Hallo zusammen, ich habe eine Frage und hoffe hier jemanden zu finden der mir da weiterhelfen kann.
Es geht um folgenden Sachverhalt.
Ich habe lebe jetzt seit fünf Jahren in der Schweiz und habe auch dort meine Sportfischerprüfung abgelegt. Nun wollte ich letztes Jahr zu Hause in Thüringen angeln gehen und wollte vorher auf nummer Sicher gehen, habe deshalb beim Amt nachgefragt.
Die Dame dort erklärte mir das ich keine Erlaubnis bekommen könne, weil ich als deutscher Staatsangehöriger auch einen deutschen Fischereischein brauchen würde. Dies stehe so auch im Gesetz. Ich habe darauf das Thüringerfischereigesetz rauf und runter gelesen jedoch nirgends einen solchen Eintrag entdecken können.
Es geht um folgenden Sachverhalt.
Ich habe lebe jetzt seit fünf Jahren in der Schweiz und habe auch dort meine Sportfischerprüfung abgelegt. Nun wollte ich letztes Jahr zu Hause in Thüringen angeln gehen und wollte vorher auf nummer Sicher gehen, habe deshalb beim Amt nachgefragt.
Die Dame dort erklärte mir das ich keine Erlaubnis bekommen könne, weil ich als deutscher Staatsangehöriger auch einen deutschen Fischereischein brauchen würde. Dies stehe so auch im Gesetz. Ich habe darauf das Thüringerfischereigesetz rauf und runter gelesen jedoch nirgends einen solchen Eintrag entdecken können.