Ab wann Zelt...

wagner93

Karpfen u Schleienjäger
Nabend,
Habe mal eine Frage an euch Angler da draußen.

Ab wann zählt der Schutz als Zelt.?
Kann ich an einem Gewässer wo zelten verboten ist einen Schirm mit Überwurf verwenden.?
Zwar schlafen wir dort drinnen aber es hatte ja keinen festen Boden noch ist es an und für sich kein Zelt sondern ein Schutz beim angeln und in der Nacht...

Wie sind eure Erfahrungen und eure Ansichten zu dieser Sache
Denn wenn ich kontroliert werde weiß ich wie ich mich ,,verteidigen,, kann bzw. Weiß das ich dies nicht zu brauchen.muss
 
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Also heißt dass das ich/ wir alles richtig gemacht haben und nix zu befürchten haben... Oder.?
Es dient zwar der Übernachtung aber.nicht ausschließlich
Es hat keinen Boden
Es passt sich der Natur.an und naja Platz für 3 Leute aber das ist ja das kleinste Problem....
 
Bei einem meiner Gewässer ist es so das 'Zelte' nicht erlaubt sind. 'Schirmzelte' gehen aber noch so gerade in Ordnung meinte der Aufseher... :D

Am besten du Informierst dich bei deinem Angelgeschäft - die wissen sicher mehr.
 
Wann versteht es endlich der letzte... Im Gesetz wird kein Unterschied zwischen Wetterschutz und Zelt gemacht.
Wenn da steht das campen, lagern usw verboten ist, dann auch nicht mit einem Schirm o.ä.

Denn ein Gesetz wird immer wieder vergessen: Lt. Bundesnaturschutzgesetz sind fast alle Uferstrecken Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiete.
Und darin steht das es eben verboten ist.

Wenn ein Kontroleur oder die WaPo euch gewähren lässt, dann ist es eine Ermessenssache.
 
Zwar schlafen wir dort drinnen aber es hatte ja keinen festen Boden noch ist es an und für sich kein Zelt sondern ein Schutz beim angeln und in der Nacht...

Was bitte ist dann ein Zelt? :confused:
Wo das zelten verboten ist wäre ich ganz vorsichtig mit jeder art von Lager, die Strafen können da durchaus empfindlich sein.

Gruss
Olli
 
@Holtenser: Genau meine Worte!! Die Sache mit "ohne Boden" und "Wetterschutz" wurde irgendwann mal in die Welt gesetzt. An einem Vereinsgewässer (z.B. See, von Landwirt gepachtet) kann der Verein das so handhaben wenn keine Natur- oder Wasserschutzrechlichen Bedenken dagegen sprechen.
An sog. öffentlichen Gewässern erlassen die Behörden die Bestimmungen bzw. wird alles durch Gesetze geregelt.
Ich habe auch dem Lehrgang zum FA und beim Verband extra nachgefragt und die Antwort war eindeutig.
Oft sieht es mittlerweile so aus, das die Behörden überlegen das Nachtangeln wieder zu verbieten weil sich viele Angler regelrechte Zeltburgen mit Lagerfeuer usw. Aufbauen.

Und leider sehen diese Behörden (bzw. wollen es nicht sehen) nicht, das es sich zu 90% um die Zeltburgen von Wochenendausflügler handelt die mit Sack, Pack, Familie und Motorsäge an die Flußufer wandert.
Und leider ist es auch so, das wenn einmal gegen eine solche Zeltstadt vorgegangen wird, die Ordnungsorgane noch als (sanft ausgedrückt) "Angehörige des rechten Lagers" beschimpft oder sonst irgendwie bedroht werden - weil die Zeltstädte nun mal auch oft von Mitbürgern mit Migrationshintergrund aufgestellt werden.

Die kann ich auf der einen Seite wieder verstehen - wer kann es sich denn heute noch leisten, mit einer Familie im Hochsommer täglich in Schwimmbad zu gehen??? Unsere Politiker und besser verdienende ja - Otto Normalverbraucher oder finanziell schlecht gestellte Mitbürger nicht, denn die Strandbäder wurden ja überall geschlossen...

Und genau deswegen gibt es immer mehr und immer strengere Erlasse hervorgebracht und wir FA`s werden aufgefordert ohne "Auge zu drücken" gegen Angler mit Zelten vorzugehen Weil sich keiner die Finger verbrennen will und weil die Angler halt keine Migranten sind die in der Öffentlichkeit dann sagen können sie wären diskriminiert worden.

Wer das nicht glaubt, kommt mich im Sommer mal in Koblenz besuchen... Dann seht ihr eine Zeltstadt über 2km Länge in einem Landschaftsschutzgebiet und keinen stört es. Der Müll und alle Fäkalien stinken dann ab Montags zum Himmel... Mit dem Müll hat man auch kein Problem: der wird jedes Jahr vom Hochwasser weggespült.

Harte Worte, aber so ist die Wahrheit und so erlebe ich es jedes Jahr am Rhein und genau deswegen wird immer härter gegen euch/uns vorgegangen und genau deswegen wird es da keine "Aufweichung " der Gesetze geben.

Wenn ein Ordnungsorgen euch gewähren lässt, weiß er um die Umstände und ist bei klarem Verstand.
 
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Naja also ich habe noch einmal nachgeschaut und in dem Gewässerbuch steht drinnen das ein Zelt keinen festen Boden, keine Kochstelle sowie keine richtige Schlafstelle haben darf. Dies würde für mich oder uns ja dann bedeuten das es Ok wäre weil wir auf unseren Stühlen geschlafen haben und keine Liegen oA dabei hatten. Auch haben wir kein Müll etc. Hinterlassen, ganz im Gegenteil wir haben denn Müll teilweise noch weggeraeumt. Und damit haben wir auch nicht mehr Boden beschädigt wie ich finde als wenn man sich nur mit einem Stuhl hinsetzt.
Aber ich werde mich trotzdem ersteinmal erkundigen wie es denn genau mit dieser Sache Zelt aussieht.

Danke trotzdem schoneinmal an alle die helfen wollten.

MfG
 
Hallo,
Schirmzelt oder sonst was, es steht alles in der Gewässerordnung!

6.3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen

Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt, sofern diese

Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet, über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt, gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt. Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.

Auch das sauber halten des Angelplatzes ist ja wohl selbstverständlich!
 
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