Landesfischereigesetze -  Was zählt: Jugendfischereischein oder Tageskarte (NRW)

HTK

Boiliesternekoch
Hej,

eine kurze Frage andie Rechtssicheren unter Euch:

Auf der Tageskarte des Gewässers, das von einem Verein bewirtschaftet wird, steht, dass der Inhaber der Scheins mit 2 Handruten oder 1 Spinnrute angeln darf.
Auf dem rosa Jugendfischereischein NRW steht aber, dass nur eine Rute vom Inhaber genutzt werden darf.

Was zählt denn jetzt? Es ist kein FoPu sondern ein öffentliches Gewässer, wo der Verein berechtigt ist, Karten auszustellen.
Welche Regelung bricht welche?

Danke für einen Hinweis, gerne auch mit Belegen...!

VG
Thomas
 
Mit dem roten Jufischein eine Handrute.
Die Tageskarten Angaben beziehen sich immer auf den Inhaber des blauen Scheins.
Also Jungangler eine Rute, Erwachsene nach Vorgabe auf der Tageskarte.
 
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Vereinsregelungen hebeln keine Verbands/Landesgesetze aus.
Wurde mir damals im Verein so vermittelt als wir einen ähnlichen Fall zum Hegefischen hatten.
Die Jungangler fragten ob sie nicht auch wie auf der offiziellen Vereinsgastkarte ausgschriebenen Rutenzahlen nutzen dürften.

Tante Edith meint : Muss etwas nachfragen. Ist das ein offenes Gewässer oder ein reines Vereinsgewässer was eingezäunt bzw. nicht frei zugänglich ist. Bei meinen oben gemachten Angaben bezog sich das auf Gewässer wie Kanal/Lippe/ etc.

Nochmal Tante Edith : Habs grad gelesen, stand ja bereits da ;) Also dann so wie oben angeführt ^^. Sollte eine Kontrolle kommen wird es schwer bei mehr wie einer Rute und dem roten Schein zu argumentieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Häng mich der Frage mal an.

Habe meinem Cousin einen Jugendfischereischein geholt (Bayern) und waren an einem Gewässer, an dem es keine unterschiedlichen Erlaubnisscheine zwischen Erwachsen/Prüfung und Jugendlich/Keine Prüfung gab. Eine Tageskarte kostet je 12€ und es steht drauf, dass man mit 2 Handangeln fischen darf und davon eine auf Raubfisch. Das wars zu den Vorgaben der Handangel.
 
Häng mich der Frage mal an.

Habe meinem Cousin einen Jugendfischereischein geholt (Bayern) und waren an einem Gewässer, an dem es keine unterschiedlichen Erlaubnisscheine zwischen Erwachsen/Prüfung und Jugendlich/Keine Prüfung gab. Eine Tageskarte kostet je 12€ und es steht drauf, dass man mit 2 Handangeln fischen darf und davon eine auf Raubfisch. Das wars zu den Vorgaben der Handangel.

Ja das ist leider so weil es keine zwei verschiedenen Tageskarten für Erwachsene und Jungangler gibt.
In dem Fall zählen ebend die Landesgesetzesvorgaben die sich auf dem Jufischein beziehen.
 
Ja das ist leider so weil es keine zwei verschiedenen Tageskarten für Erwachsene und Jungangler gibt.
In dem Fall zählen ebend die Landesgesetzesvorgaben die sich auf dem Jufischein beziehen.

Kann aber selbst nichts über nur eine Handangel im BayFiGV finden.
Lediglich:
Die Ausstellung von Erlaubnisscheinen für
Inhaber von Jugendfischereischeinen bedarf nicht der Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde.

Der Fischereischein wird auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf
Lebenszeit), als Jugendfischereischein oder als Fischereischein für volljährige Personen ohne
bestandene Fischerprüfung erteilt.

Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben (Jugendliche), können
einen Jugendfischereischein erhalten, der mit Wirkung vom Ausstellungstag für die Zeit bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt wird. 2 Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung
des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.
3 Satz 2 gilt entsprechend für einen durch Rechtsverordnung nach Art. 61 Abs. 3 Nr. 1
gleichgestellten Fischereischein, dessen Inhaber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sowie
für einen gleichgestellten Jugendfischereischein.
(3) Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung (

...beträgt die Fischereiabgabe für den Jugendfischereischein (Art. 58 Abs. 2) 10 € für die
gesamte Geltungsdauer, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlich
möglichen Geltungsdauer,

Das wars wenn ich das BayFiGV auf das Wort "Jugend" durchsuche
 
Klingt irgendwie logisch :)

Dennoch... steht auf dem blauen Schein, mitz wieviel Angeln geangelt werden darf?
Denn die Vereinskarte für Mitglieder lässt 3 Angeln zu... die Tageskarte für Vereinsfremde nur 2.
Passt das denn dann? Dann würde unter Umständen ja die Vereinssatzung die Landesregelung überstimmen?
 
Wie ist das bei euch, HTK?

Ist da etwas vom Landesgesetz vorgegeben in Sachen Jugendschein?
Wenn nur eine Handangel vorgeschrieben ist, dann kann der Verein nicht einfach sagen das 2 erlaubt sind. Er kann es nicht erhöhen, sondern nur senken (was aber schlecht geht bei 1...wäre ja dann keine Angel).
 
Auf der Tageskarte steht nur, was der Besitzer des Gewässers zulässt.

Das heißt jeder darf bei ihm mit 2 Angeln angeln
dies gilt aber nur , solange der Angler nicht von anderer Stelle eine Einschränkung erhält, wie z.B den JuFiSch.

Und lt. dem darf dann halt nur eineAngel genutzt werden.(wenn es so draufsteht)

Und da der Schein von einer Behörde ausgestellt wird , steht dieser über der Tageskarte.
 
Hallo Regulator87,

dein Cousin darf mit 2 Ruten fischen, auch wenn die Kollegen aus anderen Bundesländern anderer Meinung sind.
Fischereirecht ist Landesrecht!
In Bayern sind gesetzlich max. 2 Ruten erlaubt, egal ob Jugendlicher oder Erwachsener.

Allerdings kann der Fischereirechtsinhaber diese Regelung verschärfen, es soll sogar Vereine geben die Jugendlichen das Angeln auf eine Rute und nur Friedfische einschränken.
 
Hallo,

ich stimme Magusch26 in vollem Umfang zu.

Der Erlaubnisschein ist ein Vertrag zwischen dem Fischereirechtsinhaber/Pächter und dem Angler.

Wenn der Jugendfischereischein die Rutenzahl aber auf eine begrenzt, ist es nicht erlaubt einen "Vertrag" über mehr Ruten abzuschließen.

Der Jugendliche darf nur mit einer Rute fischen.

Setzt er die im Tagesschein erlaubte Rutenzahl ein, ist dies aber keine Fischwilderei d.h. eine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit gem LFischG NRW.

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