Bin Verwirrt - Angelschein/Fischereischein

...haben die erstmal 30Stunden die Schulbank zu drücken...um sich dann für die Prüfung anmelden zu können.

@KB

Da liegt der Hund begraben. Es soll Berliner Fischereiaufseher geben haben, welche Brandenburger Fischereischein mit Berliner Meldeadresse nicht akzeptierten, da einfach der Sachkundenachweis fehlte und der BB Fischereischein wohl billiger war.

Inwieweit das stimmt und wie das heute gehandhabt wird,...kA.

VFA
 
probiere mal in bayern und sachsen oder thüringen den brandenburgerschein anerkennen zu lassen die lachen dich aus.. (wenn die prüfung kurz her ist, anders vllt wenn du 30jahre hier gewohnt hast wird es wohl anders sein)
Weißt, ich hab eigentlich nie wirklich eine Prüfung ablegen müssen. Ich habe meinen DDR Schein aber getauscht und nun seit Ende der 90er einen brandenburger Fischereischein. Dem sieht man nicht an, dass der eigentlich irgendwie schon mehr als 30 Jahre alt ist. Auch in Bawü haben sie dem das nicht angesehen und wollten erst nicht tauschen. Dann gabs einen kurzen Hinweis auf ihr eigenes Landesgesetz, wonach Fischereischeine aus anderen Bundesländern anerkannt werden (Ausnahme: Das gekaufte Ding aus BB) und schon hätte mein brandenburger Fischereischein A ein Fischereischein aus Bawü werden können... aber es kam alles anders.
Vielleicht sollte man nicht einfach alles hinnehmen, was einem auf den Ämtern so erzählt wird, sondern sich vorher schlau machen ;-)
achso und ich kenne den unterschied zwischen "friedfischschein" und fischereischein
Na, wenigstens etwas. Tschüß.
 
Da liegt der Hund begraben.

hier mal eine eindeutige Aussage aus Sachsen-Anhalt:

Zitat: Gleichstellung von Fischerprüfungen
Die staatlich abgenommenen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen der anderen Bundesländer werden als Fischerprüfung nach dem Fischereigesetz anerkannt, wenn zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung der Antragsteller seine Hauptwohnung in diesem Land hatte. Das Landesverwaltungsamt kann im Einzelfall staatlich erteilte oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen anderer Staaten gleichstellen, sofern die Voraussetzungen, unter denen dort ein Fischereischein erteilt wird, den Voraussetzungen im Land Sachsen-Anhalt entsprechen. Erfolgte die Prüfung unter erleichterten Bedingungen für Jugendliche, kommt eine Gleichstellung nur mit der Jugendfischerprüfung in Betracht.

aus: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=13795

Angler aus Anhalt hilft so eine BB-Prüfung für die Erteilung des Fischereischeins(Sachsen-Anhalt)auch nicht.
Auch hier sind erstmal 30 Stunden büffeln angesagt.

PS: im Gegensatz zum neuen Flughafen...haben Berlin und Brandenburg da was auf die Reihe bekommen. :)


Gruß Jörg
 
@KB

Es soll Berliner Fischereiaufseher geben haben, welche Brandenburger Fischereischein mit Berliner Meldeadresse nicht akzeptierten, da einfach der Sachkundenachweis fehlte und der BB Fischereischein wohl billiger war.

Inwieweit das stimmt und wie das heute gehandhabt wird,...kA.

VFA

Also, es soll nicht nur "solche Fischereiaufseher gegeben haben", sondern die gibt es immer noch ! Das sind sogar alle Berliner Fischereiaufseher und die machen es auch richtig, einen Brandenburger Fischereischein mit Berliner Meldeadresse auf den Berliner Gewässern nicht zu akzeptieren.
Ausnahme: Der Sportfreund kann beweisen, dass er sowohl in Berlin, als auch in BB einen Wohnsitz hat. Dabei zählen Wochenendgrundstücke nicht als fester Wohnsitz. Die Sportfreunde, die dies betrifft wissen aber auch, dass es dafür eine gesonderte amtliche Bestätigung gibt, die sie auch mitführen (Habe ich selbst schon bei Kontrollen erlebt).

Der von Dir angeführte fehlende Sachkundenachweis für das nichtakzeptieren ist an den Haaren herbeigezogen und völlig unsinnig, genau wie die niedrigeren Kosten.
 
@ Alter Däne

Das war im übrigen keine Interpretation meinerseits, sondern die Aussage eines Aufsehers.

Nur so, Interesse halber: Wieso diese strikte Ablehnung des BB- Fischereischeines, wenn doch alle Bedingungen, für Erwerb des selben, angeblich gleich sind? Es soll ja Leute geben die ein Zusammengehen beider Bundesländer favorisieren. Wieso an dieser Stelle die Trennung?

Gruß VFA
 
Das war im übrigen keine Interpretation meinerseits, sondern die Aussage eines Aufsehers.

Der Kollege würde mich mal interessieren - besonders wegen der Begründung.

Nur so, Interesse halber: Wieso diese strikte Ablehnung des BB- Fischereischeines, wenn doch alle Bedingungen, für Erwerb des selben, angeblich gleich sind? Es soll ja Leute geben die ein Zusammengehen beider Bundesländer favorisieren. Wieso an dieser Stelle die Trennung?

Keiner lehnt doch einen BB-Fischereischein ab, wenn die Bedingungen stimmen, d.h. Hauptwohnsitz in BB und Fischereischein BB - alles i.O., ist der Fischereischein aus einem BL (z.B. BB), in dem der Sportfreund seinen Hauptwohnsitz nicht hat, kann er nur in BB angeln. Diese Regelungen sind in den Fischereiordnungen und Gesetzen der einzelnen BL geregelt.
 
Noch mal um Alter Däne zu unterstützen und zu zeigen das Gesetze auch nicht immer alles sind:

§ 4 Anglerprüfung

(1) Die erstmalige Erteilung des Fischereischeins A ist davon abhängig, dass die den Antrag stellende Person nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat, in der ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachgewiesen worden sind: [...]

Dieser Satz sagt ja erst mal das Gegenteil aus, nämlich das der Lehrgang Pflicht ist. Weiter unten findet sich dann:

§ 4 Anglerprüfung

(3) Von der Anglerprüfung befreit sind:
[...]
4.Personen, die in einem anderen Bundesland eine nach den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften zur Erteilung des Fischereischeins vorgeschriebene Prüfung abgelegt haben.

Sprich, wer in BB die Prüfung macht, erfüllt die Bedingung, die Prüfung muss anerkannt werden. Ich denke man hat sich dann auch gesagt das es wohl keinen Sinn macht jemanden noch den Lehrgang aufzudrücken, wenn derjenige nicht mehr zuhören muss.

Jetzt der eigentlich wichtige Teil um den es gerade ging:

(4) Fischereischeine anderer Bundesländer, die dem Fischereischein A oder dem Jugendfischereischein gleichstehen, gelten auch im Land Berlin, es sei denn, der Inhaber hat seinen ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes.

Da steht es schwarz auf weiß, wer in Berlin wohnt muss auch hier seinen FS beantragen.

Da in BB der Lehrgang nicht Pflicht ist, kann man dort ja wirklich Geld sparen, der Sachkundesnachweis ist nach Absatz 3 aber ja eindeutig trotzdem erbracht, sonst würde ja die Prüfung nicht anerkannt werden.

Weiterer Lesestoff: http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnLFischScheinG%2Fcont%2FBlnLFischScheinG.htm
 
Da in BB der Lehrgang nicht Pflicht ist, kann man dort ja wirklich Geld sparen, der Sachkundesnachweis ist nach Absatz 3 aber ja eindeutig trotzdem erbracht, sonst würde ja die Prüfung nicht anerkannt werden.
Das trifft aber nur auf diejenigen zu, die ausschließlich auf Friedfisch angeln wollen. Wer auf Raubfisch angeln will, muss die Prüfung machen und den Fischereischein A besitzen. Ansonsten reicht das Zahlen der Fischereiabgabe von 12€ im Jahr. Die reine Firedfischerlaubnis wird in anderen Bundesländern nicht anerkannt.
 
Euch allen mal ein jägermeister geb
entspannt euch mal es artet ja in streiterei aus XD
Er möchte sich zur fischereischein prüfung in berlin anmelden um hier den schein zu machen
und dazu wurde zwecksgemäß noch eine frage dazu gestellt und ihr haut euch wieder mit paragraphen die finger wund

Ein forum ist wie schach spielen einfach zu verstehen und kompliziert in der ausführung:prost
 
Das müsste dann nach § 6 Abs.2 bedeuten, dass der Schein eingezogen wird, richtig?

Wenn der Fischereischeininhaber die in BB erforderliche Fischereiabgabe nachweisen kann, der Schein mit Passbild und Unterschrift versehen ist, ist der Fischereischein gültig, allerdings nur in BB. Gültige Fischereischeine werden in Berlin nicht eingezogen. Der Sportfreund würde dann eine Anzeige wegen unberechtigten Fischens bekommen. Unberechtigtes Fischen deshalb, weil er unter diesen Voraussetzungen keinen Fischereierlaubnisvertrag für Berliner Gewässer haben dürfte. Hat er dennoch einen FEV / Angelkarte, stellt sich die Frage woher er diese hat. Und da könnte es noch richtig eng werden, für denjenigen, der ihm die Karte verkauft hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das trifft aber nur auf diejenigen zu, die ausschließlich auf Friedfisch angeln wollen. Wer auf Raubfisch angeln will, muss die Prüfung machen und den Fischereischein A besitzen. Ansonsten reicht das Zahlen der Fischereiabgabe von 12€ im Jahr. Die reine Firedfischerlaubnis wird in anderen Bundesländern nicht anerkannt.

Lesen mein lieber, es ging in meinem Post um Fischereischeine, der Friedfischschein spielt hier gar keine Rolle. Lies dir das Berliner Gesetz (komplett im Link) einfach durch und wirst die Erleuchtung haben, das die Fischereischeinprüfung die in Brandenburg abgelegt wurde, nach obigem Paragraphen 4 Absatz 3 anerkannt wird.

Für den Fischereischein Brandenburg ist eine Prüfung, welche als Sachkundenachweis gilt, abzulegen. Aber es ist kein Lehrgang vorgeschrieben, und somit kann man seine Prüfung machen ohne Lehrgang und spart somit auch Geld, gegenüber Berlin wo man den Lehrgang eben bezahlen muss.

Der Friedfischschein ist KEIN Fischereischein, somit in Berlin natürlich weder gültig noch wird er anerkannt. Um den ging es hier aber auch in keinem Satz. Schon von Anfang an nicht, da der TO nach nem Fischereischein gefragt hatte.
 
Mal ehrlich freunde, es wird doch mal Zeit das der Fischereischein für ganz Deutschland gilt. Einheitliche Prüfung für alle mit Kurs und Praxisunterricht und dann ist schick. Es kotzt mich eh an, dass in unseren StaatjedesBL sein eigenes Süppchen kocht. Dann soll der Schein von mir aus 100 Euro kosten aber dann gibts weder Streit noch Unklarheiten. Und jeder hat die selben Kenntnisse. Stellt euch mal vor der Führerschein wäre genauso ein Theater.
 
Mal ehrlich freunde, es wird doch mal Zeit das der Fischereischein für ganz Deutschland gilt.

Da wäre ich sofort dabei !
Einheitliche Regelungen, Gesetze und Vorschriften und der Schein gilt in jedem BL.
Dann hätten wir endlich mal das erreicht, wovon die "Obrigen" immer nur sabbeln - Abbau der Bürokratie.
Aber nein, da würden ja einige gut bezahlte Posten frei werden - und das geht ja nun gar nicht, sagt man uns.
 
der Friedfischschein spielt hier gar keine Rolle.
Es gibt in BB gar keinen Friedfischschein, ich hab den nur so genannt, zur Abgrenzung.
Lies dir das Berliner Gesetz (komplett im Link) einfach durch und wirst die Erleuchtung haben, das die Fischereischeinprüfung die in Brandenburg abgelegt wurde, nach obigem Paragraphen 4 Absatz 3 anerkannt wird.
Lies dir mein Post noch mal durch und du wirst feststellen, dass ich ich deine Aussage dahingehend unterstützt und präzisiert habe, in dem ich auf den Unterschied zwischen Schein mit Prüfung und ohne Prüfung aufmerksam gemacht habe, da viele ausserhalb Brandenburgs diese Regelung hier bei uns nicht kennen. Das Berliner Gesetz geht mir diesbezüglich sowieso wo vorbei.
Der Friedfischschein ist KEIN Fischereischein, somit in Berlin natürlich weder gültig noch wird er anerkannt.
Was bereits von mir gesagt wurde.
Um den ging es hier aber auch in keinem Satz. Schon von Anfang an nicht, da der TO nach nem Fischereischein gefragt hatte.
Doch. Der TO sprach selber davon, dass er einen Friedfischschein habe, den er für 40 € kaufe.
Mal ehrlich freunde, es wird doch mal Zeit das der Fischereischein für ganz Deutschland gilt. Einheitliche Prüfung für alle mit Kurs und Praxisunterricht und dann ist schick. Es kotzt mich eh an, dass in unseren StaatjedesBL sein eigenes Süppchen kocht.
Tja, liebe Grüße vom Förderalismus.. Der alte Bismarck würde sich ob dieser Süppchenkocherei im Grab um drehen, wenn er es wüßte. Viellcht wirds ja was in fünfzig Jahren, wenn man nicht mehr weiss, wo man sparen soll.
 
Es gibt in BB gar keinen Friedfischschein, ich hab den nur so genannt, zur Abgrenzung. .........

Nun sorgst Du ja erst recht für Verwirrung. Seit dem 01.August 2006 gibt es in Brandenburg einen Friedfischschein. Mit diesem darfst Du ohne den "normalen" Fischereischein und ohne Prüfung, auf Friedfische angeln. Du bezahlst einmalig pro Jahr 12 Euro Fischereiabgabe oder 40 Euro für 5 Jahre. Dann braucht man nur noch einen Erlaubnisschein und schon kannst Du ohne Prüfung fischen gehen.

Fliege 2
 
Aber nein, da würden ja einige gut bezahlte Posten frei werden - und das geht ja nun gar nicht, sagt man uns.

Welche sind das denn? Verdient man sich in den Verbänden dumm und dämlich?

Bezüglich des Föderalismus.. Es klingt immer so schön, "alles vereinheitlichen, Chancengleichheit, alle Prüfungen sind vergleichbar...". Das ist im Fall der Fischereiprüfung genauso wie im Schulsystem: Teilweise sinnvoll, auf der anderen Seite völliger Murks.
Wir sind kein riesiges Land, aber eines mit unterschiedlichsten Regionen, kultureller aber auch landschaftlicher Prägung. Ich wollte nicht sämtliche Details zu bayerischen Gewässern und Fischarten lernen müssen, wenn ich im Leben dort vielleicht 20 Tage angeln gehe (im Urlaub). Da reichen Grundlagen, wie sie in den heutigen Prüfungen, außerhalb Bayerns, zu finden sind.

Zudem ist eine solche Vereinheitlichung mit enormer Machtkonzentration verbunden, da entscheiden dann deutlich weniger Personen für sehr viel mehr Leute was gelehrt, gelernt und geprüft wird. Änderungswünsche, von unten, sind dann deutlich schwieriger zu bewerkstelligen, vielmehr muss dann landesweit geschluckt werden, was denen gerade einfällt.

Bei den Fischereischeinen sieht's ähnlich aus. Vereinheitlichung stößt irgendwie alle vor den Kopf: Diejenigen, die ihren Bürgern diesbezüglich Gebühren erlassen und ihn einfach auf Lebenszeit ausstellen, wie auch diejenigen, die damit die Fischerei fördern wollen (Fischbesatz usw.). Als Angler steht man da irgendwo zwischen den Stühlen. Lachs und Störbesatz im Rhein, halte ich z.B. für keine schlechte Sache, aber den Schein auf Lebenszeit hätte ich trotzdem gerne.
 
Wie wäre es denn ganz ohne Fischereischein?

Ich mein, das geht in so gut wie allen anderen Ländern auf der Welt.
Leben die alle hinterm Mond und sind Tierquäler oder sind die Deutschen nur mal wieder regulierungssüchtig?

Nur mal so zum nachdenken.....
 
Welche sind das denn? Verdient man sich in den Verbänden dumm und dämlich?

Ich dachte da jetzt eigentlich weniger an Leute in den Verbänden, eher an unsere "Oberen", die Gesetze machen.

Nun sorgst Du ja erst recht für Verwirrung. Seit dem 01.August 2006 gibt es in Brandenburg einen Friedfischschein. Mit diesem darfst Du ohne den "normalen" Fischereischein und ohne Prüfung, auf Friedfische angeln. Du bezahlst einmalig pro Jahr 12 Euro Fischereiabgabe oder 40 Euro für 5 Jahre. Dann braucht man nur noch einen Erlaubnisschein und schon kannst Du ohne Prüfung fischen gehen.

Fliege 2

Nee, nee, es gibt keinen Friedfischschein in BB. Der wird nur so im allgemeinen Sprachgebrauch genannt.
Es ist nur der Nachweis auf einer Trägerkarte, dass die Fischereiabgabe für das Land BB für das entsprechende Jahr geleistet wurde - ein Friedfischschein ist es aber definitiv nicht.
Die entrichtete Fischereiabgabe berechtigt mich, eine Angelkarte für ein Gewässer zu erwerben, um dann zu angeln, aber nur mit Friedfischruten.
Und da es sich um keinen "Schein" handelt, wird diese Karte auch logischerweise in keinem anderen BL anerkannt.
 
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