Allgemein -  Angelgewässer an NABU

BIG OMA

Maisbademeisterin
wieder sind gute angelgewässer an nabu übergeben worden :wein

war eben auf der seite lav-bdg.de --> wichtige änderungen
und mußte feststellen das wir wieder gewässer verloren haben.
darunter auch gute besatzgewässer, bin gespannt wie lang es dauert
bis einige total versanden bzw. zugewuchert sind.
ich könnte platzen über so viel dummheit der grünen ........
das was sie schützen wollen zerstören sie :wut
 
Ja, das ist in der Tat schade.

"Was hat sich konkret insbesondere für Angler geändert?

1. Personen, die den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben, benötigen bei der Ausübung der Angelfischerei keinen Fischereischein mehr. Dies gilt für alle Gewässer des Landes, auch für Angelteiche."

Das wird geschrieben. Wenn man das schon liest, kommen einem die Tränen. Das ist wirklich traurig.
 
Ja, das ist in der Tat schade.

"Was hat sich konkret insbesondere für Angler geändert?

1. Personen, die den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben, benötigen bei der Ausübung der Angelfischerei keinen Fischereischein mehr. Dies gilt für alle Gewässer des Landes, auch für Angelteiche."

Das wird geschrieben. Wenn man das schon liest, kommen einem die Tränen. Das ist wirklich traurig.

Was ist denn daran nun so traurig?Es gibt viele Länder wo man keinen Fischerreischein machen muss um Angeln zu gehen!In Norwegen braucht man nicht mal eine Angelkarte kaufen um an der Küste zu angeln,alles kostenlos.Hier in Mecklenburg braucht man auch keinen Fischerreischein mehr als Urlauber,man benögtigt nur einen Touristenschein und die Angelkarte für das jeweilige Gewässer.
 
"Was hat sich konkret insbesondere für Angler geändert?

1. Personen, die den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben, benötigen bei der Ausübung der Angelfischerei keinen Fischereischein mehr. Dies gilt für alle Gewässer des Landes, auch für Angelteiche."

Das wird geschrieben. Wenn man das schon liest, kommen einem die Tränen. Das ist wirklich traurig.


ist doch schon seit ein paar Jahren so. :)


Gruß Jörg
 
Ist es das?
Dann bin ich zu meinem Teil wohl schlecht informiert.
Gut zu wissen...ich dachte das wäre neu. Na wenn das schon seit einer ganzen Weile so läuft, dann hat sich nicht viel geändert.
 
Stimmt, hast du. Grannie hat etwas anderes gemeint, was aber ebenfalls auf der gleichen Webseite stand. Darauf wurde reagiert.
Das was du meinst.. Ich kann es nicht ändern und deswegen ist es mir keinen Kommentar wert.
Der eine hetzt kleine Kinder auf, der andere läßt Tiere frei, die hier nicht hergehören, der Dritte okkupiert Teiche. So ist das eben. Vielleicht darf man ja trotzdem dran angeln. Weiß da wer etwas drüber?
 
Schade,

das waren ein paar schöne Hecht-Schlei Seen.
War gerne dort da man eigentlich immer allein war.

@ Fürstenwalder:
ich kenne kein Gewässer vom Nabu wo man angeln darf, leider kenne ich auch zuviele solcher Seen in Sachsen, Sachsen Anhalt und Brandenburg:wein
 
Zuletzt bearbeitet:
ja leider nichts mehr mit hechten............

war ja auch eher als hinweis gemeint ........
weil bestimmt so einige gern dort geangelt haben ........

wollte selber schon nach prenzlau und mir ne karte für den warnitz see
holen, aber das kann ich mir nun sparen
 
..hi...an alle hier.

..Soviel ich weiß steht im deutschen Fischereigesetz, daß Gewässer ab einer Größe von 2 ha fischereirechtlich bewirtschaftet werden müssen!!!
Das ist geltendes Gesetz....an das sich jeder zu halten hat...auch der NABU. Wenn ich als Privatperson einen Weiher oder See besitze, der mindestens 2 ha groß ist, dann muß dieser laut Gesetz bewirtschaftet werden, sei es durch einen Fischer oder wenn es diesen nicht gibt durch den DAV. So sieht es der Gesetzestext vor......Und da wird sich auch der NABU nicht drüber stellen können.
 
..hi...an alle hier.
..Soviel ich weiß steht im deutschen Fischereigesetz, daß Gewässer ab einer Größe von 2 ha fischereirechtlich bewirtschaftet werden müssen!!!
Das ist geltendes Gesetz....an das sich jeder zu halten hat...auch der NABU. Wenn ich als Privatperson einen Weiher oder See besitze, der mindestens 2 ha groß ist, dann muß dieser laut Gesetz bewirtschaftet werden, sei es durch einen Fischer oder wenn es diesen nicht gibt durch den DAV. So sieht es der Gesetzestext vor......Und da wird sich auch der NABU nicht drüber stellen können.
Es gibt kein deutsches Fischereigesetz, den DAV gibt es auch nicht mehr. Und jeder Eigentümer kann das Angeln verbieten, auch der NABU. Mir scheint, du weißt nicht wirklich viel. Macht aber nix, niemand weiß alles. Willkommen im Forum.
 
Hallo !
Da muß man Fuerstenwalder recht geben , es gibt kein einheitliches Fischereigesetz in Deutschland . Hier kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen und hat eigene Gesetze . Und der DAV heißt nun DAFV und zur Bewirtschaftung eines Privatsees haben sie nichts zu sagen . Dies erfolgt nur über die Landesverbände bzw über Vereine und die auch nur wenn ich den See an diese verpachte , genau das gleiche gilt dann auch für einen Fischer . Und wenn der See einer Privatperson gehört kann dieser auch das Angeln verbieten oder genehmigen . Er entscheidet dann auch darüber ob es ein Nachtangelverbot gibt oder nicht , und dies gilt auch für den NABU . Obwohl dieser Verein das Angeln lieber ganz verbieten würde .

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Fürstenwalder
Mir scheint, du weißt nicht wirklich viel. ........ scheinbar warst du uff ner Akademie..

..einfach mal Tante Google fragen...Zeigt sofort etliche Seiten für´s Fischereigesetz.
Wozu hast du dann nen Fischereischein gemacht? (ich gehe mal davon aus, daß du einen besitzt). Wenn es kein Gesetz dazu gibt, wie du sagst, dann brauchst du den nicht.....brauchst dich an keine Schonzeiten, Fangzahlen oder Mindestmaße halten. Dann kannst du doch machen was du willst.
Fischwilderei wird mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft. Um jemanden rechtskräftig verurteilen zu können, muß es ein Gesetz geben (DA REICHT KEINE VERORDNUNG AUS !!!). Und dieses Gesetz muß einen Handlungsraum haben!

Den DAV gibt es leider nicht mehr...da habt Ihr ja auch recht....Ich besitze aber meinen DAV Ausweis noch...Ich bin nicht glücklich über den Zusammenschluss.............aber egal.
 
@ Fürstenwalder
Mir scheint, du weißt nicht wirklich viel. ........ scheinbar warst du uff ner Akademie..

..einfach mal Tante Google fragen...Zeigt sofort etliche Seiten für´s Fischereigesetz.
Wozu hast du dann nen Fischereischein gemacht? (ich gehe mal davon aus, daß du einen besitzt). Wenn es kein Gesetz dazu gibt, wie du sagst, dann brauchst du den nicht.....brauchst dich an keine Schonzeiten, Fangzahlen oder Mindestmaße halten. Dann kannst du doch machen was du willst.
Fischwilderei wird mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft. Um jemanden rechtskräftig verurteilen zu können, muß es ein Gesetz geben (DA REICHT KEINE VERORDNUNG AUS !!!). Und dieses Gesetz muß einen Handlungsraum haben!

Den DAV gibt es leider nicht mehr...da habt Ihr ja auch recht....Ich besitze aber meinen DAV Ausweis noch...Ich bin nicht glücklich über den Zusammenschluss.............aber egal.

Hallo !
Wie ich schon oben geschrieben hab , gibt es kein einheitliches deutsches Fischreigesetz . Jedes Bundesland hat seine eigene Gesetze.
Das beste Beispiel kann man sehen wenn man die Hechtschonzeit in Berlin und in Brandenburg miteinander vergleicht .
Wenn ich aus Berlin beispielsweise ein Angelurlaub in Bayern machen möchte , muß ich mich vorher informieren an welche Gesetze ich mich dort halten muß da auch Bayern andere Gesetze hat als Berlin .

MfG
 
@jimminy32

Hallo..

Ich meinte es auch so, daß ein Gewässer ab 2 ha Wasserfläche bewirtschaftet werden muß, sei es durch einen Berufsfischer oder wenn es diesen nicht geben sollte, dann durch den DAV ...(jaaaa...meinetwegen auch vom DAFV :augen).
Ich habe das vor Ewigkeiten gelesen. Werde auch versuchen, das noch mal zu finden.
Es gibt für jedes Gewässer Bewirtschaftungspläne (hat was mit Ertrag, Hege und Artenerhalt zu tun) und ist auch mit Sicherheit von Bundesland zu Bundesland verschieden. Da fallen nur die Gewässer raus, die unter 0,3 ha liegen und künstliche wie Forellenseen und Aufzuchtteiche......wenn ich mich recht erinnere.

mfg

Hallo

das stimmt ja auch so.....Es wird von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt. In Bayern, wird der Fischereischein von Brandenburg nicht anerkannt (zumindest war es mal so). Keine Ahnung ob sich da schon was geändert hat...egal...werde eh nie in Bayern angeln... ;-)

mfg

Ich bin hier auch nur eingestiegen, weil es mich wundert, daß dem NABU Gewässer abgetreten werden. Sowas kenne ich von hier bisher nicht. Ich lebe hier in der Prignitz...direkt an der Elbe, Havel, Stepenitz, Karthane und etlichen Nebengewässern. Die Elbtalaue ist ein riesiges Naturschutzgebiet und gehört zur UNESCO. Hier gibt es etliche Angler und auch Berufsfischer. Ich wage zu bezweifeln, daß man sich hier das angeln verbieten lässt. ...dann wird es wohl Tote geben beim NABU.

Um was für Gewässer handelt es sich da bei euch?...Und warum wurden die abgegeben?

mfg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
..Soviel ich weiß steht im deutschen Fischereigesetz, daß Gewässer ab einer Größe von 2 ha fischereirechtlich bewirtschaftet werden müssen!!!

Für dich als Brandenburger und auch alle anderen, gilt hier in Brandenburg folgendes: http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212496#3

Du meinst sicherlich folgenden Punkt.
Zitat: Abschnitt 2
Fischereirecht


§ 3
Inhalt des Fischereirechts, Hegepflicht


(1) Das Fischereirecht gibt die ausschließliche Befugnis, in einem Gewässer Fische einschließlich deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln sowie Fischnährtiere (nachfolgend Fische genannt) zu hegen, zu fangen und mit Ausnahme der geschützten Arten sich anzueignen. Die ökologisch verträgliche Nutzung abgestorbener Teile von Schilf- und Rohrbeständen ist Bestandteil des Fischereirechts. (2) Das Fischereirecht verpflichtet zur Erhaltung, Förderung und Hege eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden heimischen Fischbestandes in naturnaher Artenvielfalt.

PS: auf die gängige Praxis von Besatzmaßnahmen gehe ich lieber nicht ein.


Erste Auswirkungen sind ja schon zu sehen: http://www.svz.de/lokales/prignitz/angler-bangen-um-karpfen-id9173386.html


Gruß Jörg​
 
@ Koalabaer

Hallo..
Den Artikel in der Zeitung habe ich vor ein paar Tagen auch gelesen. War auch ziemlich erschrocken. Ich hoffe und glaube aber nicht an deren Durchsetzung.
Wo kann man die Entwürfe einsehen? (ich meine im Internet...hab keine Lust und Zeit zu den Behörden zu latschen. Erstens muß ich arbeiten und die wenige freie Zeit verbringe ich lieber am Wasser).

mfg Jan
 
Ich bin hier auch nur eingestiegen, weil es mich wundert, daß dem NABU Gewässer abgetreten werden. Sowas kenne ich von hier bisher nicht. Ich lebe hier in der Prignitz...direkt an der Elbe, Havel, Stepenitz, Karthane und etlichen Nebengewässern.
Dann müßt ihr ziemlich einsam am Elbdeich wohnen, denn das war alles schon vor 2 Jahren. Zwischenzeitlich waren die Zeitungen wieder voll davon, dass man wohl zu der Einsicht gekomen ist, dass es besser ist, wenn das Land die Gewässer kauft.
Ich wage zu bezweifeln, daß man sich hier das angeln verbieten lässt. ...dann wird es wohl Tote geben beim NABU.
:frusty: Wenn ich sowas lese, wird mir schlecht.. .. Das geht ratzfatz, du Traumtänzer. Da setzen sich mal eben ein paar Laute zusammen und legen fest, wo noch geangelt werden darf und wo nicht. Dann gibt es dort ein paar Kontrollen mehr, durch FA und Polizei und kurze Zeit später angelt da keiner mehr. Selbst erlebt mit der Einrichtung des Naturschutzgebietes "Südliche Spreewiesen" bei Beeskow. Oder glaubst wirklich, man wird um euch in der Prignitz einen Bogen machen?!
 
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