Allgemein -  gehört Gummiwurm,Gummimais,Gummimade noch zum Friedfischangeln?

nerz

Petrijünger
Hallo,

ich bin ein wenig verwirrt, ich bin Friedfischangler (habe keinen Fischereischein) und würde gern wissen ob ich mit Gummiködern angeln darf (Gummimade,Gummiwurm,Gummimais ect.). oder zählt das schon als Raubfischangeln?

Gruß
 
Wenn man sie stationaer anbietet, wie in der Friedfischangelei ueblich, warum nicht?
Wenn man aber ein 10er Gummifisch dirch den Bach jiggt, wird eohl keiner glauben das man aif Rotaugen aus ist.

Liegt somit an der Praesentation :zwinkernd
 
Hallo,

ich bin ein wenig verwirrt, ich bin Friedfischangler (habe keinen Fischereischein) und würde gern wissen ob ich mit Gummiködern angeln darf (Gummimade,Gummiwurm,Gummimais ect.). oder zählt das schon als Raubfischangeln?

Gruß

ich zitiere mal aus: http://www.landesanglerverband-bdg.de/de/gewaesserordnung/

3.2.1. Friedfischangel

Die Friedfischangel dient dem Fang von Fischen, die sich überwiegend von Kleintieren ernähren (Friedfische). Sie besteht aus einer beliebigen Rute mit oder ohne Rolle und einem einschenkligen Haken mit pflanzlichem, synthetischem oder tierischem Köder. Wird als Köder das Fleisch von Wirbeltieren oder Zehnfußkrebsen verwendet, gilt das Gerät als Friedfischangel, solange der verwendete Haken die Größe 8 der internationalen Skala nicht überschreitet, andernfalls als Raubfischangel. Maßgeblich für die Hakengröße ist jeweils der gemessene Abstand zwischen Hakenspitze und Hakenschenkel, der nicht mehr als 7 mm betragen darf. Als Friedfischangel gilt auch die Mormyschka-Angel. Dabei handelt es sich um eine Angel, bei der als Köder ein einschenkliger Haken, nicht größer als Größe 8 der internationalen Skala, verwendet wird, der mit einer Metallbeschwerung (Mormyschka) versehen ist. Eine zusätzliche Beköderung der Mormyschka mit Friedfischködern ist statthaft. Als Friedfischangel gilt abweichend von Satz 2 auch die Hegene (Paternosterangel, Heringsangel) mit bis zu sechs einschenkligen Haken, nicht größer als Größe 12 der internationalen Skala, und künstlichen Ködern. Maßgeblich für die Hakengröße ist der gemessene Abstand zwischen Hakenspitze und Hakenschenkel, der nicht mehr als 5 mm betragen darf. Eine zusätzliche Beköderung der Hegene mit tierischen oder pflanzlichen Ködern ist nicht statthaft. Die Verwendung der Hegene ist ausschließlich in Gewässern erlaubt, die vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung als „Gewässer mit Maränenbestand im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 BbgFischO“ bekannt gegeben wurden.

deine verwendeten Gummis(Made,Mais etc.) sollten also in Ordnung gehen.

Rufe doch einfach bei der unteren Fischereibehörde an,und erkundige dich.
Wir reden ja bestimmt von Brandenburger DAV-Gewässern?


Gruß Jörg
 
Liege ich mit Brandenburger Angler richtig?

Ich hab mal in die Fischereiordnung geschaut und da stehts nicht so richtig deutlich drin. Überhaupt ist das alles sehr schwammig formuliert.
Da du aber keine Nachbildungen von Raubfischködern verwenden willst, denke ich aber das sollte kein Problem sein. Bei Made und -mais wird dir wohl kaum jemand die Absicht unterstellen auf Raubfisch zu angeln und bei nem normal großen Gummiwurm wird einem da dann sicher auch keiner nen Strick draus drehen (stationäres Angeln versteht sich von selbst denke ich).
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag mal beim Fischereiamt an oder nen Fischereiaufseher.
 
Zurück
Oben