Landesfischereigesetze -  Eisangeln - welche Bestimmungen?

Hallo....
Bei uns trägt die Eisschicht jetzt gut, und ich wollte mich mal im Eisangeln versuchen.
Leider konnte ich aus meinem Erlaubnisschein und den Fischereibestimmungen meines Vereins(NWA) nicht Schlau werden, ob und wie das Erlaubt ist.
Zum Eisangeln ist einfach gar nix vermerkt.

Werde morgen mal in der Geschäftsstelle anrufen,aber vielleicht hat ja hier auch der eine oder andere Erfahrungen oder Anregungen.

Danke
 
Ansich isses nix anderes wie normales Angeln, du darfst auch mit 2 Ruten angeln. Nur bedenke halt auch Schonzeiten und die Maße. Zumindest isses bei uns so. Du musst na nix groß beachten. Aber sicher dich gut ab, nicht das du einbrichst!
 
Ja,mach ich,Eis ist 20cm Dick,das ist mehr als ausreichend.Werde auch einen Rundbohrer benutzen,und nicht mit der Axt hacken.
Evtl. noch ein Seil von nem Baum am Ufer an den Gürtel...
Bin vor etlichen Jahren als Kind schonmal eingebrochen, das größte Problem dabei war,sich wieder aufs Eis zu hieven,da man sich nirgenswo festhalten kann.
Ist damals bis auf ne ordentliche Erkältung aber alles gutgegangen
 
ja, pass blos auf! und achte wenn du raufgehst ob schon irgendwo Löcher waren! die umgehe etwas.... nach dem angeln steckt man immer etwas astwerk oder schilf ins loch, damit man es sieht von weitem schon! viele angler machen es nicht und schlittschuhläufer haben dann unfälle!
 
Euli,
da kann ich dir nur Recht geben, das man die Eislöcher gut absichert den bei Unfällen kann das teuer werten für den/die Vereine
 
Ja,bis jetzt habe ich aber noch niemanden Eisangeln gesehen,nur Schlittschuhläufer und Spaziergänger(verbotenerweise!! die Teiche sind eingefriedet und mit Verbotsschildern versehen)
 
Ja, ich reg mich immer auf wenn ich dann ungesicherte löcher sehe! ist vorallem ein sehr großes risiko auch für kinder!
 
Jetzt mal im ernst....klar müssen löcher immer kenntlich gemacht werden,das steht außer frage...
Aber warum sollte es für einen Verein teuer werden,wenn sich ein Schlittschuhläufer oder Kind trotz Verbotes und Zaun verletzt?
ist ja das gleiche,als wenn ein Einbrecher sich beim Einbruch an der Glasscheibe die er eingeschagen hat schneidet!!!
Mich kotzt es an, das bei und immer einer Verantwortlich gemacht werden muss,für Leute, die zu blöd sind,auf sich selbst aufzupassen.
Ich oder meine Eltern damals wären nie auf die Idee gekommen,den Bauern zu verklagen,auf dessen Teich ich als Kind mal eingebrochen bin......aus welchem Grund auch???
 
Naja,,, ich gehe nie auf unserem Vereinssee angeln. Der ist viel zu groß und es ist mir beim Eisangeln zu riskant! Ich bleib dann auf DAV oder sogar Privatgewässern. Aber das risiko ist das gleiche, daher immer gut abstecken das loch! :) Ich will Freitag mal fahren und sehen ob was beißt^^ Ich hoffe mal, dass das Eis hier auch dick genug ist^^
 
Naja,,, ich gehe nie auf unserem Vereinssee angeln. Der ist viel zu groß und es ist mir beim Eisangeln zu riskant! Ich bleib dann auf DAV oder sogar Privatgewässern. Aber das risiko ist das gleiche, daher immer gut abstecken das loch! :) Ich will Freitag mal fahren und sehen ob was beißt^^ Ich hoffe mal, dass das Eis hier auch dick genug ist^^
Ich wollte auch an kleine Gewässer,nicht an öffentlich zugängliche.
Bei uns haben normalerweise nur Vereinsmitglieder Zugang zu den Teichen.Auch Vereinsmitglieder dürfen offiziell keine Besucher mitbringen.
 
okay... ne hier ist das anders, klar gibts auch reine vereinsseen, aber die meisten sind DAV und für alle DAV-Angler zugänglich^^ gibt natürlich auch Private aber die sind seltener :) Ich werde an unseren Dorfteich gehen, will ja auch mein Angelvideo drehen, und da dieser eingezäunt und umbaut ist, werd ich da meine ruhe haben denke ich^^
 
Dorfteich eingezäunt und umbaut? bei uns ist der Dorfteich so ne Pfütze im Dorfzentrum...war früher für die Feuerwehr wichtig....
Willste nen Video vom Eisangeln machen?
 
Ja, diesjahr kommen von mir Angelvideos und damit will ich halt gern beginnen^^ über alle möglichen Dinge werde ich drehen :D Ma sehen wies wird^^
 
Ja,mach ich,Eis ist 20cm Dick,das ist mehr als ausreichend.Werde auch einen Rundbohrer benutzen,und nicht mit der Axt hacken.
Evtl. noch ein Seil von nem Baum am Ufer an den Gürtel...
Bin vor etlichen Jahren als Kind schonmal eingebrochen, das größte Problem dabei war,sich wieder aufs Eis zu hieven,da man sich nirgenswo festhalten kann.
Ist damals bis auf ne ordentliche Erkältung aber alles gutgegangen

20 cm ist mehr als ausreichend, brauchst du dich nicht absichern und mir der Axt
kannst auch hacken. viel Glück beim Eisangeln es macht unglaublich viel Spaß.
schade das bei uns der see nicht einfriert.
 
Jetzt mal im ernst....klar müssen löcher immer kenntlich gemacht werden,das steht außer frage...
Aber warum sollte es für einen Verein teuer werden,wenn sich ein Schlittschuhläufer oder Kind trotz Verbotes und Zaun verletzt?
ist ja das gleiche,als wenn ein Einbrecher sich beim Einbruch an der Glasscheibe die er eingeschagen hat schneidet!!!

Das ist Deutschland,wenn in deine Firma eingebrochen wird und der Einbrecher wird von deinem Wachhund gebissen wird wirst du wegen fahrlässiger Körperverletzung verklagt,das sind gesetze die es nur in Deutschland gibt ;-)
 
Das ist Deutschland,wenn in deine Firma eingebrochen wird und der Einbrecher wird von deinem Wachhund gebissen wird wirst du wegen fahrlässiger Körperverletzung verklagt,das sind gesetze die es nur in Deutschland gibt ;-)

Falsch.

Schlicht aus den USA übernommen.
Die Frau die McDonalds verklagt hat, weil der kaffe, den sie sich im McDrive bestellt und sich im Auto zwischen die Beine geklemmt hat beim zu ruckartigen Anfahren wohl Verbrühungen auf den Beinen auslöste, hat auch zumindest die erste Instanz gewonnen. Das spricht schon für sich. :hahaha:
Frage mich was sie gesagt hätte, wenn der Kaffe kalt gewesen wäre? Dann hätte sie sich auch beschwert. xD

Naja ich stimme dir aber gerne zu, dass solche Urteile schlicht peinlich sind und das ein Einbrecher der von einem Balkon fällt, weil dieser kein Geländer hat sich bitte nicht auch noch beschweren soll, wenn er sich etwas bricht. Und ja den Fall gab es auch. :D


Zurück zum Thema, wer einen zugefrorenen See betritt soll selber aufpassen und nicht nen armen Angelverein verklagen nur weil der kein Schild aufgestellt hat auf dem steht das eingefrorene Seen auch gefährlich sein können. Diese Mentalität mit "da stand aber gar kein Schild?!" find ich zum kotzen. :DD

Liebe Grüße
Andreas
 
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