Bundesgesetze -  Zugang zum Angelgewässer und Revierförster

AalOle

Profi-Petrijünger
Hallo zusammen,

mein Stammgewässer ist mit PKW schwer zu erreichen. Es ist z.T. mit Wald umgeben und z.T. mit großen Wiesen. Die Wegen zum Wasser kennen hier z.T. nur die Einheimischen. Es gibt nur sehr wenige Angelstellen, keine Bootsstege. Der Pächter des Sees, ein Fischer behält sich das REcht vor, nur selber den See mit Boot zu befahren. Mein Verein darf den See mit gültigen Papieren des DSV beangeln. Fremde Angeler können beim Fischer Karten kaufen.
Soweit alles gut. Welche Rechte hat der Revierförster, den Zugang zum See über den Wald und Waldwege mit dem PKW zu beschränken? Wir benutzen Moped und Anhänger um das sehr unübersichtliche Gelände zu überwinden...auch das will er nun verbieten. Wir fahren natürlich auf vorhandenen Wegen.

Also: Darf der Revierförster das verbieten? Eine schlüssige Begründung konnte mir nicht genannt werden. Ein Moped hinterlässt kaum Spuren(wir fahren zum angeln und nicht Motocross!). Zusatzpunkte gibts, wenn mir jemand mal erklären kann, welche Rechte ein Jagdpächter gegenüber Anglern, wenn sein Revier an den See grenzt.

Danke schon vorab!

Gruß aus dem Norden
Ole
 
Bundesforstgesetz 1975
III. ABSCHNITT
ERHALTUNG DES WALDES UND DER
NACHHALTIGKEIT SEINER WIRKUNGEN
(AUSZUG)

3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benützung, wie ein Lagern über den Tag hinaus, ein Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Die Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.
 
Grundsätzlich dienen Forstwege der Forstwirtschaft und sind für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Der Förster kann ein Befahren weder verbieten noch erlauben....er kann es allenfalls dulden.
In diesem Fall wäre evtl. der Versuch eine Ausnahmegenehmigung durch die Behörden zu erwirken die einzige Chance.

Der Jagdpächter selbst hat meiner Meinung nach keine Handlungsvollmacht. Das Einzige, was er tun kann, ist Dich anzeigen.
 
Hi
Eine schlüssige Begründung konnte mir nicht genannt werden.

Eventuell machst du/ihr ja nichts schlimmes, aber andere. Wenn es den Leuten zu bunt wird, im Wald beim Angeln Feuer gemacht und gegrillt wird, mehr als nur bestimmte/die vereinbarten Wege genutzt werden, die Angler dem Bauern übern Acker fahren etc. dann haben die halt irgendwann keinen Bock mehr sich das zu geben.

An einem Gewässer hier hat der Forst auch zeitweise die Zufahrt nur mit Genehmigung (~7 /Jahr) erlaubt. Der DAV hats dann aber wohl wieder hingebogen. Mal schauen wie das da weitergeht...an einem anderen Gewässer gibts am Feldweg wohl neuerdings eine Schranke, da bisher gebaut wurde war sie offen, mal schauen ob da irgendwann ein Schloss dranhängt.
 
... mal schauen ob da irgendwann ein Schloss dranhängt.

Eine Schranke gibts auch auf einem der Wege. Hier wurde aber kein Schloss, sondern ein dicker Nagel zur Fixierung der Schranke benutzt. Ich habe bisher Schranke und Nagel mit meiner ganzen Ignoranz bedacht und vorschriftsmäßig den Blinker beim dran vorbeifahren gesetzt.
An einer anderen Stelle hat ein Adler sein Nest, da liegen z.T. beeindruckende Gräten rum. Wir fahren aber extra einen großen Bogen drumherum, wir wollen den nicht stören und so richtig sauer werden kann der bei der Aufzucht auch werden.
 
Hatten wir das Thema nicht erst in etwa ,befahren von Wegen ,mißachten von Verbotsschilder???Wir haben um an unser DAV Gewässer zu gelangen bei der Forstbehörde eine genehmigung zum befahren des einzigen Weges zum Gewässer beantragt und auch erhalten.Hat etwas gekostet aber wir sind auf der sicheren Seite.Aber die Waldbrandstufen müssen wir trotzdem einhalten und dürfen den zuweg zum Angelgewässer dann nicht mit Motorbetriebenen Fahrzeugen benutzen.Ein netter und sachlich höflicher Telefonanruf bei deinem zuständigen Forstamtes,löst dieses Problem sicherlich zu deiner Zufriedenheit:angler:
 
Im Prinzip wurde schon alles gesagt:

Befahren von Forstwegen ist verboten und zwar per Gesetz und nicht weil der Förster sich das ausgedacht hat. Wenn da sogar ne Schranke ist sollte das eigentlich auch jedem klar sein. Deine Ignoranz diesbezüglich schützt vor Strafe nicht, wunder dich also nicht wenn der Förster mal die Polizei ruft, weil er die Schnauze voll hat.
Wenn ihr unbedingt an das Gewässer fahren wollt, versucht euch mit dem zuständigen Förster und der Forstbehörde zu einigen, ob nicht der Verein eine Befahrgenehmigung eines bestimmten Weges für seine Mitglieder erwirken kann.
Ansonsten lasst doch euer Moped stehen und zieht den Anhänger doch einfach.

Offtopic: ich versteh ehrlich nicht warum immer alle am liebsten noch aus dem Autofenster raus angeln wollen. Wo ist das Problem mal nen Stück zu laufen. Angeln heißt auch sich in der Natur zu bewegen. Und wenn man seinen Krempel nicht mehr getragen kriegt sollte man mal überlegen, ob man zu viel Mist mit ans Wasser schleppt.
 
was passiert wenn die cops kommen???

ordnungswidrigkeit oder wie?

fünf bis fünfzehn euronen für zwei mann ein mercedes zwei stunden und dreckige uniform...???:confused:


kann mir nicht vorstellen dass sich die cops das oft geben werden die nehmen den pächter nicht mehr für voll wenn der wirklich will, dass jeder der den weg benutzt mit moped oder anderem niedrig-ps-getrieben-zweirädern verfolgt wird und was ich mich auch noch frage ist ob da überhaupt die cops kommen oder ob das ordnungsamt zuständig ist - dann wirds noch lustiger die schaffen ja nur von 8_16 uhr was...:)

ich find das thema lustig aber gesetz ist halt gesetz in deutschland und man sollte sich dranhalten auch wenn es manchmal unsinnig ist....

schon mal an ein e-bike gedacht dann wäre wohl alles für den eimer was die dir erzählen wollen.
 
ich find das thema lustig aber gesetz ist halt gesetz in deutschland und man sollte sich dranhalten auch wenn es manchmal unsinnig ist....

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Ach Wernerle,

es macht schon Sinn, wenn nicht jeder mit dem Auto oder sonstwas durch den Wald düsen darf auch wenn er sich Dir vielleicht nicht erschließt.

Die holen sich dabei auch keine dreckigen Uniformen....da reicht ein Schmierzettel vom Förster.
 
Hallo AalOle,

Stell Dir mal folgendes Szenario vor:

Du bist passionierter Jäger und hast eine schöne Jagd für viel Geld gepachtet. In Deinem Jagdgebiet liegt ein wunderschöner kleiner See, der auch gerne als Naherholungsgebiet genutzt wird und der mit Fahrzeugen nicht über öffentliche Wege erreichbar ist. An sich also ein tolles Jagdrevier.

Da Du eine gewisse Abschussquote erfüllen musst geht’s am Abend los um eine Wildsau zu schießen.
Du parkst Dein Auto schön am Waldrand und nimmst einen Fußmarsch von locker 2km auf Dich, damit die Wildschweine ja kein Abgas wittern und möglichst bedenkenlos vor Deine Flinte laufen. Kaum sitzt du auf dem Hochsitz, kommt der örtliche Sportverein mit 25 Mann direkt unter Dir durchgejoggt. Du denkst noch, sch…, aber wenn es gut läuft ist die Witterung bis in einer Stunde verflogen. Dann setzt die Dämmerung ein, die Schweine sollten dann aktiv werden und Du hoffst noch, dass es klappen könnte. Schließlich hast Du ja auch 30km Anfahrt nicht zum Spaß auf Dich genommen und der Rest der Woche ist schon wieder mit anderen Terminen verplant.

Es dämmert, der Wald liegt ruhig vor Dir und jetzt kommt die heiße Phase. Die Flinte ist im Anschlag und jeden Moment rechnest Du damit, dass eine Rotte Sauen auftaucht. Plötzlich ein Geräusch von weiter entfernt. Das hört sich doch nach Auto an? Was soll hier ein Auto suchen, mitten im Wald? Nach weiteren 5 Minuten tuckert unter Deinem Hochsitz gemütlich ein Kombi vorbei, darin 2 Petrijünger, denen es zu viel war Ihre Ruten und das ganze Zubehör, den Grill usw. ans Wasser zu schleppen. Durch den Wald kann man ja schließlich bequem ans Wasser fahren, warum also die Mühe und alles Zeugs schleppen? Das „Verbot der Durchfahrt Schild“, wen stört das schon. Dein Jagdabend ist ruiniert und das ist jetzt schon das dritte mal in Folge. Zerknirscht beendest Du Deinen Ansitz mit der Gewissheit, dass Du in diesem Jahr die Abschussquote bei Weitem nicht erfüllen kannst und somit auch noch eine saftige Strafabgabe blechen musst. Du nimmst Dir vor, Dir die Kollegen beim nächsten Mal ordentlich vorzuknöpfen……..

An dieser Stelle könnte jetzt Deine Sicht der Dinge anfangen.

Diese Geschichte ist nicht mir so passiert, sondern einem Bekannten, der Jäger ist und eben genau mit solchen Problemen kämpft. Gerade wir als Angler sollten doch etwas mehr Verständnis dafür aufbringen, nicht einfach irgendwo durch den Wald zu fahren, um sich ein paar Meter Fußmarsch zu ersparen. Wenn wir am Angeln sind, dann verlangen wir ja auch Verständnis von Badegästen und Spaziergängern an dieser Stelle nicht ins Wasser zu hüpfen oder den Hund rein zu jagen.

Ein bisschen mehr miteinander und nicht gegeneinander,
 
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III. ABSCHNITT
ERHALTUNG DES WALDES UND DER
NACHHALTIGKEIT SEINER WIRKUNGEN
(AUSZUG)

3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benützung, wie ein Lagern über den Tag hinaus, ein Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit
Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße
obliegt, zulässig. Die Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt,
wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde "

Damit ist doch ansich alles gesagt !!
Der " Revierförste " darf das sehr wohl. Wenn es sich um Privatgrund handelt und er vom Besitzer dazu berechtigt worden ist
oder es sich um Staatsforst handelt, dann darf er es sowieso.

Der Verein soll versuchen eine Einigung mit dem Verpächter zu erreichen.
Dann sollte das mit der Zufahrt zum Gewässer kein Problem mehr darstellen.
 
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