Fliege 2
Fliegenfischer
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Also einen untermaßigen Fisch mitzunehmen, um ihn zu essen ist ja ne ganz heiße Kiste. Unabhängig, ob er dem Fanglimit zugerechnet wird oder nicht.
Das wäre ja ein "Persilschein", der uns allen auf die Füße fallen würde.
......In keinem Fall dürfen derartige Fische angeeignet werden.
Bei einer Kontrolle könnte mir der Angler erzählen, was er will, treffe ich ihn mit einem untermaßigen Fisch an, wird`s teuer und bringt ne Menge Ärger mit sich.
Geschichten, wie "der hatte den Haken zu tief geschluckt...." würden bei "Grimms Märchen" eingestuft.
Hallo Detlef,
genau das meinte ich mit der Freifahrt.
Gruß, Fliege 2