Hej,
eine kurze Frage andie Rechtssicheren unter Euch:
Auf der Tageskarte des Gewässers, das von einem Verein bewirtschaftet wird, steht, dass der Inhaber der Scheins mit 2 Handruten oder 1 Spinnrute angeln darf.
Auf dem rosa Jugendfischereischein NRW steht aber, dass nur eine Rute vom Inhaber genutzt werden darf.
Was zählt denn jetzt? Es ist kein FoPu sondern ein öffentliches Gewässer, wo der Verein berechtigt ist, Karten auszustellen.
Welche Regelung bricht welche?
Danke für einen Hinweis, gerne auch mit Belegen...!
VG
Thomas
eine kurze Frage andie Rechtssicheren unter Euch:
Auf der Tageskarte des Gewässers, das von einem Verein bewirtschaftet wird, steht, dass der Inhaber der Scheins mit 2 Handruten oder 1 Spinnrute angeln darf.
Auf dem rosa Jugendfischereischein NRW steht aber, dass nur eine Rute vom Inhaber genutzt werden darf.
Was zählt denn jetzt? Es ist kein FoPu sondern ein öffentliches Gewässer, wo der Verein berechtigt ist, Karten auszustellen.
Welche Regelung bricht welche?
Danke für einen Hinweis, gerne auch mit Belegen...!
VG
Thomas