Fischereischein -  Kein Jugendfischereischein in Niedersachsen - großes Problem !

strangemaik

Profi-Petrijünger
Ich hoffe, ihr könnt mir Tipps und Ratschläge zur Lösung eines großen Problems geben.

Folgende Vorgeschichte.

Ich stamme ursprünglich aus Sachsen-Anhalt (Salzlandkreis) und habe seit 1998 meinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen. Seit 1985 bin ich Mitglied im Kreisangelverein Schönebeck e.V. (LAV Sachsen-Anhalt DAV). Da mein damaliger alter Fischereischein (ausgestellt in Sachsen-Anhalt) nach meinem Umzug nach Niedersachsen hier nicht anerkannt wurde und mir die Neuausstellung eines neuen niedersächsischen Fischereischeins ohne Prüfungsbescheinigung beim Rathaus hier verweigert wurde, mußte ich notgedrungen an einem Lehrgang mit anschließender Prüfung für den Erwerb der Prüfungsbescheinigung teilnehmen. :tocktock: Die Prüfung schaffte ich sofort beim 1. Mal. (So’n Quatsch wie ich finde. Seit 1985 im Verein, war in Besitz eines Fischereischeines und sollte dann trotzdem eine Prüfung machen. :augen tztztz)

Ich bin dann auch zusätzlich noch in den „Angelverein Nienburg/Weser e.V.“ eingetreten, da ich hier vor Ort in Niedersachsen nun auch der Angelei nachgehen wollte. (Leider stellte man sich hier vor Ort quer, an DAV-Mitglieder eine Gastangelkarte zu verkaufen.)
Nach Vorlage der Prüfungsbescheinigung beim Rathaus wurde mir damals dann ohne „Murren“ sofort der neue niedersächsische Fischereischein (lebenslang gültig) ausgestellt. (Ich denke, daß Angler aus den neuen Bundesländern nach ihren Umzug in die alten Bundesländer sicher ähnliche Erfahrungen machen mußten.) Soweit so gut.
Mittlerweile bin ich Vater einer 12 Jahre alten Tochter, die jetzt auch so richtig Angelluft geschnuppert hat und diesem Hobby intensiver nachgehen möchte, als bis jetzt. Bisher habe ich ihr in meinem Beisein ab und zu mal eine Stipprute in die Hand gedrückt und es machte ihr Mega-Spaß. Jetzt möchte sie natürlich auch gleichberechtigt mit ihren eigenen Ruten neben mir der Friedfischangelei nachgehen. Die Grundlagen habe ich ihr sozusagen Schritt für Schritt beigebracht. Die Wurfübungen sind alle perfekt gelaufen. Da ich sehr oft mit meiner Familie meine Eltern in Sachsen-Anhalt besuche und dort, was das Angeln betrifft, sehr aktiv bin, möchte ich gerne meine Tochter auch in dem gleichen Verein in Sachsen-Anhalt (DAV) unterbringen, da es hier kostentechnisch für meine Tochter die günstigste Möglichkeit gibt. Auch was die Jugendförderung betrifft, gibt es hier die besseren Möglichkeiten.


Nun das große Problem!!!

Auf intensiver Nachfrage beim Rathaus meines Hauptwohnsitzes in Niedersachsen wurde mir mitgeteilt, daß es für Kinder bzw. Jugendliche in Niedersachsen definitiv keinen „Jugendfischereischein“ gibt. So etwas gibt es in Niedersachsen nicht und wird hier auch nicht ausgestellt!

In Sachsen-Anhalt gilt jedoch, daß
Jugendliche vom vollendeten 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen „Jugendfischereischein“ nach Bestehen der „Jugendfischerprüfung“ erwerben können und dieser auch notwendig zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheines ist.

Jetzt die Fragen:

Wie soll meine Tochter denn nun die Möglichkeit bekommen, einen „Jugendfischereischein“ zu erwerben, wenn ihr Hauptwohnsitz logischerweise in Niedersachsen ist und in Niedersachsen kein Jugendfischereischein ausgestellt wird? :nixweiss:

Kann sie trotz ihres Hauptwohnsitzes in Niedersachsen die „Jugendfischerprüfung“ in Sachsen-Anhalt ablegen? (etwas konfus wie ich meine :rolleyes:)

Was muß ich tun, damit meine Tochter mit mir gemeinsam in Sachsen-Anhalt angeln gehen kann?


Auf Nachfrage beim Verein in Sachsen-Anhalt wurde mir nur gesagt, daß es ohne Jugendfischereischein definitiv keinen Fischereierlaubnisschein für meine Tochter gibt. Das kann es doch echt nicht sein, oder?

Hat jemand eine Lösung, Tipps und Ratschläge für mein Problem? An welche Behörden kann ich mich noch wenden?
 
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