Karpfen -  Neuer Ranglisten Spitzenreiter Schuppenkarpfen mit knapp 83 Pfund

Wenn man etwas schreibt oder behauptet,dann sollte man auch sicher sein das man es belegen kann! :augen

Scheint nur eine vereinsinterne oder genossenschaftsabhängige Regelung zu sein, also ein "Gesetz" des Bewirtschafters/Pächters des Gewässers, denn im saarländischen oder rheinpfälzischen Fischereigesetz ist dazu absolut nix vermerkt.

Zudem ist sie einem Bekannten von mir auch nicht geläufig, und dieser hat seit mehreren Jahrzehnten(ca 45 Jahre) mit der Fischerei in der Rheinland-Pfalz zu tun.

Also keine gesetzliche Regelung.
 
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Erstens ist Maroth in RLP und 2. weiß ich sehr genau welche Gesetze da herrschen.
War ja nu lang genug dort im Verein.
Die 5 Kiloregel ist nur Vereinsintern und hat absolut keine gesetzliche Stütze!!!

Carpman, ich muss leider feststellen das du 0 Ahnung hast von dem was du so schreibst.
 
jetzt bin ich durcheinander dürfen es vereine oder nicht ?
z.b wie hier gesagt wurde hechte ab 80cm u.s.w ?
interessiert mich schon ein wenig weil bei uns hat so ein ich nenne es mal entnahme fenster fast jeder fisch als laichfische selbst karpfen und rotfedern haben nen ganz jahresschutz wegen krautbekämpfung

Vereine dürfen Schonmaße und Schonzeiten aller Fische ohne Genehmigung der Kreisfischereibehörde verlängern, ist eigentlich in jedem Bundesland so.

Eine Streichung oder Verkürzung von Schonmaß und/oder Schonzeit ist allerdings nur über eine Antragstellung bei oben genannter Behörde und anschließender Gewässerprüfung bzw Fischbestandsüberprüfung möglich, also genehmigungspflichtig.

Solche Regelungen wie du oder wie Carpman sie beschrieben haben gibt es nur intern, wenn Vereine, Kameradschaften oder Pächter solche "Gesetze" aufstellen/erlassen.

Bei Fischen, die nachweislich Ablaichen und so zur Bestanderhaltung beitragen, ist es gut über ein Entnahmefenster/Küchenfenster nachzudenken oder als Hegemaßnahme zu empfehlen, allerdings sollte man es nicht übertreiben.
 
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Vereine dürfen Schonmaße und Schonzeiten aller Fische ohne Genehmigung der Kreisfischereibehörde verlängern

allerdings auch nicht ohne vernünftigen Grund.

Wenn z.B. die Schonzeit oder das Schonmass vom Hecht verlängert wird,und es erscheint so als ob damit das pure C&R gefördert werden soll kann die untere Naturschutzbehörde das ganze schnell wiederrufen. (Hessen)
 
allerdings auch nicht ohne vernünftigen Grund.

Wenn z.B. die Schonzeit oder das Schonmass vom Hecht verlängert wird,und es erscheint so als ob damit das pure C&R gefördert werden soll kann die untere Naturschutzbehörde das ganze schnell wiederrufen. (Hessen)

In Bayern sind sie damit sehr kulant.

Mir ist bisher kein Fall bekannt, in dem die staatlichen Fischereibehörden bei solchen Gesetzesänderungen eingegriffen hätten, zumal wo kein Kläger, da auch kein Richter, zumal ich von reinem C&R sowieso nichts halte.

Auch gabs bisher keine Probleme mit der Einführung von Entnahmefenster/Küchenfenstern

Schonzeiten beim Hecht habe ich schon utopische gesehen, zB vom 01.01. bis 31.08. oder 30.09., das ist Schwachsinn.
Schonmasse beim Hecht von 55 oder 60cm finde ich je nach Gewässer vertretbar, höhere hingegen geradezu lächerlich.

Solange es sich um Fischarten handelt, die sich nachweislich im Gewässer ohne menschliches Zutun fortpflanzen ist dies ok und findet meine volle Unterstützung, bei Fischen/Fischarten die sich nachweislich nicht selbstständig fortpflanzen und zudem Neozoen sind, zwar einstweilen als eingebürgert gelten, fehlt mir hierzu jedoch jegliches Verständnis.
 
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Zitat Jack the Knive:

Schonzeiten beim Hecht habe ich schon utopische gesehen, zB vom 01.01. bis 31.08. oder 30.09., das ist Schwachsinn.



Es ist nicht immer Schwachsinn. Es kann auch gewässerökologische Gründe haben, dass man die Raubfischentnahme einschränkt. Als Beispiel möchte ich die Seen des fränkischen Seenlandes (Ausnahme großer Brombachsee) nennen. Hier haben Hecht und Zander eine Schonzeit bie einschl. 31.7. Diese Gewässer sind auf Grund des Nährstoffeintrags durch die Landwirtschaft eutroph. Die eingeschränkte Raubfischentnahme soll der Verbesserung der Gewässergüte dienen. Hier steckt also nicht Schwachsinn , sondern ein Plan dahinter. Ob eine solche Maßnahme tatsächlich zu positiven Auswirkungen führt steht natürlich auf einem anderen Blatt. Denn oftmals gilt: gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.
Und klar,dass ist völlig OT.
 
Zitat Jack the Knive:

Schonzeiten beim Hecht habe ich schon utopische gesehen, zB vom 01.01. bis 31.08. oder 30.09., das ist Schwachsinn.



Es ist nicht immer Schwachsinn. Es kann auch gewässerökologische Gründe haben, dass man die Raubfischentnahme einschränkt. Als Beispiel möchte ich die Seen des fränkischen Seenlandes (Ausnahme großer Brombachsee) nennen. Hier haben Hecht und Zander eine Schonzeit bie einschl. 31.7. Diese Gewässer sind auf Grund des Nährstoffeintrags durch die Landwirtschaft eutroph. Die eingeschränkte Raubfischentnahme soll der Verbesserung der Gewässergüte dienen. Hier steckt also nicht Schwachsinn , sondern ein Plan dahinter. Ob eine solche Maßnahme tatsächlich zu positiven Auswirkungen führt steht natürlich auf einem anderen Blatt. Denn oftmals gilt: gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.
Und klar,dass ist völlig OT.

An den Gewässern die ich meine ist es reiner Schwachsinn!

Dort wurden vereinsinterne Gesetze von irgendwelchen sesselfurzenden Vorstandsmumien erlassen, die vom Fischen und den Gewässern soviel Ahnung haben, wie ich vom Fliegen eines Airbus 380!


An solchen Gewässern, wie du sie beschreibst würden gezielte Hegefischen oder Netzfischen wesentlich mehr bringen, um den Weißfischbestand einzudämmen.
Die verlängerte Schonzeit bringt meiner Meinung nach dort auch nicht wirklich viel, aber genug OT jetzt!

Mir kommt es manchmal so vor, als wenn Vereine so rechnen, daß ihnen die verlängerte Schonzeit gerade bei Hecht und Zander was bringen würde, meist in finanzieller Hinsicht.
Vielleicht denken sie, sie würden sich den Besatz sparen oder so, keine Ahnung.
 
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