4 gelten entsprechend. Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische (§ 6 Abs. 2 BbgFischO). Fische, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder Festlegungen des LAVB einem Fangverbot unterliegen, dürfen weder gehältert noch als Köderfisch verwendet werden Köderfische sind vor dem Anködern grundsätzlich zu töten. Ausnahmen regelt die Bbg.FischO. § 6 Abs. 1 Bbg FischO.



MfG Micha
 
OK, gebe mich geschlagen! Jedenfalls in Brandenburg :)

Allerdings fehlt in der LFischO-NRW dieser Zusatz. :(
Hier dürfte man das nicht... Aber natürlich werden hier auch gefrorene Köfis in den Angelgeschäften angeboten...
Ich sags nochmal: Wer will das wie Kontrollieren???!
 
Warum kann ich mich hier nicht bei Elbeangler für den Beitrag bedanken? Ich hab hier keinen Button!

Also auf diesem Weg: Danke!
 
Die Regelung mit den Köfi´s aus fremden Gewässern ist der größte Quatsch den es gibt.Jedes Jahr werden durch Angelvereine Fische von einen in das andere Gewässer gesetzt,weil das eine Gewässer abgelassen werden muss oder was auch immer.
Ich denke nicht,das die Fische vorher untersucht werden und mit einer Unbedenklichkeitsurkunde ausgestattet werden.
 
Die Regelung mit den Köfi´s aus fremden Gewässern ist der größte Quatsch den es gibt.Jedes Jahr werden durch Angelvereine Fische von einen in das andere Gewässer gesetzt,weil das eine Gewässer abgelassen werden muss oder was auch immer.
Ich denke nicht,das die Fische vorher untersucht werden und mit einer Unbedenklichkeitsurkunde ausgestattet werden.

Von einem Fluss in ein privates Pachtgewässer, oder von Pachtgewässer zu Pachtgewässer ist ok, denn wenn hier eine Krankheit eingeschleppt wird ist es das Problem des Vereins. Anders herum, also aus einem Pachtgewässer in einem Fluss ist hingegen nicht gestattet.
Obwohl das auch Schwachsinn ist, da viele Pachtgewässer einen direkten Anschluss an einem Bach oder Fluss haben.
 
Ich möchte mal einen sehen der Fische verkauft die durch meinen Jahresbeitrag, durch Besatz in einem Gewässer finanziert werden,
der würde definitiv baden gehen...

wenn man bedenkt, dass der Angler auch eine TK gekauft hat, dann sollte es Dir Sch*egal sein, was der Angler mit den gefangenen Fischen macht.
Das ist typisch deutsches Vereinsdenken, am Besten 20€ für eine TK absahnen, aber wehe der Angler fängt einen Fisch :tocktock:
 
wenn man bedenkt, dass der Angler auch eine TK gekauft hat, dann sollte es Dir Sch*egal sein, was der Angler mit den gefangenen Fischen macht.
Das ist typisch deutsches Vereinsdenken, am Besten 20€ für eine TK absahnen, aber wehe der Angler fängt einen Fisch :tocktock:
Deinem Thread kann ich entnehmen, dass du keinerlei Ahnung davon hast wie die Verhältnisse hier sind. Der TO kommt aus Sachsen. Die meisten Gewässer sind Verbandsgewässer, also DAV, und mit einem einzigen Erlaubnisschein beangelbar.
vick.gif


Übrigens gibt es für diese Gewässer auch nur eine einzige Gewässerordnung! Und in der steht:
1. Grundsätze
1.6. ... Eine Vermarktung gefangener Fische ist verboten.

Ist nur als Info gedacht! Das bedeutet nicht dass ich die Ansichten von "Elbeangler" teile!

P.S. Eine Tageskarte kostet bei uns nur 10€!
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Aufklärung. :prost
Bei uns im Süden läuft das (leider) anders. Hier kaufst halt Deine TK für EIN Gewässer um 10 - 20€ und angelst...
Trotz allem wenn bei Euch die TK -für mehrere Gewässer- 10€ kostet, hat der Angler den Besatz indirekt trotzdem mitfinanziert. ;)
 
OK, gebe mich geschlagen! Jedenfalls in Brandenburg :)

Allerdings fehlt in der LFischO-NRW dieser Zusatz. :(
Hier dürfte man das nicht... Aber natürlich werden hier auch gefrorene Köfis in den Angelgeschäften angeboten...
Ich sags nochmal: Wer will das wie Kontrollieren???!

Da frag mal beim Finanzamt nach...wenn du nicht nachweisen kannst ,anhand Belegen ,wo das Zeug herkommt unterstellen sie dir Steuerhinterziehung...und da kennen sie kein Pardon.
Dasselbe gilt auch wenn jemand seinen Fang an Kneipen verkaufen möchte oder als Kneipe aufkauft...das ist ja auch nicht der Sinn unseres Hobbys.
 
Der Kollege wagner93 wollte hier köderfische zum Verkauf anbieten. Warum nutzen diese Gelegenheit schon wieder die "ganzschlauen" um hier irgendwelchen siebengescheiten bullshit von sich zu geben?!?

Wer kaufen will, soll kaufen!
Wer nicht kaufen will, soll ruhig sein!
 
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