Gesetze -  Unter 18 nicht mehr ohne Aufsichtsperson

carp-fisher

“Fischflüsterer“
ich hab' heut' bei meinem stammteich erfahren, das man unter 18 nicht mehr ohne Aufsichtsperson angeln darf... mich belastet es wirklich, da ich mindestens alle 2 tage angeln geh'. was ich witzig finde, auch mit einer bh Karte für's fischen ist's nicht erlaubt! ich wollte wissen was ihr davon haltet und ob man es umgehen kann
?

Gruß und Petri
aus der Steiermark
carp-fisher
 
ich hab' heut' bei meinem stammteich erfahren, das man unter 18 nicht mehr ohne Aufsichtsperson angeln darf... mich belastet es wirklich, da ich mindestens alle 2 tage angeln geh'. was ich witzig finde, auch mit einer bh Karte für's fischen ist's nicht erlaubt! ich wollte wissen was ihr davon haltet und ob man es umgehen kann
?

Gruß und Petri
aus der Steiermark
carp-fisher

Hi,

wie die gesetzlichen Regelungen in Österreich sind weiß ich nicht.

Hier in Deutschland ist dies auch unterschiedlich geregelt, heißt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, die einzigen die relativ ähnliche Gesetze haben sind Bayern und Baden-Württemberg.
Laut Gesetz kann bzw darf man nach bestandener Prüfung selbst als Jugendlicher ab 14 oder 16 Jahren alleine angeln gehen, zumindest ist dies hier in Bayern so.
Vereine können dies aber ändern und Jugendlichen bis 18Jahren das Angeln nur in Begleitung Erwachsener Fischereischeininhaber erlauben.

Ist der Jugendliche nur in Besitz eines Jugendfischereischeins, welchen es ohne Prüfung gibt, und der Angelkarte, dann darf er sowieso nicht alleine Angeln gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
also findet ihr das Gesetz pauschal sinnvoll.?


Sinnvoll finde ich ein solches Gesetz absolut nicht. Meiner Meinung nach sollten Kinder unter 10 Jahren (also bevor sie ind Deutschland den Jugendfischereischein bekommen) in Begleitung eines Erwachsenen so angeln dürfen.

Die Frage ist wieso dieses Gesetz erlassen wurde. Vielleicht bekommst du es ja hin, den Grund für diesen Gesetzeserlass herauszufinden. Würde mich wirklich mal interessieren.
 
Sinnvoll finde ich ein solches Gesetz absolut nicht. Meiner Meinung nach sollten Kinder unter 10 Jahren (also bevor sie ind Deutschland den Jugendfischereischein bekommen) in Begleitung eines Erwachsenen so angeln dürfen.

Die Frage ist wieso dieses Gesetz erlassen wurde. Vielleicht bekommst du es ja hin, den Grund für diesen Gesetzeserlass herauszufinden. Würde mich wirklich mal interessieren.

vielleicht weil einige sich nicht benehmen können, fische nicht artgerecht behandeln, Müll hinterlassen, Blödsinn machen.... um nur wenige Beispiele zu nennen.
 
In meinem Verein darf man auch erst ab 18 alleine losziehen.
Hab mich da auch einige Jahre drüber aufregen müssen.
 
Sinnvoll finde ich ein solches Gesetz absolut nicht. Meiner Meinung nach sollten Kinder unter 10 Jahren (also bevor sie ind Deutschland den Jugendfischereischein bekommen) in Begleitung eines Erwachsenen so angeln dürfen.

Das ist in Bayern so.
vielleicht weil einige sich nicht benehmen können, fische nicht artgerecht behandeln, Müll hinterlassen, Blödsinn machen.... um nur wenige Beispiele zu nennen.
Das ist keine Frage des Alters finde ich, ich kenne durchaus Leute die z.T. weit älter als 18 Jahre alt sind, welche aber nicht mehr Hirn, Verständnis, Umweltbewußtsein etc. als ein 12jähriger haben.
 
Also ich Persönlich finde es Lachhaft,
wenn ich höre das Jugendlichen unter 18 Jahre nur in Begleitung angeln dürfen.

Angeln allein erst ab 18 aber dann dürfen 16 Jährige bei einer Landtagswahl abstimmen …
Muss ich nicht verstehen.

( habe diesen Beitrag geändert weil ich etwas Falsch gelesen habe )
Egal wo es so ist finde es Komisch )
 
Zuletzt bearbeitet:
mich nervt das trotzdem. ich mein, ich kann mich benehmen und behandel die fische auch richtig... aber irgendein Schlupfloch muss es dich geben ?
 
Unterhalte dich doch mal mit dem Vorsitzenden des Vereins ...
villt kann er was machen ...

Petri Heil
lucas
 
Luc97

Meistens sind den aber die Hände gebunden denn die bekommen die Vorlage und müssen sich daran halten wenn Sie keine Probleme bekommen wollen
 
Mmh, ich weiß nicht. Zum einen finde ich es totalen Quatsch. Ich bin ca. mit 6 oder 7 Jahren alleine zum angeln los.

Kannst Du nicht auf andere Gewässer ausweichen?
Mir gehen gerade folgende Fragen durch den Kopf, allerdings ohne Antworten zu finden.
Darf ein Anglerverein schärfere Regeln als das Gesetz haben? Was passiert, wenn Du trotzdem angelst? Gegen welches Gesetz verstößt Du dann?
 
Darf ein Anglerverein schärfere Regeln als das Gesetz haben? Was passiert, wenn Du trotzdem angelst? Gegen welches Gesetz verstößt Du dann?

Ja , darf er!

Die gesetzlichen Regelungen dienen mehr oder weniger als Richtlinien, an die sich jeder zu halten hat, ein Verein, eine Kameradschaft oder ein Verpächter können diese ohne Antrag anheben oder eben auch mit Antrag wegfallen oder verkürzen lassen, absolut kein Problem.
Wem dies nicht gefällt, der muß sich eben eine andere Möglichkeit des Angelns oder eines Vereines suchen!

Würde er trotzdem angeln, verstößt er gegen vereinsinterne Gesetze, was den Verlust der Angelkarte und den Ausschluß aus dem Verein, aber auch den "Tatbestand" der Fischwilderei und einigen anderen Verstößen nach sich ziehen!

Dem Ärger den die Eltern bekommen oder bekommen könnten ganz zu Schweigen!

Totalen Quatsch finde ich die Regelung nicht, allerdings hätte man das Alter niedriger halten können, zum Beispiel bei 12-14 Jahren, wer in dem Alter noch nicht weiß, wie man sich aufzuführen hat, der verdient eine Strafe, da könnte man dann zum Beispiel verhängen, daß dieser nur mit Begleitung eines Erwachsenen angeln darf, das wäre meiner Meinung fair und vollkommen in Ordnung.
Wie gesagt kommt dies auch auf den Fischereischein an, mit dem Jugendfischereischein(ohne Prüfung erhältlich) durften wir auch nicht alleine losziehen, mit 14 Jahren nach bestandener Prüfung sehr wohl!
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf ein Anglerverein schärfere Regeln als das Gesetz haben? Was passiert, wenn Du trotzdem angelst? Gegen welches Gesetz verstößt Du dann?

Bin kein Vereinsrechtler und Laie, aber ich denke, dass ein Verein durch eine Satzung, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird, Gesetze verschärfen darf. Natürlich nur, wenn andere Gesetze nichtverletzt werden!
Was Dir passiert, wenn Du vereinsinterne Richtlinien nicht beachtest, ist in meinen Augen klar: Der Verein kann es intern ahnden bis hin zum Ausschluss aus dem Verein. Solltest Du damit auch geltende Gesetze verletzen, kann (muss) der Verein das anzeigen und der Rechtsstaat wird aktiv.

VG Thomas
 
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