Jack the Knife
Schnitzeltechniker/Rebell
Wenn man etwas schreibt oder behauptet,dann sollte man auch sicher sein das man es belegen kann!
Scheint nur eine vereinsinterne oder genossenschaftsabhängige Regelung zu sein, also ein "Gesetz" des Bewirtschafters/Pächters des Gewässers, denn im saarländischen oder rheinpfälzischen Fischereigesetz ist dazu absolut nix vermerkt.
Zudem ist sie einem Bekannten von mir auch nicht geläufig, und dieser hat seit mehreren Jahrzehnten(ca 45 Jahre) mit der Fischerei in der Rheinland-Pfalz zu tun.
Also keine gesetzliche Regelung.
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