Tierschutz -  Rettet den Aal: mit dem Erwerb einer Aal-Aktie

Angelspezialist

Super-Profi-Petrijünger
Der Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg informierte uns heute mit seinem aktuellen Newsletter über seine Bemühungen zur Rettung des Aales, welche nun mit dem Erwerb einer Aal-Aktie (ab 10 Euro) unterstützt werden kann.

Die durch den Verkauf der Aal-Aktien eingenommenen Geldbeträge werden ausschließlich zur Finanzierung von Aalbesatzmaßnahmen verwendet. Weiteres unter folgendem Link:

http://www.vfg-bw.org/Aalaktie.htm

Natürlich ist dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da die Ursachen des Rückgangs der Aalbestände wohl eher beim Fang der Glasaale sowie der fehlenden Durchgängigkeit der Fließgewässer und ggf. beim Kormoran zu suchen sind... Aber irgendwo muss man ja anfangen zu helfen und da wir die Ursachenbekämpfung leider unseren Politikern überlassen müssen, kann mit der Unterstützung dieser Aktion zumindest ein bischen was von uns für den Aal getan werden.
 
Ich finde das eine tolle sache was Angelspezialist auf die Beine stellen möchte,nur was soll das bringen.:confused: Ich sehe das von meiner seite so das wenn man die Aale retten will müssten härtere Straven her was den Glasaalen angeht. Ich selber sehe von daher kein sinn eine Aal-Aktie anzulegen.MfG

Für was sollen wir denn noch alles gerade stehen?
 
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Aale kann man ja nicht "besetzen" da sie sich nicht züchten lassen. Hier werden ja nur Glasaale gefangen und umgesiedelt. Die Quote der Zurückgekehrten bleibt annähernd gleich und der Kern des Übels wird leider nicht bekämpft. Klingt schön und gut aber ich würde lieber 10€ locker machen, wenn sich damit Fischereirechte oder Schongebiete aufkaufen lassen würden.
 
naja............

In BW sind Aale sowieso schon ganzjährig geschont. Die einzigen die sich nicht dran halten müssen sind die Berufsfischer.

Die werden sich dann umso mehr freuen. Können sie wenigstens die Besatzaale gleich wieder an Vereine weiterverkaufen..........

Hat für mich nen faden Beigeschmack.
 
Baden-Württemberg


Schonzeiten:
Aal
- ganzjährig bis zum 31.12.2012
- im Rheinhauptstrom ab der Staumauer des Kraftwerks Eglisau im Hochrhein (Flusskilometer 78,65) bis zur Landesgrenze Hessen (Flusskilometer 437)
- in den vom Rheinwasser durchströmten Nebenarmen, Kanälen und Gießen entlang dieser Strecke
- in den Altwässern und Baggerseen entlang dieser Strecke, soweit sie in für den Fischwechsel geeigneter Verbindung zum Rhein stehen
- im Neckar und seinen Kanälen ab der Sperrmauer Neckargemünd (Flusskilometer 39,2) bis zur Mündung in den Rhein
- vom 1. Oktober bis 1. März im übrigen Rhein einschließlich seiner Nebenarme und Kanäle
- vom 1. November bis 1. März im übrigen Einbzugsgebiet des Rheins, soweit es sich um Gewässer mit für Fische passierbarer Anbindung handelt


Quelle :
http://deutschland.fish-maps.de/schonzeiten-932.html#Baden-Wuerttemberg
 
Baden-Württemberg


Schonzeiten:
Aal
- ganzjährig bis zum 31.12.2012
- im Rheinhauptstrom ab der Staumauer des Kraftwerks Eglisau im Hochrhein (Flusskilometer 78,65) bis zur Landesgrenze Hessen (Flusskilometer 437)
- in den vom Rheinwasser durchströmten Nebenarmen, Kanälen und Gießen entlang dieser Strecke
- in den Altwässern und Baggerseen entlang dieser Strecke, soweit sie in für den Fischwechsel geeigneter Verbindung zum Rhein stehen
- im Neckar und seinen Kanälen ab der Sperrmauer Neckargemünd (Flusskilometer 39,2) bis zur Mündung in den Rhein
- vom 1. Oktober bis 1. März im übrigen Rhein einschließlich seiner Nebenarme und Kanäle
- vom 1. November bis 1. März im übrigen Einbzugsgebiet des Rheins, soweit es sich um Gewässer mit für Fische passierbarer Anbindung handelt


Quelle :
http://deutschland.fish-maps.de/schonzeiten-932.html#Baden-Wuerttemberg

Hallo Damyl,

das Fangverbot bezieht sich, wie im Gesetzestext steht, genau auf diese Bereiche der großen Flüsse und nicht auf ganz Baden-Württemberg.

Der Text ist allerdings für die angebundenen Gewässer nicht ganz einfach zu interpretieren. Ich hatte dazu bei Einführung des Gesetzes einige Telefonate mit der Fischereibehörde, bis klar war, wie es für konkrete Gewässer auszulegen ist.

Ich bin mal gespannt, ob das Gesetz verlängert wird. Zu hoffen ist es allemal.



Von der Aalaktie in der Ausgestaltung halte ich nichts.
Wichtiger ist es die Glasaale überhaupt nicht abzufangen, sondern ihnen zu ermöglichen, dass sie die Aufstiege alleine meistern. Würde das Geld dafür investiert, wäre ich dabei.
 
Hallo Damyl,

das Fangverbot bezieht sich, wie im Gesetzestext steht, genau auf diese Bereiche der großen Flüsse und nicht auf ganz Baden-Württemberg.
Aber das sind doch alle Bereiche von Rhein und Neckar die sich in BW befinden.
Inc. Nebenarmen, Kanälen, Altwässern, etc... :gruebel: dort wo die RNPG das sagen hat
http://www.vfg-bw.org/RNPG.htm

Also was Rhein und Neckar in BW betrifft ist alles abgedeckt.

So versteh ich das zumindest :confused:
 
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Aber das sind doch alle Bereiche von Rhein und Neckar die sich in BW befinden.
Inc. Nebenarmen, Kanälen, Altwässern, etc... :gruebel: dort wo die RNPG das sagen hat
http://www.vfg-bw.org/RNPG.htm

Also was Rhein und Neckar in BW betrifft ist alles abgedeckt.

So versteh ich das zumindest :confused:

Das ist schon richtig, es gibt aber viel mehr Flüsse und Bäche, sowie die ganzen Seen. Überall dort ist das Aalangeln nach wie vor erlaubt.
 
Das ist schon richtig, es gibt aber viel mehr Flüsse und Bäche, sowie die ganzen Seen. Überall dort ist das Aalangeln nach wie vor erlaubt.

In Rhein und Neckar gibt es Berufs-und Nebenerwerbsfischer, die sich nicht an das Aalfangverbot halten müssen. Verbot gilt nur für Sportfischer.
http://www.vfg-bw.org/pdf/Landesfischereiverordnung2010.pdf (§20)
Nur vom Rhein aus können die Aale zum ablaichen ins Meer wandern. Die anderen Aale die nicht abwandern können, sind zur Arterhaltung völlig unintressant.

Man soll also eine Aal-Aktie erwerben, damit Aal-Besatz gekauft wird, den die Berufsfischer wieder rausholen können ?

Entweder enden viele als Besatzfische für Vereine, oder werden beim abwandern von den BF´s rausgeholt. Auf diejenigen, die es über die Landesgrenze schaffen, wartet dann der Rest der deutschen Angelkollegen, Turbinen und noch ein paar BF´S.

Das hinterlässt bei mir den faden Beigeschmack

Solange nicht an der Gesetzeslage in ganz BRD gearbeitet wird, sehe in der Aal-Aktie Aktion keinen grossen Sinn. Der berühmte Tropfen auf den heissen Stein.
 
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Moin!
Die Aalaktie könnte eine gute Sache sein, wenn.....Ja, wenn sie nicht für Besatz, sondern für Aufstiegshilfen u. sonstige Maßnahmen, welche die Gewässer für Wanderfische wieder durchgängig machen, Verwendung fände.
So sehe ich darin keinen Sinn. Es werden immer wieder Aale besetzt, die, wenn sie laichreif werden, abwandern u. dann mangels geeigneter Hilfen in Turbinen geschreddert werden. Das Grundübel wird nicht beseitigt. Der europaweite Raubbau an den einwandernden Glasaalen muß irgendwie verhindert werden. Wofür haben wir eine EU? Außerdem muß für geeignete Auf - und Abstiegshilfen gesorgt werden. Alles andere ist völlig sinnlos.
Gruß
Eberhard
 
@ Eberhart

Ich sehe das genau so wie du geschrieben hast,ich habe ja auch schon zu diesen Beitrag geschrieben das ich kein Sinn sehe eine Aal Aktie anzulegen.
Ihr wisset das der Glasaal in anderen Ländern eine Delikatesse ist,und die,die Glasaale fangen und das in Überfluss von daher müssen härtere Strafen getroffen werden das ist meine Ansicht!

MfG
 
Tja, das wäre einmal eine lohnende Aufgabe für die EU. Da könnten die mal zeigen, daß sie auch noch was anderes fertigbringen, als Massen an Geld in Fässer ohne Boden (Griechenland) zu schmeißen.
Aber was sind für die schon die Probleme der Wanderfische wert? Nicht einmal so viel, daß man einen 'Gedanken daran verschwendet.
Gruß
Eberhard
 
Eine Aktie zur Rettung der Aale? Ich habe echt schon intelligentere Gründe gehört, um uns das sauer verdiente Geld aus der Tasche zu ziehen. Ich frage mich, wo das Geld landet, in welcher Tasche und wofür? Bevor überhaupt ein Aal bewegt wird, müssen erst GF-Gehälter, Büroräume, Dienstwagen, und anverwante Mitarbeiter bezahlt werden. Das wird genauso laufen, wie bei den Spendenaktionen für elende Gebiete, schaut mal hinter die Kulissen, was da läuft.

Petri
 
Aber das sind doch alle Bereiche von Rhein und Neckar die sich in BW befinden.
Inc. Nebenarmen, Kanälen, Altwässern, etc... :gruebel: dort wo die RNPG das sagen hat
http://www.vfg-bw.org/RNPG.htm

Also was Rhein und Neckar in BW betrifft ist alles abgedeckt.

So versteh ich das zumindest :confused:

Hallo Damyl,

wenn Flusskilometer 39.2 bedeutet, dass es bis in Rhein noch 39.2 Kilometer sind, bedeutet dies weiterhin, dass der Aal auf den restlichen 300 (in Worten:dreihundert) Kilometer noch beangelt und auch gefangen werden darf. Von seinen vielen Nebenflüssen und Bächen ganz zuschweigen.
Purer Aktionismus würd ich sagen....oder hab ich was falsch verstanden?

Grüße Thomas
 
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