Mann angelt Tiefkühlfisch: Prozess

Naja gibt wohl immer Leute die es nötig haben andere zu denunzieren. Aber sowas hab ich ja auch noch nicht gehört, wegen einem Tiefkühlfisch? Die Spinnen ja wohl.
 
ich versteh nicht wo das problem ist, kann der pächter nicht wahrhaben, dass es sich um einen tiefkühlfisch gehandelt hat oder will er jetzt an einem unschildigen ein exempel statuieren ?
 
Oder andersrum.
Es wurde jemand an einem Forellengewässer forellengrillender Weise angetroffen.
Und der erzählt nun er hätte Tiefkühlforellen an die Schnur geknotet um den Junior zu bespassen?
Irgendwie ne echt wilde Geschichte.
 
deutschland liefert keine staatsbürger aus. wenn österreich nun (was ich nicht glaube) einen europäischen haftbefehlt beantragt und bekommt, würde in deutschland verhandelt werden. so einen killefick würde die deutsche staatsanwaltschaft wohl einstellen. das die da nach österreich zur verhandlung gefahren sind kann ich nicht nachvollziehen die hätten mir mal lecker fein an der pupe nuckeln können.
 
@ Welsgeier:

Da liegst Du fast richtig - Deutschland liefert DEUTSCHE Staatsabürger zur Strafrechtlichen Verfolgung nur aus, wenn der Betroffene zustimmt. In Deutschland kann es nicht verhandelt werden, da ein Deutsches Gericht örtlich nicht zuständig ist, da die zu verhandelnde Straftat in keinem Deutschen Gerichtsbezirk stattgefunden hat.

Da der Angeklagte bereits vor Gericht erschienen war (so ist es dem Artikel zu entnehmen), wurde die Anklage bereits verlesen. Damit steht dem Gericht die Verhandlung der Sache in Abwesenheit des Angeklagten zu. Dann wird in Abwesenheit weiter verhandelt, wenn er nicht erscheint und er wird möglicherweise verurteilt. Dann kommt folgendes: Strafgelder über 70 Euro sind mittlerweile EU-weit vollstreckbar. Das bedeutet, die österreichische Justiz übersendet dem zuständigen deutschen Gericht ein amtliches Ersuchen, mit der Bitte, die Strafe beizutreiben. Es liegen keine Hinderungen, die dagegen sprechen vor - die Tat ist auch nach Deutschem Recht strafbar und die gesetzlichen Vorschriften lassen es zu. Das Deutsche Gericht erklärt dann das ausländische Urteil für in Deutschland vollstreckbar und dann wird die Deutsche in der Strafvollstreckung tätig.


Aber betrachten wir das ganze doch erstmal objektiv und ganz sachlich, ob überhaupt eine Verurteilung in Frage käme. Liegt eine Straftat vor, ja oder nein? (Mein Bruder ist Richter, der hat mir das bissle ausposementiert :hahaha: )

Die Deutschen Richter würden das so sehen:

Auf der einen Seite gibt es den Familienvater, der seinen Kindern was bieten wollte und sich (nach seiner Behauptung - mehr ist es im Moment nämlich nicht) einen Spaß erlaubt hat. Um sein Gesicht zu wahren, hat er gegenüber dem Passanten ebenfalls erzählt, er hätte eine Forelle gefangen. Die Angel und den angeblichen Tiefkühlfisch hat außer der Familie niemand gesehen.

Auf der Anderen Seite gibt es eben die Behauptung gegenüber dem Passanten, er hat den Fisch gefangen. Man muss sich zwar nicht einer Straftat selbst bezichtigen, aber es steht dem nichts im Wege, dies zu tun und sich damit strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen.

Zur Überlegung zur Urteilsbildung würde es so aussehen:

Ein wichtiger Punkt fehlt dem Richter an dieser Stelle - nämlich der Angeklagte. Das Verhalten in der Hauptverhandlung spielt nämlich eine große Rolle. Der Richter muss sich ein Bild vom Angeklagten machen. Vielleicht ist er ja auch ein Querulant, der gegen alles und jedes vorgeht. (Wie in dem Artikel steht, ist der Vater in Österreich bereits "schwer" bekannt - Es steht aber keine Begründug dafür, worauf es sich bezieht, möglicherweise ist er schon öfter aufgefallen? - Man weiß es hier nicht).

Dann die Aussage des Angeklagten, der behauptet, einen Tiefkühlfisch an die Angel gebunden zu haben. Die hakenlose Angel und den Tiefkühlfisch hat niemand gesehen. Es kann eine bloße Schutzbehauptung sein - es ist sogar das Recht des Angeklagten, zu lügen, es ist eine zulässige Verteidigungsstrategie, da man sich nicht selbst bezichtigen muss. Als Angeklagter kann man - auf die Sache bezogen - auch andere beschuldigen, ohne dafür wegen Verleumdung belangt werden zu können.

Die andere Aussage gegenüber dem Passanten, er habe den Fisch gefangen, ist durchaus glaubwürdig. Viele Schwarzangler lügen und es kommen die abenteuerlichsten Geschichten heraus. Wenn der Richter jetzt die Familie als Zeugen hören würde, müssten diese auch sagen, dass er den Fisch gefangen hat, denn er hat es ja behauptet. Die Familie hat zwar ein Aussageverweigerungsrecht. Aber sie will dem Vater erstmal auch helfen und sagt aus. Und spätestens wenn der Richter nachfragt, wie es an dem Tag war und die Kinder sagen, Papa hat gesagt, er hat den Fisch gefangen, ist das glaubwürdig. Denn alles was im Nachhinein abgesprochen wird, zählt dabei nicht.

Und dann würde der Richter folgendes Urteil verkünden:

Der Angeklagte ist schuldig und wird zu einer Geldstrafe in Höhe von xx Tagessätzen zu je xx,xx Euro verurteilt.

Zur Begründung würde das Gericht folgendes anführen:

Der Angeklagte ist zu verurteilen. Seine Behauptung, es habe sich um einen Tiefkühlfisch und eine hakenlose Angel gehandelt, konnte nicht bewiesen werden.

Der Angeklagte selbst hat zunächst behauptet, er habe den Fisch gefangen. Nach eigener Aussage des Angeklagten hat er auch dem Passanten gegenüber behauptet, den Fisch gefangen zu haben. Die Zeugeneinvernahme hat dies bestätigt. Auch seine Kinder haben bestätigt, dass er selbst behauptet hat, den Fisch gefangen zu haben.

Der Angeklagte hat keine Aussage dazu getroffen, ob der Fisch noch tiefgekühlt oder bereits aufgetaut war. Dem Angeklagten könnte unterstellt werden, dass der Fisch aufgetaut war, um der Behauptung seiner Kinder gegenüber den Eindruck zu erwecken, dass der Fisch wirklich grad gefangen wurde. Einen tiefgekühlten Fisch würden Kinder als solchen erkennen können. Und dann hätte der Vater auch keinen Grund mehr gehabt, gegenüber dem Passanten einen gefangenen Fisch anzugeben.

Es ist auch nicht nachgewiesen, dass es sich bei dem gefangenen Fisch um ein bei Lidl gekauftes Produkt gehandelt hat. Ein möglicher Kassenbeleg beweist nichts. Im Übrigen ist es unglaubwürdig, dass jemand "zufällig" tiefgekühlte Forellen in einem Gewässer fängt, in dem diese Fische natürlich vorkommen.

Der Aussage des Angeklagten ist auch im weiteren Sinne unglaubwürdig. Denn man hat keine hakenlose Angel dabei, um Tiefkühlfische zu angeln. Wer in den Urlaub fährt und Angelzeug mitnimmt, will auch angeln gehen. Man führt keine Angel mal eben so mit, um sie nicht benutzen zu wollen. Und da der Angeklagte keinen Angelschein besessen hat, er gleichwohl aber - nach eigener Aussage - Angelzeug dabei hatte, ist seine Absicht ohne Angelschein angeln gehen zu wollen offenkundig. Das führt bei der Gesamtbetrachtung der Umstände zur Verurteilung des Angeklagten.



Noch eine Anmerkung: Der genannte "Streitwert" hat in diesem Fall gar nichts zu suchen, denn es handelt sich um eine Strafsache und Streitwerte haben nur in Zivilprozessen eine Bedeutung.
 
kann überhaupt jemand irgendwas beweisen? es könnte auch einfach behauptet werden der passant hat alles frei erfunden es gibt keinen fisch und überhaupt nichts. allerhöchstens könnte glaubhaft gemacht werden das ein fisch gegrillt wurde. woher er stammt kann überhaupt nicht belegt werden. es ist die aufgabe der ankläger die straftat nachzuweisen und nicht die des angeklagten seine unschuld zu beweisen.
 
kann überhaupt jemand irgendwas beweisen? es könnte auch einfach behauptet werden der passant hat alles frei erfunden es gibt keinen fisch und überhaupt nichts. allerhöchstens könnte glaubhaft gemacht werden das ein fisch gegrillt wurde. woher er stammt kann überhaupt nicht belegt werden. es ist die aufgabe der ankläger die straftat nachzuweisen und nicht die des angeklagten seine unschuld zu beweisen.


das ist alles richtig aber vergess die kinder nicht!
kindern kannst du eintrichtern was du willst, 1. sind sie meist hrlich und 2. verplappern sie sich schnell, gerade in dem alter! es würde rauskommen "das papa einen fisch gefangen hat"
 
das ist alles richtig aber vergess die kinder nicht!
kindern kannst du eintrichtern was du willst, 1. sind sie meist hrlich und 2. verplappern sie sich schnell, gerade in dem alter! es würde rauskommen "das papa einen fisch gefangen hat"

Aus kinderpsychologischer Sicht ist es auch ne ganz tolle Sache, wenn sie dem Zwang ausgesetzt werden, für Papi lügen zu müssen.

Der Grundstein wäre gelegt.


Den Sachverhalt selber kann jeder beurteilen, wie er will.....für mich grenzt das Ganze schon an Profilierungssucht.

Mal ganz ehrlich.....wenn es das eigene Wasser wäre, wer würde die Story mit der Tiefkühlforelle glauben. Ich vermute mal, die Wenigsten.
 
Ich habe gestern Abend einen Bericht dazu in den Nachrichten gesehen, das Verfahren wurde eingestellt und die Anklage fallen gelassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin zusammen,

ich glaube dem Mann, zumindest in Fall der TK-Forelle! Einzig aus der Tatsache heraus, dass sich der Inhaber des Fischereirechtes sich im Vorfeld strafbar gemacht hat. Es ist verboten Regenbogenforellen in Fließgewässer der Forellenregion einzubringen.
Was mich natürlich etwas stutzig macht ist, dass die Klage wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. Denn im Grunde ist das ausbringen der Angel, egal ob mit oder ohne Haken, Wilderei darstellt. Der Mann hatte keine gültige Fischereierlaubnis und darum ging es doch im Grunde. Es gibt so viele Threads, in denen über Schwarzangler hergezogen wird und hier wird dieses Delikt verharmlost. Warum eigentlich?

Gruß nach langer Abstinenz

Micha
 
Es gibt so viele Threads, in denen über Schwarzangler hergezogen wird und hier wird dieses Delikt verharmlost. Warum eigentlich?

Hi,

Mir ist es völlig schleierhaft wieso um diesen Vorgang so ein Affentanz veranstaltet wird und warum sich die sowieso schon total überlastete Justiz um derartige "Vergehen" kümmern muss.
Aber um die Frage zu beantworten: es handelt sich - glaubt man dem Familienvater - weder um Schwarzangeln noch liegt irgend ein anderes Delikt vor. Der Denuntiant hätte statt sich hinter seiner freundlichen Visage zu verstecken lieber nachgeschaut, ob es sich bei der "Angel" um ein fangfertiges Gerät handelt. Der Fisch aus dem Supermarkt war sicher eine Regenbogenforelle. Ein halbwegs gebildeter Mitmensch hätte das erkennen können womit die Herkunft des Fisches ja geklärt wäre - oder schwimmen in dem Bach auch Regenbogenforellen? Das wäre dann zu verurteilen, weil der Pächter in diesem Fall zu seiner eigenen Bespaßung Faunenverfälschung betrieben hätte...

Schön finde ich den Leserkommentar von "Michi":

Ab wann fischt man denn? Wenn ich jetzt durch den Wald laufe und mein "Hosenstall" ist versehentlich nicht ganz geschlossen, werde ich dann wegen Urinieren in der Öffentichkeit belangt?
Das ist ja wie bei der GEZ - hier wird man auch schon für die Bereithaltung der Geräte "gebührenpflichtig" egal ob man es wirklich nutzt oder nicht. Aber Kindergeld bekomme ich keins, wenn ich nur die erforderlichen Geräte besitze.
Und wenn ich im Supermarkt ein Glas Gurken in die Hand nehme hab ich wohl Diebstahl begangen.

Gruß Thorsten
 
Denn im Grunde ist das ausbringen der Angel, egal ob mit oder ohne Haken, Wilderei darstellt. Der Mann hatte keine gültige Fischereierlaubnis und darum ging es doch im Grunde. Es gibt so viele Threads, in denen über Schwarzangler hergezogen wird und hier wird dieses Delikt verharmlost. Warum eigentlich?

Micha

Hallo Micha !

Ich sehe die Sache etwas gelassener, denn eine nichtfangfertige Angel auszubringen, erfüllt nicht den Tatbestand der Schwarzangelei / Wilderei.
Da gibt es (zumindest in Deutschland) klare Definitionen, wann eine Angel fangfertig ist - und das ist sie nur, wenn ein Haken befestigt ist.
Ich hätte über das "Vergehen" gelacht und dem Vater einen schönen Tag gewünscht. Damit wäre die Sache für mich erledigt.

Gruß

Detlef
 
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