Bundesgesetze -  Staatliche Gewässer

Mali

Profi-Petrijünger
Hi,
ich habe vor kurzem in einem Beitrag auf t-online.de gelesen das man in sogenannten staatlichen Gewässern keinen Erlaubnisschein zum angeln bräuchte sondern lediglich den Fischereischein. Also solche Gewässer waren an der Stelle aufgeführt die Nord- und Ostsee sowie der Hamburger Hafen.
Meine Frage wäre jetzt erstmal ob das stimmt, wovon ich mal sehr stark ausgehe und ob ihr vllt noch andere Gewässer kennt an denen die gleiche oder eine ähnliche Regelung herrscht?

mfg Mali
 
In oder bei Hamburg gibt es die sogenannten "Freien Gewässer"....dort ist der Fischereischein ausreichend. Der Hafen als Ganzes gehört mit Sicherheit nicht dazu.
 
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